Transkript zur Podcast-Folge. Diese Folge kann hier angehört werden:
Transkript zur Folge:
Datenschutz Deluxe, der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik.
Ja, einen wunderschönen guten Morgen hier zur nächsten Datenschutz Deluxe Podcast-Folge.
Bei mir ist wieder mal Dr. Klaus Meffert. Guten Morgen, Klaus. Wie geht es dir?
Ja, Stephan, guten Morgen. Mir geht es gut.
Ich hoffe, dir auch und auch hoffe ich, dass unsere Zuhörer in der Lage sind, uns die ganze Sendung über gespannt zu folgen.
Das hoffe ich doch auch. Auf jeden Fall. Legen wir jetzt heute mal mit einem Thema los.
Und zwar habe ich mir überlegt, wir könnten mal über das Spannungsfeld zwischen Google Ads, also dem gesamten Google Ads Network, Und bevor wir damit beginnen.
Habe ich ein wunderbares Zitat gefunden, das, glaube ich, in diesem Bezug vielleicht etwas mehr deutlicher ist, als es gewählt war.
Und zwar von Paolo Bulgari, der sagte, Werbung ist teuer. Keine Werbung ist noch teurer.
Im Bezug auf den Datenschutz und Google Ads könnte sich das ja unter Umständen etwas anders darstellen, Und da wäre jetzt meine erste Frage an dich.
Was sind deine Erfahrungswerte?
Ich kann ja bei Google zum Beispiel einfach nur Worte bewerben.
Dass ich sage, wenn jemand das Wort eingibt, dann möchte ich, dass meine Suchanzeige, meine Webseite als Antwort in den Suchanzeigen ganz oben angezeigt wird.
Und dafür bezahle ich Geld und die bezahle ich in Form von einzelnen Klicks.
Das heißt, wenn der User drauf geklickt hat, dann muss ich dafür Geld bezahlen.
Aber die Frage ist ja, was passiert denn mit den ganzen Daten?
Weil Google muss das ja auch alles auswerten, damit es erstmal…
Und da werden doch bestimmt personenbezogene Daten gesammelt.
Nicht wahr?
Ja, so ist es.
Also zunächst mal, ich habe natürlich auch einige Erfahrungen mit Google Ads gemacht.
Und zwar war das vor der DSGVO, um den Termin der Einführung der DSGVO.
Da war das ja alles noch nicht so kritisch.
Da wusste ich auch noch nicht so viel.
Und keiner hat auch so genau hingeschaut.
Und ich hielt es damals auch für erlaubt.
Und wer das genau nimmt, Bundesdatenschutzgesetz vor der DSGVO hat eigentlich auch schon alles verboten, was man heute nicht darf.
Aber keiner wusste es.
Ich auch nicht vor der DSGVO.
Also zurück zur Frage.
Ich finde das Zitat sehr gut.
Es ist so, es gibt Landingpages.
Das ist ja sozusagen das Ziel.
Eine Landingpage ist das Ziel des Klicks, wenn man auf die Werbeanzeige draufklickt.
Das hast du ja gesagt.
Der Klick kostet Geld.
Also man zahlt an Google nur sozusagen Geld als Werbegrunde, als Werbetreibender, wenn jemand auf diese Anzeige draufklickt.
Dann kommt derjenige auf die Landingpage.
Und Google schaut sich diese Landingpage aus technischer Sicht automatisiert an und gibt dir einen Qualitätsfaktor.
Google schaut dann zum Beispiel auch, wie hoch ist die Domänenautorität?
Also wie lang gibt es die Webseite?
Hat die viele Besucher?
Das weiß ja Google, weil die Google Suchmaschine das an Google verrät.
Oder wenn jemand Google Fonts eingebunden hat, dann weiß es Google auch.
Wobei das kein Nachteil ist, kann ich jetzt schon sagen, wenn man Google Fonts nicht eingebaut hat.
Also am Anfang gibt Google der Webseite.
Das ist für die Webseite des Werbekunden ein Durchschnittsqualitätsfaktor von 5.
Ich glaube von 1 bis 10 geht es.
