Erhalten Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts? Beantworten Sie sie nicht, sondern entfernen Sie die Schriftart von Ihrer Website. Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen sind oft unbegründet, da sie meist ohne Beweise erfolgen. Prüfen Sie die Abmahnung und gestalten Sie Ihre Website datenschutzkonform.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Posts in “Urteile”
Der Einsatz amerikanischer Cloud-Anbieter wie Google, Microsoft und Amazon birgt Datenschutzrisiken für EU-Bürger aufgrund von US-Gesetzen zur Datenüberwachung. Die DSGVO und amerikanische Gesetze können zu Konflikten führen. Europäische Cloud-Anbieter bieten eine sichere Alternative für DSGVO-konforme Datenverarbeitung.
Datenschutzbestimmungen werden unterschiedlich interpretiert und bergen Herausforderungen durch Komplexität. Gerichtliche Entscheidungen sind einzelfallabhängig und die deutsche Rechtsprechung kann mangelhaft und subjektiv sein.
Server Logs von Web Servern: Protokollierung von IP-Adressen ist keine gute Idee (Vorratsdatenspeicherung)
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die unkontrollierte Speicherung von IP-Adressen illegal ist, Ausnahmen gelten nur für schwerwiegende Zwecke.
Webseite der Schirmherren BfDI und DSK mit Schrems-Livestream ignorierte Schrems II Urteil und enthielt weitere Rechtsverstöße
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Die Webseite ihres Livestreams mit Max Schrems verletzte den Datenschutz, insbesondere durch unerlaubten Datentransfer über Akamai-Server (USA) ohne Einwilligung der Nutzer. Trotz angeblicher "Korrektur" vor der Veranstaltung waren die Datenschutzhinweise noch immer unvollständig und falsch, so dass weiterhin Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht wahrscheinlich waren. Die Betafication (Erstellung einer verbesserten Version) durch den BfDI war zwar angekündigt, aber nicht ausreichend umfangreich, da die wesentlichen Rechtsverstöße fortbestanden.
Das LG München Urteil hat Google Fonts als rechtswidrig eingestuft, da es alternative, datenschonendere Varianten gibt und personenbezogene Daten nach den USA übertragen werden. Als milderes Mittel kann OpenStreetMap (OSM) zur Verwendung anstelle von Google Maps dienen, um den Datenschutz zu verbessern. ReCAPTCHA enthält ähnliche rechtliche Probleme wie Google Fonts und sollte daher ebenfalls vermieden oder durch alternative Sicherheitsmaßnahmen ersetzt werden, zum Beispiel mit mathematischen Aufgaben im Formular.
Ein deutsches Gericht verbot den Einsatz von Google Fonts wegen Datenschutzbedenken. Datenübertragung an Google beim Einbetten der Schriftarten wirft rechtliche Probleme auf. Experten raten zur lokalen Einbindung von Schriften für mehr Sicherheit.
Die irische Datenschutzaufsicht hat WhatsApp mit einer Strafe von 225 Millionen Euro belegt. Grund waren Verstöße gegen die DSGVO bei der Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook und der Kontaktermittlung über neue Nutzer. Datenverarbeitung, auch ohne direkte Zuordnung, kann als personenbezogen gelten, wenn eine Identifizierung möglich ist. WhatsApps Transparenz in Bezug auf Datenverarbeitung wurde kritisiert.

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