Gesetzestext (1) Jede Aufsichtsbehörde ist für die Erfüllung der Aufgaben und die Ausübung der Befugnisse, die ihr mit dieser Verordnung übertragen wurden, im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats zuständig. (2) Erfolgt…
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Tags “Rechtsgrundlagen”
Gesetzestext (1) Der Ausschuss handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse gemäß den Artikeln 70 und 71 unabhängig. (2) Unbeschadet der Ersuchen der Kommission gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b…
Gesetzestext (1) Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben: a) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie…
Datenschutz-Aufsichtsbehörden gewährleisten den Schutz personenbezogener Daten durch Überwachung, Aufklärung der Öffentlichkeit und Zusammenarbeit mit Verantwortlichen. Sie vereinfachen das Einreichen von Beschwerden und bieten kostenlose Dienstleistungen für Betroffene.
Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jedes Mitglied ihrer Aufsichtsbehörden im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird, und zwar – vom Parlament, – von der Regierung, – vom Staatsoberhaupt…
Gesetzestext (1) Jede Aufsichtsbehörde handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Ausübung ihrer Befugnisse gemäß dieser Verordnung völlig unabhängig. (2) Das Mitglied oder die Mitglieder jeder Aufsichtsbehörde unterliegen…
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Akkreditierung von unabhängigen Stellen für den Schutz personenbezogener Daten. Diese müssen bestimmte Fachkenntnisse und Kriterien erfüllen, um Unternehmen bei der Einhaltung des Datenschutzes zu unterstützen.
Bei umfangreicher Datenerhebung oder Verarbeitung sensibler Daten ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Er schützt personenbezogene Daten und berät Unternehmen in datenschutzrechtlichen Fragen.
Gesetzestext (1) Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften Folgendes vor: a) die Errichtung jeder Aufsichtsbehörde; b) die erforderlichen Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Mitglied jeder Aufsichtsbehörde; c) die…
Gesetzestext (1) Unbeschadet des Artikels 55 ist die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung oder der einzigen Niederlassung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters gemäß dem Verfahren nach Artikel 60 die zuständige federführende Aufsichtsbehörde…

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