Der ist meistens besser aus meiner Erfahrung, als die Webseite wirklich ist.
Und dieser Qualitätsfaktor wird relativ zum beworbenen Begriff, also zu dem die Werbung ausgespielt wurde, sozusagen ermittelt.
Wie relevant ist der Inhalt, kann man ja auch ermitteln.
Das macht ja Google auch im Rahmen seiner Suchmaschine.
Und dann ist es so, dass meistens der Qualitätsfaktor sich dann in die Realität einpendelt oder immer.
Und der Qualitätswert der Seite wird dann tendenziell schlechter als 5, als der Durchschnittswert, den man am Anfang automatisch bekommen hat.
Das heißt, ein Klick wird nach den ersten Wochen teurer.
Das heißt, man darf sich nicht davon verleiten lassen, jetzt hatte ich am Anfang mal Erfolg.
Jetzt klappt es weiter so, weil nämlich die Klickpreise teurer werden üblicherweise.
Um dem entgegenzusteuern, muss man sehr viel tun.
Und außerdem gibt es ja eine begrenzte Zielgruppe für viele Märkte.
Am Anfang hat man natürlich noch 100% der Zielgruppe.
Google muss also nicht irgendjemanden nehmen, der vielleicht nur zweite Wahl ist, Und das nimmt aber tendenziell im Laufe der Wochen und Monate natürlich ab.
Die Zielgruppe wird ja nicht größer typischerweise.
Und das führt alles dazu, dass viele enttäuscht sind von Google Ads.
Um es mal kurz zu sagen, man muss sich ausgesprochen viel Mühe geben, um mit Google Ads Werbung Erfolg zu haben.
Und man muss natürlich einiges an Geld investieren.
Und bevor man anfängt, Google Ads zu vermitteln, muss man sich auch ein bisschen mehr Geld investieren.
Um Google Ads Werbung zu machen, sollte man seine Webseite und sein Produkt, ich sag jetzt mal, voll durchoptimiert haben.
Vorher macht es aus meiner Sicht wenig bis keinen Sinn, Geld rauszuschmeißen.
Also für 5000 Euro kann ich auch Sichtbarkeit anders erzeugen als über Google Ads, Ich möchte aber letztendlich was verkaufen.
Und darum geht es ja eigentlich bei Google Ads Werbung.
Ja, absolut.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du da jetzt hauptsächlich auf den Punkt eingegangen, auf diese AdWords.
Also die Werbeanzeige, die ich auf ein bestimmtes Keyword optimiert ausspielen lasse, Und so hoffentlich die meisten Leute, die Interesse an meinem Produkt haben, Und da ist dann für mich jetzt die Frage mit dem Datenschutz.
Weil in dem Moment, wo ich als Nutzer auf Google gehe, kriege ich ja neuerdings so eine wunderbare, Einverständniserklärung und Einwilligung vorgezeigt, wo ich dann sagen kann, Wenn ich jetzt auf alle ablehnen klicke und dann bei Google einen Suchbegriff eingebe Also auf mich als wirklich einzelne Person?
Bin ich dann geschützt?
Also bedeutet das, wenn ich dann den Klick auf das Suchergebnis mache Ja, wahrscheinlich schon.
Aber man muss bei Google wissen, Google nimmt unsere Daten nicht ernst.
Das ist meine Meinung und das kann man auch leicht nachvollziehen.
Also zur Einwilligungsabfrage, die du erwähnst, die kam schon immer, Allerdings, ich sage jetzt mal, aus meiner Sicht wurde Google gezwungen, Also auch genau bis vor wenigen Monaten war es noch so, Am liebsten hätte Google den Button 10 Quadratmeter groß gemacht Und jetzt, wenn man ablehnen wollte, musste man fünfmal mindestens klicken, Das ist eine Unverschämtheit.
Jetzt wurde Google gezwungen, gleichwertig zu gestalten, Wenn ich Google schalte, dann ist das ein bisschen ein Problem.
Wenn ich google.com aufrufe, also deutsche Suchmaschine in dem Fall, Und außerdem, das habe ich auch, also vielleicht vorweg, Das ist egal, das ist so schon problematisch, Aber die IP-Adresse ist ja personenbezogen, Erst recht, auch in Österreich.
