Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.
Hinweis zu diesem Datenschutz-Blog:
Anscheinend verwenden Sie einen Werbeblocker wie uBlock Origin oder Ghostery, oder einen Browser, der bestimmte Dienste blockiert.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.

Jetzt testen

sofort das Ergebnis sehen

DSGVO Website-Check
Externe Links sind mit dem Symbol Externer Link Symbol gekennzeichnet. Datenschutzinfo

Highlights zu Cookies

Alle Cookies finden, die von einer Webseite gespeichert werden: Eine Anleitung

1

Entdecken Sie, wie Cookies auf Webseiten funktionieren, welche Arten es gibt und wie Sie sie finden und löschen können. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Cookies in Ihrem Browser verwalten und ein umfassendes Cookie-Testverhalten durchführen.

Ist Ihre Website DSGVO-konform?

Website in wenigen Sekunden auf DSGVO-Compliance prüfen

1
URL eingeben
Ihre Website
2
Scannen
Automatische Prüfung
3
Ergebnisse
Sofort-Report
Kostenlose Prüfung starten
✓ kostenfrei ✓ Sofort-Ergebnisse ✓ Keine Anmeldung

Weitere Beiträge

Gesetzesentwurf des TTDSG: Reichweitenmessung auf Webseiten, was ist das eigentlich?

2

Das TTDSG regelt den Datenschutz bei Reichweitenmessungen auf Webseiten. Um Nutzerdaten zu schützen, ist nun eine Einwilligungspflicht für Webseitenbetreiber erforderlich. Reichweitenmessung ermöglicht es, das Nutzerverhalten mithilfe von Cookies zu analysieren und die Webseite zu optimieren. Unternehmen sollten lokale Tools oder Dienste deutscher Anbieter mit einem wirksamen Auftragsverarbeitungsvertrag nutzen.

Cookie Banner sollen abgeschafft werden: Warum das richtig ist, aber Browser-Voreinstellungen, Plugins oder eine zentrale Einwilligungsverwaltung keine Lösung sind

8

Die Abschaffung von Cookie-Bannern wird diskutiert, aber vorgeschlagene Lösungen wie Browser-Voreinstellungen sind ineffektiv. Anstatt Datenübermittlungen zu blockieren, sollten Webseiten ihre Datentransfers transparent gestalten und datenschutzfreundliche Alternativen nutzen.

Rechtssicheres Cookie-Management: Checkliste & Anleitung zur Einholung von Einwilligung

17

Eine Einwilligung ist erforderlich, wenn Cookies oder andere Tools verwendet werden, um Daten zu sammeln. Die Einwilligung muss rechtssicher sein und kann durch Consent-Tools erlangt werden, aber diese sind nicht immer ausreichend.

Google Analytics ohne Cookies verwenden

2

Google Analytics kann ohne Cookies verwendet werden, indem man den Code zum Einbinden von Google Analytics anpasst. Stattdessen kann Web Storage verwendet werden, um Daten im Endgerät des Nutzers zu speichern, aber dafür ist eine Einwilligung erforderlich.