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Was ist das berechtigte Interesse für die Verarbeitung von Daten? (#Folge 13)

Transkript zur Podcast-Folge. Diese Folge kann hier angehört werden:

Transkript zur Folge:

Datenschutz Deluxe, der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik.
Hallo und herzlich willkommen zum Datenschutz Deluxe Podcast.
Mein Name ist Stephan Plesnik und ich begrüße an meiner Seite wieder mal Dr. Klaus Meffert.
Hallo Klaus, wie geht es dir?
Hallo Stephan, mir geht es gut. Ich hoffe, dir geht es gut ebenso.
Und den Zuhörern auch. Freut mich, dass wir wieder in unserer Runde zusammenkommen.
Wunderbar, das freut mich auch.
Ich habe mir zum Einstieg in das heutige Thema ein, wie ich finde, sehr, sehr passendes Zitat oder eine Erkenntnis besser gesagt rausgesucht.
Und diese lautet da, unsere Gewohnheiten sind das Ergebnis unseres Strebens nach Vereinfachung.
Dieses Zitat habe ich gewählt aus dem Grund, weil es zu dem Thema, was wir beim letzten Mal angesprochen haben, Und da sind wir auf den Trichter gekommen.
Das ist vielleicht mal ganz spannend.
Und wir über diese tolle Formulierung, die man in sehr vielen Datenschutzerklärungen findet und stolpert beim Lesen, Was das genau ist, wie das genau funktioniert und worauf man vielleicht auch achten sollte, Das würde ich gerne zum Thema machen und würde direkt mal mit der ersten Frage an dich starten, Klaus.
Und zwar.
Was genau ist ein berechtigtes Interesse und was ist diese unterschiedliche Ausführung zwischen Lit B, Lit F und so in Bezug auf den Artikel 6?
Ja, also vielleicht nochmal zu deinem Zitat.
Das finde ich sehr gut.
Also der Mensch strebt sozusagen nach Vereinfachung.
Wenn ich es jetzt mal etwas kürzer formulieren darf, hast du ja wiedergegeben.
Und ich würde sogar sagen, da gehört auch noch dazu, dass der Mensch den Weg sucht, der am wenigsten wehtut.
Also der Weg des geringsten Schmerzes.
Wenn man jetzt mal ein Unternehmen.
Was liegt da näher, als irgendwelche Gesetze zu ignorieren, solange man nicht dafür bestraft wird, wenn es einfacher ist, als diese Gesetze einzuhalten?
Das möchte ich vielleicht noch im Kontext von Datenschutz wiedergeben oder auch im Marketing.
Da ist es halt für manche angenehmer, bestimmte Dinge zu tun.
Der einfachere Weg sozusagen.
Aber der einfache Weg ist halt nicht immer erlaubt.
So jetzt zu deiner Frage.
Also es gibt in der DSG.
Einige Rechtsgrundlagen und die DSG.
Ist so aufgebaut, dass es ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gibt.
Das heißt, es klingt jetzt ein bisschen streng.
Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 2 DSG.
Ist verboten, außer sie ist erlaubt.
So, das ist aber auch einiges, was erlaubt ist.
Und ich sage es vielleicht mal ganz kurz am Anfang.
Die wichtigsten Dinge wenigstens, damit man das einordnen kann.
Also Artikel 6 Absatz.
Da ist also Buchstabe A oder Lit.
A, wie man dann sagt, ist die Einwilligung.
Das kennt man ja über diese sogenannten Cookie Popups, die aber keine Cookie Popups sind, Darüber könnten wir noch eine andere Sendung machen.
B ist dann die Erfüllung eines Vertrages.
Zum Beispiel, wenn man in einem Online-Shop eine Bestellung tätigt, C ist die Artikel.
Artikel 6 Absatz.
Das ist zum Beispiel, wenn man eine Steuererklärung abgeben muss.
Da muss man ja auch als Unternehmer zum Beispiel Rechnungen einreichen.
Und da stehen natürlich auch Daten drauf, aber die muss man eben geben.
D ist lebenswichtige Interessen.
Da müssen wir jetzt nicht näher drauf eingehen.
E auch nicht näher drauf eingehen.
Das öffentliche Interesse könnte man über die Strafverfolgung vielleicht irgendwie rechtfertigen.
F ist dann das berechtigte Interesse und dass es heute gehen soll.
Was war deine Frage dazu?
Die Frage ist, wann, also erstmal super, du hast das schon mal differenziert.
