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Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
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Was sind Cookies?

Eine Animation über Datenspeicher im Browser und über Web-Tracking.

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    Text zum Mitlesen

    So entsteht ein Cookie

    Wenn du eine Webseite aufrufst, schickt der Server mit seiner Antwort einen Datensatz mit (Header „Set-Cookie“). Der Browser speichert ihn und sendet ihn bei jedem weiteren Aufruf derselben Seite automatisch zurück.

    Ein Datenspeicher, keine Textdatei

    Ein Cookie besteht aus einem Namen, einem Wert und Zusatzangaben. Der Browser verwaltet diese Daten selbst in einer eigenen Datenbank. Es ist keine Textdatei, die man einfach öffnet.

    Cookies sind nicht klein

    Eine eindeutige Kennung braucht nur etwa 16 Byte. Ein einzelnes Cookie darf bis zu rund 4.096 Byte fassen, also das 256-Fache. Dazu darf eine Webseite viele Cookies setzen. Es ist also reichlich Platz, um eine Person wiederzuerkennen und weitere Angaben abzulegen.

    Was steckt drin?

    Name, Wert, Domain, Pfad, Ablaufzeit und Schutz-Schalter wie Secure, HttpOnly und SameSite.

    Wofür sie nützlich sind

    Warenkorb merken, angemeldet bleiben, Sprache und Einstellungen behalten. Solche technisch notwendigen Cookies sind meist unproblematisch.

    Web-Tracking

    Ein Drittanbieter-Cookie trägt auf jeder Seite, in die der Tracker eingebunden ist, dieselbe Kennung. So kann ein Werbenetzwerk die Besuche zu einem Profil zusammenführen: besuchte Seiten, Interessen, Gerät, ungefährer Standort, mögliche Kaufabsichten.

    Tracking ohne Cookies

    Auch Browser-Fingerabdrücke (Bildschirmgröße, Schriftarten, Sprache, Zeitzone, Grafikkarte, Betriebssystem), Zählpixel, Local Storage und Konto-Anmeldungen ermöglichen Wiedererkennung. Das funktioniert auch nach dem Löschen aller Cookies.

    Datensicherheit: die Risiken

    Profilbildung über viele Seiten, Weitergabe an zahlreiche Dritte und Cookie-Diebstahl: Wird ein Sitzungs-Cookie gestohlen, kann sich jemand als du ausgeben. HTTPS sowie die Schalter Secure, HttpOnly und SameSite verringern das Risiko.

    Das kannst du tun

    Nur notwendige Cookies zulassen, Drittanbieter-Cookies blockieren, Cookies regelmäßig löschen und den Tracking-Schutz des Browsers nutzen. Nicht notwendige Cookies brauchen deine Einwilligung (DSGVO, TDDDG). Du darfst sie ablehnen und die Einwilligung widerrufen.

    Highlights zu Cookies

    Alle Cookies finden, die von einer Webseite gespeichert werden: Eine Anleitung

    1

    Entdecken Sie, wie Cookies auf Webseiten funktionieren, welche Arten es gibt und wie Sie sie finden und löschen können. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Cookies in Ihrem Browser verwalten und ein umfassendes Cookie-Testverhalten durchführen.

    DSGVO Website-Check

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    Website-Cookies: Was darf ohne Zustimmung verwendet werden?

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    Die DSGVO definiert Grenzen für Datenverarbeitung auf Webseiten. Technische Notwendigkeit und berechtigtes Interesse sind wichtige Kriterien. Datentransfers an Drittanbieter, insbesondere in unsichere Länder, benötigen besondere Schutzmaßnahmen. Viele Cookies sind technisch überflüssig und erfordern Nutzerzustimmung.

    So funktioniert das Einwilligungserfordernis für Webseiten & Apps gemäß TTDSG

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    Das neue TDDDG regelt in Deutschland die Datenspeicherung auf Webseiten und Apps. Der Artikel untersucht, welche Datenverarbeitungen ohne Einwilligung erlaubt sind, insbesondere im Hinblick auf Werbung und Cookies. Alternativen zu Google-Werbeanzeigen werden vorgestellt, um Umsätze zu generieren und Datenschutz zu gewährleisten.

    § 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen

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    Das neue Telemedien-Datenschutzgesetz schützt Nutzerdaten, indem es den Zugriff auf Endgeräte regelt. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung gespeichert werden. Ausnahmen bestehen für gewünschte Nachrichtenübermittlung oder Telemediendienste. Die ePrivacy-Richtlinie und die DSGVO spielen dabei eine Rolle.

    Das neue TDDDG: Dienste zur Einwilligungsverwaltung und zu Endnutzereinstellungen helfen dem Datenschutz nicht

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    Eine zentrale Verwaltung von Nutzerpräferenzen soll lästige Cookie-Popups reduzieren. Experten sehen Herausforderungen bei der technischen Umsetzung, Verantwortlichkeit und Datenschutz. Eine effektive Verwaltung von Nutzerdaten könnte die Digitalisierung in Deutschland fördern.

    § 26 TDDDG: Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen

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    Ein neues Gesetz regelt die Einbeziehung von Browser-Einstellungen bei der Einwilligungserteilung für Telemedien. Anerkannte Dienste sollen die Nutzergenehmigungen verwalten, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Wirksamkeit dieser Regelung wird in zwei Jahren evaluiert.

    Google FloC ist genauso einwilligungspflichtig wie Cookies und bringt Datenschutzprobleme mit sich

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    Google FloC soll Cookies ersetzen, indem es Nutzer in Gruppen mit ähnlichen Interessen einteilt. Obwohl datenschutzrechtlich als browserbasiert betrachtet, birgt FloC Risiken, da Nutzerdaten für personalisierte Werbung gesammelt werden und die Anonymisierung möglicherweise nicht ausreichend ist. Ethische Fragen bezüglich Einwilligung und Datensicherheit bleiben bestehen.