Und die IP-Adresse wird natürlich immer erhoben von Google, zwangsweise.
Und die nutzen die natürlich extensiv weiter, als sie es eigentlich dürften Und alle an die IP-Adresse drangehängten Daten, Das steht in Artikel 4 Nummer 1 DSGVO.
Alle Daten, die entweder direkt oder indirekt auf deine Person weisen, zeigen, Also das sind die sogenannten personenbeziehbaren Daten, Personenbezogene Daten nach DSGVO.
Es gibt keinen begrifflichen Unterschied hierbei.
Das heißt, wenn deine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist Ich kenne jetzt deine Haarfarbe gar nicht auswendig, Sag es lieber nicht.
Ich nehme jetzt mal dunkel.
Braun, ja genau.
Wenn ich sage, Haarfarbe Braun ist jetzt kein personenbezogenes Datum.
Wenn ich aber jetzt sage, der Nutzer mit der IP-Adresse 4711 hat die Haarfarbe Braun, Somit sind alle Daten, die Google erhebt, personenbezogene Daten.
Die gute Nachricht allerdings ist, Natürlich inhaltlich möglicherweise, Also wenn jetzt deine Werbung im Google-Suchergebnis angezeigt würde Aber du weißt nicht, von welchen IP-Adressen zum Beispiel.
Also da hast du als Verantwortlicher kein Problem.
Da ist Google verantwortlich.
Insofern ist es gut für dich.
Kurzer Hinweis, bevor wir weiter auf das Thema eingehen.
Du hast das gerade so einmal kurz angeschnitten.
Die gleichwertige Einwilligung bei den Cookie-Akzeptanzen, Ganz wichtiger Punkt, dass die Einwilligung Das ist nicht etwas, was nur Google machen muss.
Das müsst ihr alle, also wir alle, Und umgekehrt.
Also beides, gleichwertig bedeutet gleichwertig.
Das wollte ich nur ganz kurz sagen, weil du hast das kurz angerissen.
Richtig, du hast recht.
Wobei, es hat, glaube ich, niemand was dagegen Also das ist, glaube ich, erlaubt.
Aber ich möchte noch eine Sache dazu sagen.
Es geht nicht nur um Cookies, Cookies sind nur eine Form davon.
Also wenn ich zum Beispiel deinen Namen nehme aus dem Kontaktformular Oder ich nehme deinen Namen und plakatier den irgendwo auf eine Wand Ohne deine Einwilligung ist es nicht erlaubt Sehr richtig.
Gut, dann gehen wir mal zurück zu dem Google-Thema, Kommen wir mal auf das Thema mit dem Bezahlen.
Wir haben ja gesagt, okay, da werden jetzt Daten erhoben.
Das heißt also, Google gewinnt ja eigentlich alleine schon dadurch, Gehen wir jetzt mal davon aus, Habe ich dann als Betreiber dieser Werbeanzeige, Da es eine Google-Suchmaschine ist, Also ich bin ja einer irgendwie anders gearteten Person, Wie sieht es jetzt aus, Reicht das, weil ich die Einwilligung bei Google gegeben habe Naja, also, Wenn du jetzt mit Google einen Vertrag geschlossen hast, Aber normalerweise ist es so, Also du bekommst dann Daten von Google mit.
Ich habe das eben nochmal nachvollzogen.
Es gibt eine Google-Klick-ID, Wenn du die zum Beispiel weiterverarbeitest, Wenn du diese Daten also weiterverarbeitest, Aber wenn du jetzt beispielsweise, Einfach nur einen Zähler erhöhen.
Dann ist das in Ordnung, dann musst du keine Sorge haben.
Aber wenn du jetzt wissen möchtest, wer war das denn?
Also nicht der Klaus Meffert vielleicht, Das wäre schon problematisch ohne meine Einwilligung.
