Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten in der EU durch strenge Regeln für Unternehmen und Rechte für Bürger. Sie garantiert Transparenz, Kontrolle und Löschung Ihrer Daten und regelt den internationalen Datenaustausch.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Tags “DSGVO”
Die DSGVO bietet Datenschutzrechte, deren Durchsetzung in Deutschland jedoch schwierig ist. Behörden sind überfordert, Verstöße werden oft nicht geahndet und Datenschutzrechte werden nicht ausreichend geschützt. Der Artikel gibt Tipps zur Durchsetzung von Datenschutzrechten, z.B. durch Beschwerden, Auskunftsgesuche und klare Kommunikation.
Kontaktformulare sind eine gute Möglichkeit, um mit Besuchern einer Webseite zu kommunizieren. Um Datenschutzfragen zu vermeiden, sollten nur notwendige Angaben abgefragt werden, wie z.B. die Mailadresse, der Name oder ein Pseudonym und die Nachricht.
Personenbezogene Daten sind solche, die eine Person identifizieren lassen. Dies kann direkt passieren, wenn zum Beispiel Name und Adresse einer Person bekannt sind, oder indirekt, wenn beispielsweise eine Person in einer Gruppe von Personen unterschieden werden kann.
Datenschutztexte allein bieten keine Rechtssicherheit im Online-Marketing. Die Nutzung von Tools wie Google Analytics und Bing Ads erfordert rechtliche Grundlagen und klare Datenschutzbestimmungen. Erfolg online hängt von mehr als nur Werbung ab: Landingpage, Produkt und Markt spielen eine wichtige Rolle.
Gesetzestext (1) Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten…
Gesetzestext Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Wortwolke

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