Was genau ist berechtigtes Interesse?
Das heißt, berechtigtes Interesse greift immer dann, wenn man einen Grund vorweisen kann, Und das wird dann in den einzelnen Paragraphen ausdifferenziert, Weil die Verarbeitung personenbezogener Daten per se eigentlich erstmal, Und der F ist jetzt der, den ich halt sehr spannend finde.
Den findet man ja sehr häufig in Datenschutzerklärungen, gerade wenn es darum geht, Oder man benutzt Google-Fonds.
Das ist jetzt etwas, das habe ich jetzt gerade hier als Beispiel.
Deswegen möchte ich dir das kurz zeigen bzw. vorlesen einmal.
Hier steht zum Beispiel die Nutzung von Google-Web-Fonds.
Also erstmal, ich bin auf einer Webseite einer Anwaltskanzlei.
Die automatisch den Google-Tag-Manager lädt.
Ohne, dass ich darauf Einfluss nehmen kann.
Selbst nachdem ich bei den Cookies gesagt hatte, ich möchte das nicht.
Der war vorher schon geladen und ist die ganze Zeit aktiv.
Und dann gibt es einen Passus zu Google-Web-Fonds in der Datenschutzerklärung.
Und hier steht halt, dass zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über ihre IP-Adresse unsere Webseite aufgerufen wurde.
Die Nutzung von Google-Web-Fonds erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote.
Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 6, Absatz 1, LitF DSGVO dar.
Das ist doch nicht wahr, oder?
Ja, das ist natürlich dummes Zeug, könnte man sagen.
Bla, bla, da hat jemand was geschrieben, der einfach eine Rechtsgrundlage gesucht hat, So muss man es sagen.
Also das berechtigt den Satz.
Das berechtigte Interesse kommt eigentlich immer dann in Frage, wenn alle anderen Rechtsgrundlagen ausscheiden, Oder wenn man keine Lust hat, durchaus verständlich auch eine Einwilligung abzufragen.
Weil die Einwilligung, die hat ja auch einige Vorschriften, die sind schwierig zu erfüllen.
Außerdem der, der eingewilligt hat, muss auch seine Einwilligung widerrufen können und so weiter.
Also bleibt oft das berechtigte Interesse übrig.
Im Namen, also da steckt ja schon berechtigtes Interesse drin.
Manche schreiben unser berechtigtes Interesse.
Das ist nicht ein einseitiges berechtigtes Interesse.
Das muss zweiseitig sein.
Das muss zweiseitig betrachtet werden.
Das heißt, sowohl der, also bleib mal bei dem Google Fonts Beispiel von dir, der, der die Google Fonts auf seine, also Google Fonts, vielleicht noch mal zur Einordnung.
Das sind Schriften, die von Google Servern geladen werden.
Das sind keine Schriften, die Google erstellt hat oder für die Google ein Copyright oder Urheberrechte oder hätte oder sowas, sondern Google hat eine Plattform, Google Fonts Plattform.
Da kann jeder beliebige Designer weltweit, du, ich und 900 Millionen andere auch, die Schriften designen würden.
Ihre Schriften hochladen und Google stellt gnädigerweise ein Webspace zur Verfügung und eine Verwaltungsoberfläche, damit andere, wie diese Rechtsanwaltskanzlei, diese Schrift auf ihrer Webseite einbinden, damit Google weiß, dass jemand die Webseite besucht hat.
Denn diese Daten über den Besucher kann nämlich Google monetarisieren.
Deswegen macht es Google mit diesen Schriften.
So, und da ist es so, die Anwaltskanzlei hat natürlich ein Interesse, erstmal nicht berechtigt, sondern ein Interesse daran, dass ihre Webseite ordentlich dargestellt wird.
Dafür nehmen sie Google Fonts.
Jetzt muss man prüfen, ob die betroffene Person, also du und ich und alle anderen Besucher der Webseite dieser Kanzlei, damit ein Problem haben könnten.
Und wir haben damit ein Problem, weil Google nämlich diese Daten verwendet, um Nutzer nachzuverfolgen.
Das ist so, dass Google in seinen Google Fonts Datenschutzbestimmungen erklärt das so, als wenn jemand das liest, der keine Ahnung hat oder nicht tiefer nachdenkt.
Ist ein bisschen kompliziert geschrieben extra von Google.
Dann denkt man, ach Google speichert doch die IP-Adresse gar nicht, schreiben die.
