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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Tags “Gesetze”

Artikel 73 DSGVO: Vorsitz

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Gesetzestext (1)   Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. (2)   Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre…

Artikel 72 DSGVO: Verfahrensweise

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Gesetzestext (1)   Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. (2)   Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner…

Artikel 71 DSGVO: Berichterstattung

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Gesetzestext (1)   Der Ausschuss erstellt einen Jahresbericht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung in der Union und gegebenenfalls in Drittländern und internationalen Organisationen. Der Bericht wird veröffentlicht und dem…

Artikel 70 DSGVO: Aufgaben des Ausschusses

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Ein EU-Ausschuss fördert einheitlichen Datenschutz in der EU durch Beratung, Richtlinien und Prüfung von Datenschutzzuständen in Drittländern. Er unterstützt Behörden, veröffentlicht Ergebnisse öffentlich und konsultiert Interessengruppen.

Artikel 55 DSGVO: Zuständigkeit

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Gesetzestext (1) Jede Aufsichtsbehörde ist für die Erfüllung der Aufgaben und die Ausübung der Befugnisse, die ihr mit dieser Verordnung übertragen wurden, im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats zuständig. (2) Erfolgt…

Artikel 69 DSGVO: Unabhängigkeit

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Gesetzestext (1)   Der Ausschuss handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse gemäß den Artikeln 70 und 71 unabhängig. (2)   Unbeschadet der Ersuchen der Kommission gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b…

Artikel 57 DSGVO: Aufgaben

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Datenschutz-Aufsichtsbehörden gewährleisten den Schutz personenbezogener Daten durch Überwachung, Aufklärung der Öffentlichkeit und Zusammenarbeit mit Verantwortlichen. Sie vereinfachen das Einreichen von Beschwerden und bieten kostenlose Dienstleistungen für Betroffene.

Artikel 52 DSGVO: Unabhängigkeit

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Gesetzestext (1) Jede Aufsichtsbehörde handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Ausübung ihrer Befugnisse gemäß dieser Verordnung völlig unabhängig. (2) Das Mitglied oder die Mitglieder jeder Aufsichtsbehörde unterliegen…

Artikel 54 DSGVO: Errichtung der Aufsichtsbehörde

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Gesetzestext (1) Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften Folgendes vor: a) die Errichtung jeder Aufsichtsbehörde; b) die erforderlichen Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Mitglied jeder Aufsichtsbehörde; c) die…