Die DSGVO regelt die Überwachung von Verhaltensregeln im Datenschutz. Akreditierte Stellen können diese Überwachung durchführen und bei Regelverletzungen Maßnahmen ergreifen. Die Aufsichtsbehörde kann die Akkreditierung widerrufen.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
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Der IHK Datenschutzkongress in Frankfurt gab wertvolle Tipps zur DSGVO-Compliance, darunter praktische Maßnahmen zur Datensicherheit, Vermeidung von Bußgeldern und die richtige Social-Media-Handhabung.
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Datenschutz-Aufsichtsbehörden gewährleisten den Schutz personenbezogener Daten durch Überwachung, Aufklärung der Öffentlichkeit und Zusammenarbeit mit Verantwortlichen. Sie vereinfachen das Einreichen von Beschwerden und bieten kostenlose Dienstleistungen für Betroffene.
Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jedes Mitglied ihrer Aufsichtsbehörden im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird, und zwar – vom Parlament, – von der Regierung, – vom Staatsoberhaupt…

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