Also erstmal kann man fragen, ist es wahr, was da steht?
Gehen wir mal davon aus, dass es wahr ist.
Zum Zweiten muss man die IP-Adresse auch nicht speichern, um die IP-Adresse zum personenbezogenen Datum zu machen.
Da könnte man wieder eine eigene Sendung zu machen.
Ich gebe es nur ganz kurz wieder.
Ich kann auch, ich hashe die IP-Adresse, also überführe sie in einen Wert, zum Beispiel 4711 und das mache ich eindeutig.
Also jede IP-Adresse, die reinkommt, kriegt einen eindeutigen Wert.
Wenn dieselbe IP-Adresse reinkommt, kriegt sie denselben Wert wieder wie vor 10 Minuten.
Da aber dieselbe IP-Adresse denselben Wert wieder bekommt, kann ich auch nachlesen.
Ich kann auch nachvollziehen, dass dieser Besucher vor 10 Minuten schon mal da war, auch wenn ich die IP-Adresse gar nicht gespeichert habe.
Also das nur, das versteht eigentlich jeder, wenn man das mal technisch betrachtet.
Ich habe es jetzt sehr kurz gesagt, sodass es vielleicht nicht jeder versteht, aber da können wir eine eigene Sendung machen.
Also wir werden nachverfolgt, da habe ich keine Lust dazu.
Also hat die Anwaltskanzlei sehr wohl kein berechtigtes Interesse, denn man muss auch dazu wissen, es kommt immer auf das mildere Mittel an.
Es gibt nämlich mildere Mittel.
Das hat leider der Betreiber der Webseite, den du jetzt da rausgepickt hast, vergessen zu erwähnen oder auch nicht gewusst.
Das ist noch schlimmer.
Nicht gewusst ist fast nicht noch schlimmer, weil dann kann man wenigstens sagen, man hat nicht absichtlich was falsch gemacht, aber falsch ist halt trotzdem falsch.
Ich setze noch einen oben drauf.
Ich lese dir mal den nächsten Satz dahinter vor, damit du weißt, was da wirklich vorliegt.
Da steht nämlich als nächster Satz unten drunter.
Wenn ihr Browser Webfonds nicht unterstützt, also die Fähigkeit nicht besitzt, Fonds, also Schriftarten extern irgendwo herzuladen, wird eine Standardschrift von ihrem Computer genutzt.
Das heißt, es ist ihnen sehr wohl bewusst, dass das nicht nötig ist zu notieren.
Das heißt, sie begründen sogar ihr nicht berechtigtes Interesse dann im nächsten Satz, wenn ich das hier an der Stelle richtig einordne, oder?
Ja, also nicht ganz.
Da könnte man schon sagen, zwar wird dann die Webseite mit den lokalen Schriften ersatzweise sozusagen anders dargestellt, aber nicht so schön wie eigentlich möglich.
Aber man muss gar nicht so weit gehen, denn man kann diese Google-Fonds einfach lokal herunterladen.
So, und dann, wenn man das natürlich nicht kann, weil man auch keine Lust hat, jemanden zu bezahlen, der das macht, dann geht es natürlich nicht.
Aber ich muss auch einen Steuerberater.
Ich muss einen Steuerberater bezahlen, damit meine Steuererklärung als Unternehmer gemacht wird.
Das kann ich mir auch nicht aussuchen.
Und wenn ich es selbst machen will, muss ich es halt richtig machen.
Also, man kann diese Schriften lokal herunterladen und dann kann man sie einbinden, ohne dass Google irgendwelche Daten bekommt.
So, das ist das mildere Mittel.
Und dann gibt es Leute, die sagen, ja, aber mit der Geschwindigkeit und der Wartbarkeit, das ist alles Bullshit.
Ich habe das vor, glaube ich, zwei Jahren oder so untersucht und sehr länglich beschrieben.
Vor einem Jahr gab es dann ja am 24.01.
Also, genau vor, nee, 20.01.
Das hat es ja nicht genauer begründet.
Aber ein Jahr davor noch habe ich also schon beschrieben, warum Google Fonts einfach lokal genutzt werden können.
Und diese ganzen Geschwindigkeitsthematiken und so weiter ist alles Quatsch.
Da sagen ja manche Webseitenbetreiber, ja, Google Fonts würden schneller laden.
Das stimmt erstens nicht, jedenfalls nicht in den meisten Fällen.
Und zweitens, wenn einer behauptet, seine Webseite muss ganz schnell laden, deswegen nutzt er Google Fonts, Bevor er anfängt, über Google Fonts nachzudenken.
