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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

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Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Tags “Rechtsgrundlagen”

Datenschutz: Das berechtigte Interesse für die Verarbeitung personenbezogener Daten

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Das "berechtigte Interesse" ist eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, die aber sorgfältig abgewogen werden muss. Mildere Methoden sollten bevorzugt werden, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Cookies sind immer personenbezogene Daten und benötigen eine explizite Rechtsgrundlage.

Einwilligungsverwaltungs-Verordnung: Darum funktioniert die Totschlag-Einwilligung auf Basis von Kategorien nicht

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Zentrale Einwilligungsverwaltungssysteme für Datenschutz sind unrealistisch und ineffektiv. Sie sind zu komplex, um Nutzer in die Kontrolle ihrer Daten zu bringen und bergen rechtliche Risiken. Statt allgemeiner Einwilligungen sollten Webseiten auf gezielte, kontrollierbare Einwilligungen setzen.

Das berechtigte Interesse im Datenschutz: Kein Freifahrtschein, sondern ein Prüfauftrag

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO, wie z.B. Einwilligung, Vertragserfüllung oder ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen. Ein "milderes Mittel" bedeutet eine Option zur Minimierung der Datenverarbeitung, die auch umsetzbar und effektiv ist. Ein berechtigtes Interesse kann bei Bedarf als Rechtfertigung herangezogen werden, solange keine milderen Alternativen verfügbar sind und die Privatsphäre nicht übermäßig beeinträchtigt wird.

Sind Cookies für die Reichweitenmessung auf Webseiten oder Apps einwilligungsfrei?

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Reichweitenmessung kann ohne Cookies durch Verwendung von Webanalysetools (wie Matomo, trackboxx oder WP Statistics) erfolgen.
Daten wie IP-Adresse und User-Agent ermöglichen eine einwandfreie Identifikation und Zählung der Nutzer in vielen Fällen.
Die Notwendigkeit für mehrere Cookies zur Reichweitenmessung ist fragwürdig und bei längeren Laufzeiten ohne Einwilligung rechtswidrig nach DSGVO.

Browser Fingerprinting und das TDDDG: Erlaubt oder nicht?

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Das TDDDG verschärft Datenschutz in Deutschland, insbesondere für Tracking-Technologien wie Browser Fingerprinting. Der Artikel erläutert rechtliche Grenzen: implizite Daten (z.B. User-Agent) vs. explizit benötigte Daten (z.B. Canvas Fingerprinting), die Einwilligung erfordern. Digitale Fingerabdrücke ohne Speicherung auf Endgeräten fallen unter DSGVO.

Google Tag Manager: rechtliche Bedingungen für den Betrieb auf Webseiten

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Der Google Tag Manager vereinfacht Website-Analyse, birgt aber rechtliche Risiken. Google erhebt Daten für Personalisierung und eigene Zwecke, was Datenschutzbedenken aufwirft. Kunden sollten Agenturen zur Haftungsübernahme für den Einsatz von Google Tools auffordern.

Artikel 31 DSGVO: Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

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Gesetzestext Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Wortwolke