Webseiten-Datenschutz: Automatische Checks liefern einen ersten Überblick, decken aber komplexe Aspekte nicht ab. Für rechtssichere Webseiten sind manuelle Expertenprüfungen und individuelle Lösungen unerlässlich.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Tags “Tools”
Das Webinar richtet sich an Datenschutzbeauftragte und andere Berater sowie Verantwortliche für Webseiten. Update: Die Anmeldung ist geschlossen. Bei Interesse an Seminaren und Webinaren mit mir als Referent empfehle ich…
Interaktive Karten direkt auf deiner Webseite einbetten, ohne Nutzerdaten an Drittanbieter zu senden. Das datenschutzfreundliche Plugin bietet flexible Anpassungsmöglichkeiten für Kartenausschnitt, Zoomstufe und die Anzeige mehrerer Standorte.
Das LG München Urteil hat Google Fonts als rechtswidrig eingestuft, da es alternative, datenschonendere Varianten gibt und personenbezogene Daten nach den USA übertragen werden. Als milderes Mittel kann OpenStreetMap (OSM) zur Verwendung anstelle von Google Maps dienen, um den Datenschutz zu verbessern. ReCAPTCHA enthält ähnliche rechtliche Probleme wie Google Fonts und sollte daher ebenfalls vermieden oder durch alternative Sicherheitsmaßnahmen ersetzt werden, zum Beispiel mit mathematischen Aufgaben im Formular.
Die rechtskonforme Nutzung von Google Analytics erfolgt über Server Side Tagging, bei dem Daten zunächst an einen eigenen Web-Server gesendet werden, um eine Verarbeitung ohne Personenbezug sicherzustellen. Die pseudonymisierten Daten sendet man dann an Google weiter. Es ist wichtig, dass die an Google übermittelten Daten anonymisiert sind und keine personenbezogenen Informationen wie IP-Adressen enthalten, um Datenschutzvorschriften zu beachten. Der Verantwortliche für die Webseite muss jedoch sicherstellen, dass die ursprünglichen Daten gemäß DSGVO verarbeitet werden und dabei Maßnahmen zur Sicherheit der Daten angewendet werden, wie z.B. Verschlüsselung.
Google Analytics wurde von Datenschutzbehörden als rechtswidrig eingestuft, da der Datentransfer in die USA gegen die DSGVO verstößt. Es gibt jedoch datenschutzfreundliche Alternativen wie Matomo oder Trackboxx, mit denen man Webseitenbesucher zählen und Analysen durchführen kann.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool, aber es wirft viele Fragen zum Datenschutz auf. Eine Nutzung von Google Analytics ohne Einwilligung ist rechtssicher kaum möglich, da Cookies verwendet werden müssen, die eine Einwilligung erfordern.

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