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	Kommentare zu: Google Fonts: Bequemlichkeit und Ausreden statt Datenschutz	</title>
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	<description>Digitaler Datenschutz &#38; KI</description>
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		<title>
		Von: Dr. DSGVO		</title>
		<link>https://dr-dsgvo.de/google-fonts-bequemlichkeit-und-ausreden-ueber-datenschutz/#comment-923</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. DSGVO]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2022 08:51:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://dr-dsgvo.de/google-fonts-bequemlichkeit-und-ausreden-ueber-datenschutz/#comment-922&quot;&gt;Matthias&lt;/a&gt;.

Danke für Ihre ausführliche Rückmeldung.
Jeder kann ein CDN einsetzen, wenn es DSGVO-konform ist. Größere Firmen könnten sich sogar selber eines bauen. Große deutsche IT-Unternehmen könnten auch mal auf die Idee kommen, eine wettbewerbsfähige Lösung anzubieten. Das ist bis zu einem gewissen Funktionsgrad technisch nicht so anspruchsvoll, als dass es mir schwierig erscheint. 
Oft ist ein CDN allerdings in keinster Weise erforderlich. Dies gilt insbesondere für die ganz erhebliche Mehrheit der Webseiten in Deutschland.

Zu IP-Adressen: Immerhin haben der EuGH und der BGH das geurteilt, somit nicht irgendein kleines Gericht. Sie haben recht. Es gibt teils abstruse Urteile, die aber eher auf unterer Ebene der Rechtsprechung anzutreffen sind, ist mein Eindruck. An der Tatsache, dass Google viele Milliarden Dollar Umsatz pro Jahr mit personalisierter Werbung macht, sollte jeder erkennen können, dass Netzwerkdaten sehr wohl personenbezogene Daten sind.

Zu Ihrem PS und den KFZ-Mechanikern bzw. Richtern: Ja, es gibt Homepage-Baukästen. Diese liefern ein ähnlich schlechtes Ergebnis, als wenn ich selber versuche, eine Zylinderkopfdichtung in meinem Auto auszutauschen. Bzw. kann ich das gar nicht (und weiß auch gar nichts über Zylinderköpfe), was dazu führt, dass der derart selbst gewartete PKW irgendwann in sich zusammenbricht. Richter haben die Möglichkeit, Sachverständige hinzuzuziehen und Gutachten erstatten zu lassen. Seit kurzem können Gerichte die Sachverständigen sogar offiziell als Berater hinzuziehen. Manche Richter wollen dies anscheinend nicht, weil es zu viel Arbeit macht. Das ist allerdings nicht im Sinne des Auftrags, den ein Gericht abzuwickeln hat.  Hier sind wir beide wohl einer Meinung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://dr-dsgvo.de/google-fonts-bequemlichkeit-und-ausreden-ueber-datenschutz/#comment-922">Matthias</a>.</p>
<p>Danke für Ihre ausführliche Rückmeldung.<br />
Jeder kann ein CDN einsetzen, wenn es DSGVO-konform ist. Größere Firmen könnten sich sogar selber eines bauen. Große deutsche IT-Unternehmen könnten auch mal auf die Idee kommen, eine wettbewerbsfähige Lösung anzubieten. Das ist bis zu einem gewissen Funktionsgrad technisch nicht so anspruchsvoll, als dass es mir schwierig erscheint.<br />
Oft ist ein CDN allerdings in keinster Weise erforderlich. Dies gilt insbesondere für die ganz erhebliche Mehrheit der Webseiten in Deutschland.</p>
<p>Zu IP-Adressen: Immerhin haben der EuGH und der BGH das geurteilt, somit nicht irgendein kleines Gericht. Sie haben recht. Es gibt teils abstruse Urteile, die aber eher auf unterer Ebene der Rechtsprechung anzutreffen sind, ist mein Eindruck. An der Tatsache, dass Google viele Milliarden Dollar Umsatz pro Jahr mit personalisierter Werbung macht, sollte jeder erkennen können, dass Netzwerkdaten sehr wohl personenbezogene Daten sind.</p>
<p>Zu Ihrem PS und den KFZ-Mechanikern bzw. Richtern: Ja, es gibt Homepage-Baukästen. Diese liefern ein ähnlich schlechtes Ergebnis, als wenn ich selber versuche, eine Zylinderkopfdichtung in meinem Auto auszutauschen. Bzw. kann ich das gar nicht (und weiß auch gar nichts über Zylinderköpfe), was dazu führt, dass der derart selbst gewartete PKW irgendwann in sich zusammenbricht. Richter haben die Möglichkeit, Sachverständige hinzuzuziehen und Gutachten erstatten zu lassen. Seit kurzem können Gerichte die Sachverständigen sogar offiziell als Berater hinzuziehen. Manche Richter wollen dies anscheinend nicht, weil es zu viel Arbeit macht. Das ist allerdings nicht im Sinne des Auftrags, den ein Gericht abzuwickeln hat.  Hier sind wir beide wohl einer Meinung.</p>
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		<title>
		Von: Matthias		</title>
		<link>https://dr-dsgvo.de/google-fonts-bequemlichkeit-und-ausreden-ueber-datenschutz/#comment-922</link>