Hier muss man auch unterscheiden zwischen der Einwilligung Also wenn ich bei Google eine Einwilligung gebe, Wenn aber jetzt ich dann auf deiner Webseite lande, Okay, da hake ich sofort ein, Wir können ja bei Google, Und Conversions sind ja dann die Leute, Und dann kriege ich ja quasi in meinem Analytics-Tool, Und wenn ich dann diese Conversion jetzt erreiche, Also bin ich ab dem Moment, wo die meine Webseite aufrufen, Das heißt doch, ich muss dem Nutzer beim Aufrufen meiner Webseite Oder kann ich sagen, Und weil du die Werbeanzeige anklicken kannst, Würde das funktionieren, argumentativ?
Also es sind zwei, ich sag mal, zwei Detaillevel, Also wenn wir über dich als fiktiven Werbekunde von Google Du kannst jetzt zwei Dinge tun.
Die einfache Variante ist, du möchtest einfach nur zählen, Da hat man so leichte textuelle Änderungen oder farbliche Änderungen, Vielleicht auch abhängig von der Zielgruppe.
Die Jüngeren bekommen, Also möchtest du erst mal wissen, Das war ja das, was du sagtest.
Also vielleicht möchtest du ein Produkt verkaufen, Und wenn ich dein Produkt kaufe, Da möchtest du gern wissen oder festhalten, sagen wir mal, Also hat die Werbeanzeige, Das ist ja das, was du mit Konvertierung meinst Also dieses reine Zählen, sozusagen, Das kannst du auch ohne Google machen.
Das geht.
Ob das jetzt so einfach ist wie mit Google, Es ist möglich und es ist auch nicht super kompliziert.
Das geht.
Das heißt, dafür brauchst du keine Einwilligung.
Da speicherst du aber auch keine personenbezogenen Daten ab.
Ich habe das auch mal erklärt, Du möchtest trotzdem am Ende des Klickpfades sozusagen wissen, Das möchtest du wissen.
Absolut.
Das kannst du aber auch ohne Cookie rausfinden.
Dafür brauchst du keine Einwilligung, wenn du es richtig machst.
Dann gibt es noch, Der möchte gerne an Google zurückmelden, Das heißt, Google kann wohl durch Magie, durch diese Rückmeldung, Google nimmt diese Information und weiß, Darum geht es ja letztendlich.
Look-Alike, also diese ähnliche Personen zu finden, wer das ist, Darum geht es ja.
Und damit Google dieses Feedback bekommt, schickt er diese Google-Click-ID mit einem Erfolgserlebnis sozusagen zurück an Google.
Das halte ich in irgendeiner Weise zumindest für eine gute Idee.
Das ist für einwilligungspflichtig.
Und er ist mir da auch einig, dass an einer Stelle mindestens die Einwilligung gefragt werden muss.
Und hier bin ich sogar der Meinung, die Einwilligung muss auf Seiten des Webseitenbetreibers, Sehr spannend.
Also ich bin sehr gespannt, was da am Ende der mehrstufigen Analyse bei rauskommt, Man kann sich da viele Dinge überlegen, wohin das führen könnte.
Es gibt aber jetzt auch neben der AdWords-Werbeanzeigenschalte, Da kann ich dann mehrere Dinge tun.
Ich kann ja über AdSense auf der einen Seite Werbeflächen auf meiner Webseite reservieren, Ich kann aber auch selber sagen, ich möchte, dass meine Anzeige Und dabei bin ich doch eigentlich, also auf der einen Seite bin ich natürlich verpflichtet, Aber habe ich irgendwelche Verpflichtungen, wenn ich an diesem Netzwerk überhaupt teilnehme, Also bin ich da quasi aus der Verantwortung raus dann, Ja, sehr gute Frage.
Also diese Display-Werbung, die funktioniert oft mit einem sogenannten Tausender-Kontaktpreis, Das heißt, man zahlt beispielsweise für tausend Einblendungen, Wobei eine Einblendung natürlich weniger wert ist als ein Klick, Man zahlt nur für die Einblendung.
Das heißt, man baut sozusagen eine Bekanntheit auf, Da versucht natürlich Google und andere Werbe-Netzwerke, Sofern du jetzt nur eine Rückmeldung kriegst, Nur wenn du jetzt sozusagen, wenn jemand auf diese Anzeige draufklickt Wenn du aber nur deine Webseite anzeigst Da muss man datenschutzrechtlich nichts beachten.
