Datenschutztexte allein bieten keine Rechtssicherheit im Online-Marketing. Die Nutzung von Tools wie Google Analytics und Bing Ads erfordert rechtliche Grundlagen und klare Datenschutzbestimmungen. Erfolg online hängt von mehr als nur Werbung ab: Landingpage, Produkt und Markt spielen eine wichtige Rolle.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Tags “Datenschutzerklärung”
Der BGH erlaubt Vertragsgeneratoren auf Basis von Frage-Antwort-Systemen. Nutzer sollten wissen, dass es sich um Muster handelt und Anpassungen nötig sein können. Datenschutzhinweise kann jeder erstellen, der sich kompetent fühlt. Fehlerhafte Angaben sind weniger schädlich als rechtswidrige Datenverarbeitung.
Der Einsatz des Google Tag Managers kann Datenschutzrisiken durch automatische Übermittlung von IP-Adressen an Google in den USA bergen. Datenschützer empfehlen Alternativen wie den Untagmanager oder JavaScript-Logik zur dynamischen Tool-Ladung, um diese Risiken zu minimieren.
Öffentlich zugängliche Webseiten müssen eine leicht auffindbare Datenschutzerklärung haben, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. IP-Adressen sind personenbezogene Daten, daher ist es wichtig, diese rechtmäßig zu verarbeiten. Verlinkungen zu Datenschutzrichtlinien und Impressen sollten auf jeder Seite sichtbar und direkt erreichbar sein.
Jede Webseite muss ein Impressum haben, das leicht erreichbar ist. Darin müssen der Betreiber und seine Kontaktdaten genannt werden.
Eine Datenschutzerklärung ist für jede Webseite zwingend vorgeschrieben, um die Rechte der Nutzer zu schützen. Die Erstellung einer Datenschutzerklärung reicht jedoch nicht aus, da auch andere Faktoren wie fehlende SSL-Zertifikate oder rechtswidrig eingebundene Tools Gefahren darstellen können.
Fehlerhafte Impressum und Datenschutzerklärungen können zu Abmahnungen führen. Die NOINDEX Direktive verhindert die Indexierung dieser Seiten in Suchmaschinen und schützt somit vor Abmahnungen, reduziert Duplicate Content und kontrolliert die Verbreitung von "Link Juice".

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