		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2022 08:35:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[CDNs sind weit verbreitet und Teil des Internets. Das Internet basiert darauf, dass Daten auf unterschiedlichen Servern liegen. Die IP Adresse wird dazu verwendet, mit den Servern zu kommunizieren. Im Falle von Schriftarten ist das vielleicht nicht nötig, aber bei anderen, größeren Datenpaken wird das sehr oft verwendet. Viele Serverbetreiber verwenden auch Cloud Dienste, (AWS, o.Ä.) und da weiß man teilweise nicht mal in welchem Land die Server stehen, weil alles verteilt gespeichert wird um weltweit verfügbar zu sein.

Diese Klage ist eine Troll Klage. Es geht hier nicht darum, wirkliche Daten zu schützen, sondern einen Schaden anzurichten mithilfe legaler Wege. Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für weitere Troll Klagen. Nur weil man einen Dienst nutzt, der außer der IP Adresse nichts weiter erhält, leitet man keine &quot;personenbezogenen&quot; Daten in die USA weiter. Jeder Internet Nutzer leitet seine IP Adresse selber in die USA, schon wenn man einen Browser nutzt. Firefox und Chrome haben Google als Standardsuche eingestellt, bei Edge ist es Bing. 

IP Adressen _sind keine personenbezogenen Daten_. Das ist keine Anschrift, Geburtsdatum oder Gesundheitsdaten. Eine IP Adresse ist die Identifikation eines Gerätes im Internet. Theoretisch noch nicht einmal eines Gerätes, sondern nur eines Anschlusses. 
Ich weiß, dass es Urteile gibt, die etwas Anderes sagen. Ich weiß aber auch, dass es Urteile zu Filesharing gibt, wo Anschlussinhaber verurteilt wurden, weil man das echte Gerät nicht ermitteln konnte. Es wurde sogar mal eine Oma verurteilt, die noch nicht einmal einen Computer hat. Daher merkt man, wie absurd teilweise das IT Verständnis von Richtern ist. 

PS: Sie verwenden hier die Analogie von Webseiten Betreibern mit KFZ-Mechanikern. Jeder kann sich heute mit ein paar Klicks eine Webseite erstellen, dazu braucht man keine Lehre. Und noch weniger IT Verständnis haben Richter an Gerichten. Und die sollen darüber urteilen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>CDNs sind weit verbreitet und Teil des Internets. Das Internet basiert darauf, dass Daten auf unterschiedlichen Servern liegen. Die IP Adresse wird dazu verwendet, mit den Servern zu kommunizieren. Im Falle von Schriftarten ist das vielleicht nicht nötig, aber bei anderen, größeren Datenpaken wird das sehr oft verwendet. Viele Serverbetreiber verwenden auch Cloud Dienste, (AWS, o.Ä.) und da weiß man teilweise nicht mal in welchem Land die Server stehen, weil alles verteilt gespeichert wird um weltweit verfügbar zu sein.</p>
<p>Diese Klage ist eine Troll Klage. Es geht hier nicht darum, wirkliche Daten zu schützen, sondern einen Schaden anzurichten mithilfe legaler Wege. Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für weitere Troll Klagen. Nur weil man einen Dienst nutzt, der außer der IP Adresse nichts weiter erhält, leitet man keine "personenbezogenen" Daten in die USA weiter. Jeder Internet Nutzer leitet seine IP Adresse selber in die USA, schon wenn man einen Browser nutzt. Firefox und Chrome haben Google als Standardsuche eingestellt, bei Edge ist es Bing. </p>
<p>IP Adressen _sind keine personenbezogenen Daten_. Das ist keine Anschrift, Geburtsdatum oder Gesundheitsdaten. Eine IP Adresse ist die Identifikation eines Gerätes im Internet. Theoretisch noch nicht einmal eines Gerätes, sondern nur eines Anschlusses.<br />
Ich weiß, dass es Urteile gibt, die etwas Anderes sagen. Ich weiß aber auch, dass es Urteile zu Filesharing gibt, wo Anschlussinhaber verurteilt wurden, weil man das echte Gerät nicht ermitteln konnte. Es wurde sogar mal eine Oma verurteilt, die noch nicht einmal einen Computer hat. Daher merkt man, wie absurd teilweise das IT Verständnis von Richtern ist. </p>
<p>PS: Sie verwenden hier die Analogie von Webseiten Betreibern mit KFZ-Mechanikern. Jeder kann sich heute mit ein paar Klicks eine Webseite erstellen, dazu braucht man keine Lehre. Und noch weniger IT Verständnis haben Richter an Gerichten. Und die sollen darüber urteilen?</p>
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		Von: Dr. DSGVO		</title>
		<link>https://dr-dsgvo.de/google-fonts-bequemlichkeit-und-ausreden-ueber-datenschutz/#comment-888</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. DSGVO]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Feb 2022 13:46:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://dr-dsgvo.de/google-fonts-bequemlichkeit-und-ausreden-ueber-datenschutz/#comment-887&quot;&gt;Velten&lt;/a&gt;.