Definitiv.
Bin ich auf der technischen Seite vollkommen bei dir.
Kann ich nur unterschreiben.
Ist absoluter Mumpitz, gerade wenn man sich die Dateigrößen von Schriftarten anguckt und das Caching in den Browsern selbst.
Wenn die Schriftart sogar lokal installiert ist, wird sie ja gar nicht gesourcet, sondern wird lokal geladen.
Also, das funktioniert alles super.
Und auch die lokale Ablage, da haben wir ja auch schon in Videos und Blogartikeln darüber gesprochen, Und auch, dass es auch umsetzbar ist.
Was ich jetzt spannend finde, ist in anderen Abschnitten, wie zum Beispiel die Tatsache, Und da sehe ich dann auch immer die Begründung mit dem berechtigten Interesse.
Erstens, zum Beantwortung eines Anliegens wird dann LitF angeführt.
Und wenn bestimmte Informationen geteilt werden, eben auch die Rechtsgrundlage der Verarbeitung mit dem Vertragsabschluss, Und da ist jetzt wieder meine Frage, du hast ja gesagt, berechtigtes Interesse, immer beidseitig betrachten.
Okay, ich betrachte das jetzt beidseitig, sehe Kontaktformular, der ist auf einer Webseite vorhanden.
Ich sehe das berechtigte Interesse auf der Partei, die die Webseite betreibt.
Die möchten eine einheitliche Form der Kontaktaufnahme haben über dieses Tool, Kann ich verstehen.
Berechtigtes Interesse in Bezug auf mich als Besucher, Ja, natürlich gibt es die.
Ich kann ja auch einfach die E-Mail-Adresse, die sowieso vorhanden ist, Und dann habe ich ja einen sehr viel einfacheren Weg, Ja, also, naja, beim Kontaktformular wäre ich da jetzt nicht so streng.
Vor allem ist es ja auch so, Also sogar der Name deines Rechners steht in deiner E-Mail drin, wenn du eine abschickst.
Also ich, da sehe ich schon das berechtigte Interesse, Du möchtest dem Webseitenbetreiber etwas mitteilen, Das ist okay.
Natürlich sollte in dem Kontaktformular nicht irgendwas abgefragt werden, Also wenn du jetzt eine allgemeine Anfrage hast, Oder den Vornamen von dir.
Also natürlich, Vorname, Nachname ist jetzt kein super wichtiges, Kann man darüber streiten, ob das so schlimm ist, Da muss ich nicht den Namen wissen von dem Newsletter-Empfänger.
Dann schreibe ich einfach Hallo und nicht Hallo, Herr Plesnik.
Das kann man, glaube ich, verkraften als Newsletter-Versender.
Normalerweise, wie gesagt, Name oder Pseudonym würde ich empfehlen Die Nachricht selbst muss natürlich angegeben werden und die E-Mail-Adresse, Die gibt man ja sonst auch an, wenn man eine E-Mail abschickt.
Sonst kriegt man ja keine Antwort.
Natürlich sollte da nicht Google Recapture geladen werden, Und wenn ich dann eine Einwilligung abfrage, die ich auch noch bestätigen muss, Absolut, gebe ich dir vollkommen recht.
Aber nichtsdestotrotz habe ich auch schon erlebt, also sogar doppelt und dreifach.
Ja, also es gibt das. Es gibt Leute, die machen sich da so viele Gedanken drüber.
Grundsätzlich denke ich persönlich, bei einer Newsletter-Anmeldung Und des Weiteren, wie du schon sagtest, man braucht keine weiteren personenbezogenen Daten Deswegen braucht man hier ja eigentlich nur, streng genommen, wirklich nur die E-Mail-Adresse, Ja, stimmt. Aber natürlich hat der Newsletter-Absender, Newsletter-Versender schon ein Interesse daran zu wissen, Also das muss er schon prüfen.
Ansonsten gibst du meine Mailadresse an und ich kriege E-Mails von jemand anders Also das ist ja auch ein bisschen wie ein E-Mail-Adressen-Test.
Also ich bin verantwortlich dafür.
Also da muss er schon Double-Opt-In machen.
Ansonsten stimmt das aber, was du sagst.
Richtig.
Ja, das finde ich, bin ich absolut bei dir.
Das würde ich auch immer, wäre sozusagen mein nächster Satz danach gewesen.