Man sollte halt nur erstens keine Cookies verwenden dafür, Das ist nicht der Fall bei Werbung.
Und zweitens sollte man dann auch nicht irgendwelche Daten Dann hat man keine Probleme.
Okay, das ist doch auf jeden Fall sehr spannend.
Ich fasse dann mal zusammen, Also, wenn ich Werbung bei Google schalte in Bezug zum Datenschutz, Und ganz besonders, das werdet ihr noch untersuchen, Also, Nutzer kriegt Werbeanzeige gezeigt, Wenn da das Ende der Fahnenstange erreicht ist Wenn ich aber weiterhin diese Informationen verarbeite, Und das gilt sowohl, ja, das gilt eigentlich für alle Google Ads, Und was ich da auch verwende.
Habe ich das so richtig verstanden?
Ja, also grundsätzlich ist es so, wenn man Daten von Google bekommt, Ohne Rechtsgrundlage ist es üblicherweise die Einwilligung des berechtigten Interesses schwierig.
Vor allem ist es schwierig, ein berechtigtes Interesse anzuführen, Solange man Daten bei sich behält und insbesondere statistisch verarbeitet, Ohne Cookies am besten. Ohne Cookies noch mal.
Das muss ich noch sagen.
Ohne Cookies.
Den Zustand eines Nutzers, außer es ist ein eingeloggter Nutzer, Aber über ein Cookie zu speichern, das jemand konvertiert hat, ist nicht erlaubt.
Das TTDSG ist hier ganz eindeutig.
Da gibt es nur eine Rechtsgrundlage, erforderlich oder nicht erforderlich.
Man kann ohne Cookie natürlich schon nachvollziehen, Dementsprechend ist es nicht erforderlich.
Und dementsprechend kann ich auch nicht rechtfertigen, Dann würde ich sagen, sind doch wahrscheinlich jetzt alle, Und wie sie vielleicht damit etwas datenschutzkonformer umgehen können.
Wir sind jetzt so ziemlich am Ende der Episode angekommen.
Deswegen sage ich Klaus vielen Dank.
Ich habe richtig viel gelernt.
Ich hatte gedacht, man müsste an mehr Stellen informieren Aber da bin ich wahrscheinlich übervorsichtig geworden Normalerweise viele nutzen ja diesen Google-Standard-Prozess.
Für den sollte man schon immer eine Einwilligung abfragen.
Nur wenn man sich jetzt Google gibt, muss man es halt nicht.
Man sollte jetzt nicht denken, ich kann alle Google-Tools nutzen, So ist es nicht. Das Gegenteil ist der Fall.
Ich sage, das kann man glaube ich pauschal so sagen, Also sofern sie auf der eigenen Webseite, Absolut. Über das Thema Einwilligung hatten wir ja auch schon mal gesprochen.
Auch das berechtigte Interesse.
Ich denke, wir können dieses Thema auch nochmal aufgreifen Weil es hört sich ja immer in letzter Zeit so an, Aber das dann zu gegebener Zeit.
Lieber Klaus, ich danke dir vielmals für dieses Gespräch.
Ich habe wieder extrem viel gelernt.
Das war total spannender Input und wünsche dir Stephan, wünsche ich dir auch und allen Zuhörern auch Hat mir auch sehr viel Spaß gemacht und ich freue mich aufs nächste Mal.
Das war Datenschutz Deluxe.
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Dann besuche Klaus Meffert auf seinem Blog Dr. DSGVO und Stephan Plesnik auf seinem YouTube-Kanal Datenschutz ist Pflicht.
Bis zum nächsten Mal.
Eine Version mit Zeitstempeln ist ebenso erhältlich und wurde bei der Erstellung des Transkripts automatisch mit erzeugt. Das Transkript wurde von einem selbst programmierten KI-Programm generiert. Das Programm ist datenschutzkonform, es benötigt keine Internetverbindung und tauscht keine Daten mit Dritten aus. Das Ergebnis kann als hervorragend bezeichnet werden. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren möchten, die Künstliche Intelligenz für Ihr Unternehmen bietet.
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