Es kommt auf die Zwecke an.
Webhoster: Ja, aber er darf  die IP-Adressen &quot;von Ihrer Webseite&quot; nicht für eigene Zwecke verwenden
CDN: Sie sollten einen AVV mit dem Anbieter haben, Natürlich einen rechtsgültigen AVV.
Nutzen Sie doch lokale Script-Dateien. Wozu ein CDN?
Amerikanisches Unternehmen, Serverstandort egal: Problematik Schrems II, Cloud Act besteht grundsätzlich immer
Karten: Nutzen Sie doch mein OpenStreetMap Plugin
Gateways: Was Sie selber mit Ihren eigenen Daten machen, ist Ihre Sache. Nur die personenbezogenen Daten anderer müssen Sie gemäß DSGVO behandeln.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://dr-dsgvo.de/google-fonts-bequemlichkeit-und-ausreden-ueber-datenschutz/#comment-887">Velten</a>.</p>
<p>Es kommt auf die Zwecke an.<br />
Webhoster: Ja, aber er darf  die IP-Adressen "von Ihrer Webseite" nicht für eigene Zwecke verwenden<br />
CDN: Sie sollten einen AVV mit dem Anbieter haben, Natürlich einen rechtsgültigen AVV.<br />
Nutzen Sie doch lokale Script-Dateien. Wozu ein CDN?<br />
Amerikanisches Unternehmen, Serverstandort egal: Problematik Schrems II, Cloud Act besteht grundsätzlich immer<br />
Karten: Nutzen Sie doch mein OpenStreetMap Plugin<br />
Gateways: Was Sie selber mit Ihren eigenen Daten machen, ist Ihre Sache. Nur die personenbezogenen Daten anderer müssen Sie gemäß DSGVO behandeln.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Velten		</title>
		<link>https://dr-dsgvo.de/google-fonts-bequemlichkeit-und-ausreden-ueber-datenschutz/#comment-887</link>

		<dc:creator><![CDATA[Velten]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Feb 2022 12:33:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://dr-dsgvo.de/?p=9461#comment-887</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Meffert, die viel spannendere Frage ist, wem darf ich denn jetzt noch IP-Adressen anvertrauen? Dem Webhoster? Brauche ich bei Nutzung eines Europäischen CDN&#039;s für JS-Dateien oder Bilder eine Einwilligung des Nutzers? Oder reicht eine Bestätigung der Webseiten-Datenschutzrichtlinien? Oder kann ich ganz darauf verzichten? Wie ändert sich das Bild wenn ich ein Amerikanisches Unternehmen in Frankfurt nutze (Sprichtwort AWS) um zum Beispiel Karten anzubieten? Und brauche ich auch Consent wenn ich über bestimmte Gateways oder Backbone-Knoten gehe?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Meffert, die viel spannendere Frage ist, wem darf ich denn jetzt noch IP-Adressen anvertrauen? Dem Webhoster? Brauche ich bei Nutzung eines Europäischen CDN's für JS-Dateien oder Bilder eine Einwilligung des Nutzers? Oder reicht eine Bestätigung der Webseiten-Datenschutzrichtlinien? Oder kann ich ganz darauf verzichten? Wie ändert sich das Bild wenn ich ein Amerikanisches Unternehmen in Frankfurt nutze (Sprichtwort AWS) um zum Beispiel Karten anzubieten? Und brauche ich auch Consent wenn ich über bestimmte Gateways oder Backbone-Knoten gehe?</p>
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