Das Impressum ist eine Pflichtangabe für Webseiten, in der der Verantwortliche genannt werden muss. Dazu gehören Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer (optional) und Name des Geschäftsführers bei einer GmbH sowie weitere Angaben abhängig von der Rechtsform.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Posts in “Datenschutz”
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Unternehmen in Deutschland, die mit Social-Media-Profilen Geld verdienen, müssen ein Impressum einfügen. Private Profile ohne geschäftliche Aktivitäten sind davon ausgenommen. Affiliate-Links und Werbung können als Indiz für geschäftliche Tätigkeit gelten.
Personbezogene Daten sind Informationen, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können, selbst scheinbar anonyme Daten wie Benutzerprofile, wenn sie durch Dritte verknüpft werden können. Beispiele sind Name, Adresse, E-Mail, IP-Adresse und Bankverbindung. Im Zweifel sollten Daten als personenbezogen betrachtet und geschützt werden.
Fehlerhafte Impressum und Datenschutzerklärungen können zu Abmahnungen führen. Die NOINDEX Direktive verhindert die Indexierung dieser Seiten in Suchmaschinen und schützt somit vor Abmahnungen, reduziert Duplicate Content und kontrolliert die Verbreitung von "Link Juice".
Der IHK Datenschutzkongress in Frankfurt gab wertvolle Tipps zur DSGVO-Compliance, darunter praktische Maßnahmen zur Datensicherheit, Vermeidung von Bußgeldern und die richtige Social-Media-Handhabung.
Dieser Leitfaden erklärt die DSGVO-konformen Anforderungen für Webseiten, einschließlich Kontaktformulare, Newsletter, Cookies und externen Links. Er informiert über Datenschutztexte, die Verwendung von WordPress-Plugins und die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten.
Der Facebook-Pixel ist ein Werkzeug, das Daten sammelt, um Werbung anzuzeigen. Um rechtssicher zu sein, muss man vorher die Einwilligung des Nutzers abfragen und sicherstellen, dass der Pixel nicht geladen wird, bevor dies passiert.
Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit das Analysewerkzeug eine Chance auf Rechtssicherheit hat. Dazu gehören unter anderem eine Abwahlmöglichkeit für den Facebook-Pixel, IP-Adressenanonymisierung und Minimierung der zu sammelnden Daten.
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