Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen Sicherheitsmaßnahmen implementieren, die dem Risiko angemessen sind und Aspekte wie Pseudonymisierung, Verschlüsselung und Systemverfügbarkeit umfassen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Tags “DSGVO”
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Der Schutz personenbezogener Daten bei Übermittlung in Drittländer erfolgt durch Garantien und die Einhaltung der DSGVO, die Transparenz, Rechtmäßigkeit und Rechte der betroffenen Personen garantiert.
Die DSGVO regelt die Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU. Die Europäische Kommission prüft das Datenschutzniveau und erlässt Angemessenheitsbeschlüsse für Länder mit ausreichenden Schutzmaßnahmen.
Artikel 44 DSGVO regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer. Voraussetzung ist der Schutz des EU-Datenschutzniveaus durch geeignete Garantien, Angemessenheitsbeschlüsse oder andere Regelungen.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, ein Verzeichnis ihrer Datenverarbeitungsaktivitäten zu führen, das alle Datenerhebungen und -verarbeitungen einschließlich Zwecken, betroffenen Personen, Datenkategorien, Empfängern und Sicherheitsmaßnahmen auflistet.
Artikel 14 DSGVO: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
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Die DSGVO verpflichtet Verantwortliche zur transparenten Bereitstellung von Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Zwecke, Rechtsgrundlage und betroffenen Rechten.

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