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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

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Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Tags “Rechtsgrundlagen”

Artikel 75 DSGVO: Sekretariat

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Gesetzestext (1)   Der Ausschuss wird von einem Sekretariat unterstützt, das von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt wird. (2)   Das Sekretariat führt seine Aufgaben ausschließlich auf Anweisung des Vorsitzes des Ausschusses aus. (3)   Das Personal…

Artikel 74 DSGVO: Aufgaben des Vorsitzes

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Gesetzestext (1)   Der Vorsitz hat folgende Aufgaben: a) Einberufung der Sitzungen des Ausschusses und Erstellung der Tagesordnungen, b) Übermittlung der Beschlüsse des Ausschusses nach Artikel 65 an die federführende Aufsichtsbehörde und die…

Artikel 73 DSGVO: Vorsitz

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Gesetzestext (1)   Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. (2)   Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre…

Artikel 72 DSGVO: Verfahrensweise

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Gesetzestext (1)   Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. (2)   Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner…

Artikel 71 DSGVO: Berichterstattung

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Gesetzestext (1)   Der Ausschuss erstellt einen Jahresbericht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung in der Union und gegebenenfalls in Drittländern und internationalen Organisationen. Der Bericht wird veröffentlicht und dem…

Artikel 70 DSGVO: Aufgaben des Ausschusses

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Ein EU-Ausschuss fördert einheitlichen Datenschutz in der EU durch Beratung, Richtlinien und Prüfung von Datenschutzzuständen in Drittländern. Er unterstützt Behörden, veröffentlicht Ergebnisse öffentlich und konsultiert Interessengruppen.

Artikel 50 DSGVO: Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

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Gesetzestext In Bezug auf Drittländer und internationale Organisationen treffen die Kommission und die Aufsichtsbehörden geeignete Maßnahmen zur a) Entwicklung von Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit, durch die die wirksame Durchsetzung von…

Artikel 48 DSGVO: Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

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Gesetzestext Jegliches Urteil eines Gerichts eines Drittlands und jegliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde eines Drittlands, mit denen von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter die Übermittlung oder Offenlegung personenbezogener Daten verlangt wird,…

Artikel 58 DSGVO: Befugnisse

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Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben weitreichende Befugnisse zur Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie können Unternehmen anweisen, Verarbeitungsvorgänge anzupassen oder Geldstrafen verhängen, um den Schutz der Privatsphäre und der Rechte von Personen zu gewährleisten.