Aber du hast jetzt schon vorweggenommen, Double-Opt-In absolut für alles, Einfach nur, damit man auch diese Rückfahrversicherung hat, Oder noch schlimmer, man hängt in irgendeinem Spam-Bot-Netzwerk Das soll ja auch schon häufiger mal passieren.
Also vielleicht zum Double-Opt-In.
Es stimmt, was du sagst.
Wenn man ganz sicher gehen will, dann sollte man es so machen.
Allerdings, wenn mir jetzt irgendjemand eine Mail schreibt Wenn du eine Mail von irgendjemandem kriegst, dann fragst du ihn nicht, Das kann man im Zweifel machen.
Man muss dazu wissen, dass es sehr einfach möglich ist.
Ich habe es jetzt für eine Demo Zur Demo.
Man kann mit drei Zeilen Code ungefähr, Natürlich, wenn du an diese Mail-Adresse antwortest, Aber ich kann so tun, als wäre ich der Absender mit At Angela Merkel.de.
Und ich kann auch ein Reply-to-Feld, also ein Reply-to-E-Mail-Adresse angeben.
Das heißt also, wenn du mir antwortest, wird automatisch Die ich dann wieder ganz anders wählen kann, Also, wenn man es genau nimmt, müsste man eigentlich bei jeder Mail, Der Hintergrund ist einfach, wenn ich antworte und das, sagen wir mal, Das ist ein sehr spannendes Thema.
Wir sind jetzt vom berechtigten Interesse vielleicht ein bisschen Und zwar halte ich das mal im Hinterkopf, denn ich denke, das Diese ganze Thematik Spam, Virus und E-Mail-Phishing, was da so alles Aber finde ich immer sehr wichtig zu gucken, wie kann ein Benutzer, Dazu hatte ich in der Vergangenheit vor einigen Monaten auch schon mal ein Video Das also vielleicht als kleiner Hinweis.
Da kann man sich schon ein bisschen vorinformieren auf dem Datenschutz ist Und sonst würde ich denken, machen wir das auf jeden Fall mal zu einem Thema in Sprechen.
Eine wichtige Frage zu dem berechtigten Interesse in Bezug auf die Cookies habe Also hier steht in der Datenschutzerklärung, sofern durch einzelne von uns Das heißt, wir haben eine bestmögliche Funktionalität der Webseite sowie einer kundenfreundlichen Das kann doch gar nicht passen.
Naja, vielleicht schon, aber es ist natürlich Geschwurbel und es sind Worthülsen.
Also zunächst, bei Cookies werden immer personenbezogene Daten verarbeitet.
Wer was anderes behauptet, geht einfach an der Realität vorbei.
Das ist technisch.
Ich habe es vor kurzem erst im Artikel beschrieben, weil mit Cookies wird halt immer dummerweise Anders geht es gar nicht.
Da ist auch egal, welcher Wert im Cookie drinsteht.
So, da muss man natürlich jetzt diese Allgemeinerklärung kann man natürlich jetzt nicht nehmen.
Man muss sich einfach die Webseite angucken und sagen, was sind denn da für Cookies?
Und dann muss man pro Cookie prüfen, ist es denn überhaupt notwendig, dieses Cookie zu Also das ist okay.
Aber wenn ich jetzt natürlich Benutzer nachverfolge, dann darf ich dafür kein Cookie verwenden Oder selbst diese, da gibt es ja Cookie-Popups, die setzen ein Cookie, bevor ich überhaupt Das ist auch, ich sage mal, technisch gesehen Blödsinn.
Man kann nämlich in sehr, sehr vielen Fällen einfach nur ein Cookie setzen.
Man kann einfach ohne Cookie testen, ob der Browser Cookies versteht oder nicht.
Nämlich mit JavaScript.
In manchen Fällen geht es vielleicht nicht, aber nur in diesen Fällen, in denen es nicht Aber in der ersten, wenn es geht, kann ich eben über JavaScript herausfinden, kann dein Und wenn ja, dann muss ich nicht ein Cookie setzen, um das zu prüfen.
So, dann geht es weiter.
Wenn ich nicht einwillige in so einer Einwilligungsabfrage, Consent-Tool, Consent-Popup, dann muss das Consent-Tool Wenn ich einfach ablehne, dann reicht es zu speichern.
