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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Pflichtangaben im Impressum

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Das Impressum ist eine Pflichtangabe für Webseiten, in der der Verantwortliche genannt werden muss. Dazu gehören Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer (optional) und Name des Geschäftsführers bei einer GmbH sowie weitere Angaben abhängig von der Rechtsform.

Artikel 58 DSGVO: Befugnisse

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Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben weitreichende Befugnisse zur Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie können Unternehmen anweisen, Verarbeitungsvorgänge anzupassen oder Geldstrafen verhängen, um den Schutz der Privatsphäre und der Rechte von Personen zu gewährleisten.

Impressum und Datenschutzerklärung: mit NOINDEX gegen Abmahnungen schützen

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Fehlerhafte Impressum und Datenschutzerklärungen können zu Abmahnungen führen. Die NOINDEX Direktive verhindert die Indexierung dieser Seiten in Suchmaschinen und schützt somit vor Abmahnungen, reduziert Duplicate Content und kontrolliert die Verbreitung von "Link Juice".

Artikel 55 DSGVO: Zuständigkeit

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Gesetzestext (1) Jede Aufsichtsbehörde ist für die Erfüllung der Aufgaben und die Ausübung der Befugnisse, die ihr mit dieser Verordnung übertragen wurden, im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats zuständig. (2) Erfolgt…

Artikel 69 DSGVO: Unabhängigkeit

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Gesetzestext (1)   Der Ausschuss handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse gemäß den Artikeln 70 und 71 unabhängig. (2)   Unbeschadet der Ersuchen der Kommission gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b…

Artikel 57 DSGVO: Aufgaben

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Datenschutz-Aufsichtsbehörden gewährleisten den Schutz personenbezogener Daten durch Überwachung, Aufklärung der Öffentlichkeit und Zusammenarbeit mit Verantwortlichen. Sie vereinfachen das Einreichen von Beschwerden und bieten kostenlose Dienstleistungen für Betroffene.