Der Standort eines Servers ist entscheidend für die DSGVO, da er bestimmt, wo Daten gespeichert werden. Der Serverstandort kann jedoch von außen nicht ermittelt werden und muss durch vertragliche Zusicherung bestimmt werden.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Veröffentliche Beiträge von “Dr. DSGVO”
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine Vorschrift der DS-GVO, die bei bestimmten Arten von Datenverarbeitung vorgeschrieben ist, um Risiken zu erkennen und zu minimieren. Für Systeme, die Künstliche Intelligenz nutzen, muss auch eine Risikoabwägung als Teil einer DSFA erstellt werden, um zu prüfen, ob eine DSFA erforderlich ist.
Künstliche Intelligenz (KI) kann für Unternehmen Vorteile bringen, wie z.B. Flexibilität und Präzision. Wenn man jedoch Daten an Dritte gibt, kann dies rechtliche Risiken mit sich bringen, daher ist es oft besser, eigene KI-Systeme zu nutzen.
Künstliche Intelligenz kann online verfügbare Werke wie Bilder, Texte oder Musik ohne Zustimmung des Urhebers abrufen. Umgekehrt gibt es ein Gesetz, das Urhebern ermöglicht, einen Nutzungsvorbehalt für ihre Werke auszusprechen, um sie vor der Aufnahme in elektronische Systeme zu schützen.
Künstliche Intelligenz (KI) bietet viele Möglichkeiten, aber auch Risiken. Die Idee, dass KI-Systeme durch Offenlegung von Codes und Daten reguliert werden können, ist realitätsfern und würde nichts Wesentliches ändern.
Meta hat ein neues KI-Modell namens LLaMA 2 freigegeben, das für kommerzielle Anwendungen geeignet ist. Dieses Modell kann Texte analysieren, Fragen beantworten und sogar Bilder generieren, was es zu einem leistungsstarken Sprachmodell macht.
Das KI-Glossar ist eine Liste wichtiger Begriffe, die für Systeme der Künstlichen Intelligenz relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel "Künstliche Intelligenz", "Maschinelles Lernen" und "Neuronale Netze".
Ein Experte für Künstliche Intelligenz (KI) hat ein System entwickelt, das Fragen beantwortet. Das System kann auch Fragen über die Person des Experten selbst beantworten, wie zum Beispiel, ob er böse ist. Die Antworten des Systems werden durch verschiedene Parameter beeinflusst und können je nach Konfiguration unterschiedlich sein.
Ein Datenschutz-Blog möchte ein Frage-Antwort-System für sich entwickeln, um sicherzustellen, dass Geschäftsgeheimnisse nicht in fremde oder amerikanische Hände fallen. Ein Prototyp des Systems hat gezeigt, dass es möglich ist, eine KI zu programmieren, die auf eigenen Servern lokal betrieben werden kann und Halluzinationen vermeidet.

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