Minus oder Null oder Nein oder sonst was, aber nicht eine Zeichenkette mit 200 Zeichen, Gucken Sie sich mal Ihres an, kann ich nur den Zuhörern sagen oder die Ihrer Kunden, Da kann man in Firefox die Taste F12 drücken, da geht die Netzwerkkonsole auf, dann lädt Und wenn da ein Cookie gesetzt wird.
Wenn da eine Ablehnung, also Nicht-Einwilligung mit einem ganz langen Wert, dann ist es einfach Also außer jemand hat vorher eingewilligt und danach seine Einwilligung wieder rufen.
Das ist was anderes.
Aber wenn ich von vornherein ablehne, dann muss ich nichts abspeichern, außer dass abgelehnt Also geht es in einer schonend, datenschutzrechtlich gesehen schonenden Weise, ja, dann muss ich Wenn diese Möglichkeit gegeben ist, muss ich sie verwenden.
Ich kann das Google-Fonds lokal einbinden.
Und wenn es kein milderes Mittel gibt, dann kann ich über ein berechtigtes Interesse nachdenken.
Also wenn wir das mal kurz zusammenfassen und ich finde das sehr spannend, weil gerade Denn ich wage stark zu bezweifeln, dass die Leute, die eine Datenschutzerklärung ausarbeiten, Wann und zu welchem Zweck.
Also erstmal da diese Diskrepanz wäre immer meine Empfehlung.
Sorgt dafür, dass die Leute, die die Website technisch ausgestaltet haben und für die Funktionalitäten Damit man in der Datenschutzerklärung halt zwischen Session-Cookies, essentiell Marketing Und die dann auch gemacht werden, auch wirklich einen Mehrwert erzeugt für den Besucher und Zum berechtigten Interesse habe ich heute auf jeden Fall schon mal gelernt, berechtigt Also unser berechtigtes Interesse ist schon mal totaler Mumpitz.
Es gibt nur das berechtigte Interesse und das ist immer ein Dialog zwischen beiden Vertragsparteien, Also bitte nicht so, wie wir das hier im Beispiel heute ein paar Mal gesehen haben, einfach Denn das ist sie dann nicht.
Gerade die Dinge, die wir heute ausführlich besprochen haben mit Google Web Fonts, Session-Cookies Was ist ein berechtigtes Interesse?
Wann ist es wirklich berechtigt und wann ist es eben nur das Interesse nach dem kürzesten Sehr gut.
Ich glaube, für das nächste Mal würde ich wirklich vorschlagen, dass wir dann dieses Das könnte auch sein.
Dann können wir auch nochmal auf die technische Ausgestaltung davon ausgehen, wie du das gerade Und ja, dann hoffe ich, dass alle in diesem Podcast ein bisschen was mehr über berechtigtes Und danke dir, Klaus, sehr herzlich für deine Ausführungen, bei denen auch ich wieder mal Ja, Stephan, vielen Dank fürs Gespräch, für deine tollen Fragen.
Sehr gute Zusammenfassung.
Und ich möchte am Ende vielleicht auch nochmal kurz sagen, man sollte über den Nutzen einer Und der Nutzen ist meistens nicht gegeben.
So kann man es kurz zusammenfassen.
Die meisten Webseiten kommen ohne Cookie-Pop-Up aus.
Das ist die Realität, die man einfach zur Kenntnis nehmen muss.
Wunderbares Fazit.
Finde ich total cool.
Sehr schön zusammengefasst.
Und dann würde ich sagen an dieser Stelle vielen Dank, Klaus.
Vielen Dank, liebe Zuhörer.
Bis zum nächsten Mal.
Ich verabschiede mich.
Das war Datenschutz Deluxe.
Du willst mehr spannende Themen oder Kontakt zu uns?
Dann besuche Klaus Meffert auf seinem Blog Dr. DSGVO und Stephan Pesnik auf seinem YouTube-Kanal Datenschutz ist Pflicht.
Bis zum nächsten Mal.

Eine Version mit Zeitstempeln ist ebenso erhältlich und wurde bei der Erstellung des Transkripts automatisch mit erzeugt. Das Transkript wurde von einem selbst programmierten KI-Programm generiert. Das Programm ist datenschutzkonform, es benötigt keine Internetverbindung und tauscht keine Daten mit Dritten aus. Das Ergebnis kann als hervorragend bezeichnet werden. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren möchten, die Künstliche Intelligenz für Ihr Unternehmen bietet.

Das Beitragsbild wurde von einer eigenen KI generiert. Diese Art von KI-Programm kann ebenfalls lokal ablaufen, ganz ohne Datentransfers zu Dritten.