Das Webinar richtet sich an Datenschutzbeauftragte und andere Berater sowie Verantwortliche für Webseiten. Update: Die Anmeldung ist geschlossen. Bei Interesse an Seminaren und Webinaren mit mir als Referent empfehle ich…
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Tags “Google Analytics”
Serverseitiges Tracking ermöglicht datenschutzkonforme Datenübertragung an Google Analytics ohne Cookies, aber die Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt einwilligungspflichtig.
Die rechtskonforme Nutzung von Google Analytics erfolgt über Server Side Tagging, bei dem Daten zunächst an einen eigenen Web-Server gesendet werden, um eine Verarbeitung ohne Personenbezug sicherzustellen. Die pseudonymisierten Daten sendet man dann an Google weiter. Es ist wichtig, dass die an Google übermittelten Daten anonymisiert sind und keine personenbezogenen Informationen wie IP-Adressen enthalten, um Datenschutzvorschriften zu beachten. Der Verantwortliche für die Webseite muss jedoch sicherstellen, dass die ursprünglichen Daten gemäß DSGVO verarbeitet werden und dabei Maßnahmen zur Sicherheit der Daten angewendet werden, wie z.B. Verschlüsselung.
Google Analytics wurde von Datenschutzbehörden als rechtswidrig eingestuft, da der Datentransfer in die USA gegen die DSGVO verstößt. Es gibt jedoch datenschutzfreundliche Alternativen wie Matomo oder Trackboxx, mit denen man Webseitenbesucher zählen und Analysen durchführen kann.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool, aber es wirft viele Fragen zum Datenschutz auf. Eine Nutzung von Google Analytics ohne Einwilligung ist rechtssicher kaum möglich, da Cookies verwendet werden müssen, die eine Einwilligung erfordern.
Serverseitiges Tracking ist ein Verfahren, bei dem Daten von einem Browser zu einem eigenen Server geschickt werden, bevor sie an einen Endpunkt weitergeleitet werden. Dieser Ansatz wird oft als Gegensatz zum klassischen Client-Tracking gesehen, bei dem die Daten direkt vom Browser zum Ziel gesendet werden.
Google Analytics verstößt gegen Datenschutzbestimmungen, da Daten in den USA verarbeitet werden. Alternativen bieten datenschutzfreundliche Lösungen für Webseitenbetreiber, um Nutzerdaten zu schützen.
Google Analytics ist ein Tool, das Webseitenbesucher zählt und analysiert. Um es rechtlich einwandfrei zu nutzen, muss man die Einwilligung der Besucher einholen, da es personenbezogene Daten wie IP-Adressen und Browser-Fingerprints sammelt.

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