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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
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Bitte beheben Sie dieses Problem!

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Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Tags “TTDSG”

CSRF Cookies zur Gefahrenabwehr: Bedeutung und Problem mit dem Datenschutz

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CSRF-Tokens schützen Webseiten vor Angriffen durch schädliche Links. Contao verwendet diese Tokens für angemeldete Nutzer, aber das neue TTDSG macht Cookies grundsätzlich einwilligungspflichtig. Unnötige CSRF-Cookies für Ungemeldete sind laut Experten und Gesetzgebung rechtswidrig.

Consent Tools: Sind Cookies, die den Einwilligungszustand verwalten, nicht-funktional und somit einwilligungspflichtig?

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Die Einhaltung der DSGVO bei Cookie-Einwilligungen ist komplex. Cookie-Tools sollten den Nachweis von Nutzereinwilligungen ermöglichen, ohne dabei unnötige Daten zu speichern. Gerichte verurteilen aggressive Cookie-Popups und mangelnde Transparenz.

Browser Fingerprinting und das TDDDG: Erlaubt oder nicht?

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Das TDDDG verschärft Datenschutz in Deutschland, insbesondere für Tracking-Technologien wie Browser Fingerprinting. Der Artikel erläutert rechtliche Grenzen: implizite Daten (z.B. User-Agent) vs. explizit benötigte Daten (z.B. Canvas Fingerprinting), die Einwilligung erfordern. Digitale Fingerabdrücke ohne Speicherung auf Endgeräten fallen unter DSGVO.

Cookie Popups für Toaster: Will das TDDDG das wirklich und wenn nein, warum doch?

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Kann eine zentrale Einwilligungsverwaltung für Smart-Home-Geräte wie Toaster Datenschutz gewährleisten? Der Artikel diskutiert rechtliche Herausforderungen bei Software-Updates, die Notwendigkeit von Einwilligungen und alternative Lösungen.

Zentrale Einwilligungsverwaltung statt Cookie Popups: Warum dieses Konzept in der Praxis nicht funktionieren kann und scheitern wird

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Ein Konzept einer zentralen Einwilligungsverwaltung für Datenschutzpräferenzen scheitert aufgrund technischer Komplexität und fehlender Berücksichtigung praktischer Herausforderungen. Die Analyse von Google-Diensten wie Maps und Analytics zeigt Inkonsistenzen in den Datenschutzhinweisen und erschwert die transparente und rechtskonforme Datenverarbeitung. Eine globale Einholung von Einwilligungen ist nicht praktikabel.

Matomo für Besucher-Statistiken auf Webseiten datenschutzkonform und ohne Einwilligung nutzen

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Matomo ist eine kostenlose Analyse-Software für Webseiten, mit der man Statistiken über Besucher erstellen kann. Mit Matomo können viele wichtige Informationen wie Anzahl der Besuche, Aktionen pro Besuch und geografische Herkunft der Besucher ermittelt werden, ohne dass Einwilligung erforderlich ist.

So funktioniert das Einwilligungserfordernis für Webseiten & Apps gemäß TTDSG

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Das neue TDDDG regelt in Deutschland die Datenspeicherung auf Webseiten und Apps. Der Artikel untersucht, welche Datenverarbeitungen ohne Einwilligung erlaubt sind, insbesondere im Hinblick auf Werbung und Cookies. Alternativen zu Google-Werbeanzeigen werden vorgestellt, um Umsätze zu generieren und Datenschutz zu gewährleisten.

§ 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen

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Das neue Telemedien-Datenschutzgesetz schützt Nutzerdaten, indem es den Zugriff auf Endgeräte regelt. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung gespeichert werden. Ausnahmen bestehen für gewünschte Nachrichtenübermittlung oder Telemediendienste. Die ePrivacy-Richtlinie und die DSGVO spielen dabei eine Rolle.

Das neue TDDDG: Dienste zur Einwilligungsverwaltung und zu Endnutzereinstellungen helfen dem Datenschutz nicht

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Eine zentrale Verwaltung von Nutzerpräferenzen soll lästige Cookie-Popups reduzieren. Experten sehen Herausforderungen bei der technischen Umsetzung, Verantwortlichkeit und Datenschutz. Eine effektive Verwaltung von Nutzerdaten könnte die Digitalisierung in Deutschland fördern.

§ 26 TDDDG: Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen

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Ein neues Gesetz regelt die Einbeziehung von Browser-Einstellungen bei der Einwilligungserteilung für Telemedien. Anerkannte Dienste sollen die Nutzergenehmigungen verwalten, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Wirksamkeit dieser Regelung wird in zwei Jahren evaluiert.