Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt deine persönlichen Daten in der EU und gibt dir Rechte wie Einblick, Korrektur und Löschung deiner Daten. KI-gestützte Textvereinfachung macht die DSGVO verständlicher, bietet Übersetzungen und datenfreundliche Lösungen für große Dokumentenmengen.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Tags “Gesetze”
Gesetzestext (1) Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten…
Artikel 29 DSGVO: Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
0
Gesetzestext Der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn,…
Artikel 36 DSGVO: Bei hohem Risiko bei Datenverarbeitung müssen Unternehmen die Datenschutzaufsichtsbehörde konsultieren. Sie erhalten Informationen zur geplanten Verarbeitung und können Empfehlungen sowie Entscheidungen treffen.
Artikel 89 DSGVO: Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
0
Gesetzestext (1) Die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken unterliegt geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß…
Datenschutzzertifizierungen erleichtern den Nachweis der Einhaltung der DSGVO für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Sie sind freiwillig, transparent und mindern nicht die Verantwortung. Ein gemeinsames europäisches Siegel kann durch einen Ausschuss vergeben werden. Zertifizierungen können widerrufen werden, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Ein Register veröffentlicht alle Verfahren öffentlich für fundierte Entscheidungen bei der Auswahl von Produkten oder Dienstleistungen.
Artikel 10 DSGVO: Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
0
Gesetzestext Die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 darf nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden oder wenn dies…
Artikel 11 DSGVO: Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
0
Gesetzestext (1) Ist für die Zwecke, für die ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, die Identifizierung der betroffenen Person durch den Verantwortlichen nicht oder nicht mehr erforderlich, so ist dieser nicht verpflichtet,…

gekennzeichnet.



