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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Posts in “Übersicht”

Google Chrome Browser: Der Inkognito-Modus, der keiner ist und Tracking ermöglicht

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Der Inkognito-Modus in Google Chrome bietet keinen wirklichen Datenschutz, da Google weiterhin Nutzerdaten sammelt, auch über Google Analytics. Die Klage gegen Google wirft vor, dass der Browser falsche Versprechen über Privatsphäre macht und Nutzer durch die Praxis des Datensammelns im Inkognito-Modus täuscht.

Artikel 31 DSGVO: Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

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Gesetzestext Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Wortwolke

Artikel 36 DSGVO: Vorherige Konsultation

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Artikel 36 DSGVO: Bei hohem Risiko bei Datenverarbeitung müssen Unternehmen die Datenschutzaufsichtsbehörde konsultieren. Sie erhalten Informationen zur geplanten Verarbeitung und können Empfehlungen sowie Entscheidungen treffen.

Artikel 89 DSGVO: Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

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Gesetzestext (1)   Die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken unterliegt geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß…

Artikel 42 DSGVO: Zertifizierung

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Datenschutzzertifizierungen erleichtern den Nachweis der Einhaltung der DSGVO für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Sie sind freiwillig, transparent und mindern nicht die Verantwortung. Ein gemeinsames europäisches Siegel kann durch einen Ausschuss vergeben werden. Zertifizierungen können widerrufen werden, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Ein Register veröffentlicht alle Verfahren öffentlich für fundierte Entscheidungen bei der Auswahl von Produkten oder Dienstleistungen.