Der Inkognito-Modus in Google Chrome bietet keinen wirklichen Datenschutz, da Google weiterhin Nutzerdaten sammelt, auch über Google Analytics. Die Klage gegen Google wirft vor, dass der Browser falsche Versprechen über Privatsphäre macht und Nutzer durch die Praxis des Datensammelns im Inkognito-Modus täuscht.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Posts in “Tracking”
Google Tag Manager: Einwilligungspflicht wegen Datenverarbeitung in den USA durch Google und weiteren Gründen
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Die Nutzung des Google Tag Manager kann Datenschutzprobleme aufwerfen, da personenbezogene Daten an Google und potenzielle Unterauftragsverarbeiter übertragen werden, darunter auch in Länder ohne ausreichende Datenschutzgarantien wie die USA.
Der Einsatz von Google Analytics auf Twitter ohne Nutzerlaubnis wirft Datenschutzbedenken auf. Twitter profitiert finanziell von Nutzerdaten, die für Werbung und Plattformverbesserung genutzt werden. Öffentlich zugängliche Daten können zu Persönlichkeitsprofilen verwendet werden. Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung liegt sowohl bei Nutzern als auch Plattformen wie Twitter.
Datenschutzfreundliche Webanalyse durch digitale Fingerabdrücke statt Cookies? Etracker bietet datenschutzkonforme Lösungen, doch der Einsatz von GCLID und Cookies wirft Fragen auf. Verbesserungspotenziale bestehen bei IP-Adressenverarbeitung und Cookie-Löschung. Einwilligung für Cookies ist ratsam, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Serverseitiges Tracking ist ein Verfahren, bei dem Daten von einem Browser zu einem eigenen Server geschickt werden, bevor sie an einen Endpunkt weitergeleitet werden. Dieser Ansatz wird oft als Gegensatz zum klassischen Client-Tracking gesehen, bei dem die Daten direkt vom Browser zum Ziel gesendet werden.
Der Einsatz des Google Tag Managers kann Datenschutzrisiken durch automatische Übermittlung von IP-Adressen an Google in den USA bergen. Datenschützer empfehlen Alternativen wie den Untagmanager oder JavaScript-Logik zur dynamischen Tool-Ladung, um diese Risiken zu minimieren.
New Relic verwendet Cookies zur Webseiten-Tracking, die Nutzerdaten über mehrere Sitzungen hinweg speichern und an Dritt-Domänen übertragen können. Dies stellt potenzielle Datenschutzverstöße dar, da Datenübertragung und Nutzerprofilerstellung Einwilligung bedürfen. Datenschutzrelevante Vorfälle auf der Webseite des Anbieters verstärken diese Bedenken.

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