Gesetzestext In Bezug auf Drittländer und internationale Organisationen treffen die Kommission und die Aufsichtsbehörden geeignete Maßnahmen zur a) Entwicklung von Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit, durch die die wirksame Durchsetzung von…

Veröffentliche Beiträge in “Übersicht”
Gesetzestext Jegliches Urteil eines Gerichts eines Drittlands und jegliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde eines Drittlands, mit denen von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter die Übermittlung oder Offenlegung personenbezogener Daten verlangt wird,…
Gesetzestext (1) Unbeschadet der Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß den Artikeln 57 und 58 kann die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 von einer Stelle durchgeführt…
Das Impressum ist nach deutschem Recht für die meisten Webseiten vorgeschrieben. Es muss nicht nur jederzeit und leicht erreichbar sein, sondern auch alle Pflichtangaben enthalten. Allgemeine Pflichtangaben Generell muss im…
Google Analytics ist das populärste Analysewerkzeug, sollte aber wegen der DS-GVO nicht mehr eingesetzt werden. Alternative Tools sind ausreichend vorhanden. Analysewerkzeuge als wichtiges Instrument Nu wer seine Kundschaft kennt, kann…
Gesetzestext (1) Jede Aufsichtsbehörde verfügt über sämtliche folgenden Untersuchungsbefugnisse, die es ihr gestatten, a) den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls den Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters anzuweisen, alle Informationen…
Ein fehlerhaftes Impressum und eine unvollständige oder fehlerhafte Datenschutzerklärung können eine Abmahnung zur Folge haben. Um Abmahnvereinen das Leben zu erschweren, hilft die NOINDEX Direktive. Das Problem Massenabmahnungen Abmahnungen sind…
Am 01.03.2018 fand in der IHK Frankfurt (Börsenplatz) der Datenschutzkongress mit hochkarätigen Rednern statt. Der Kongress brachte viel Nützliches hervor. Hier das Wichtigste. Im voll besetzten Plenarsaal der IHK erwarteten…
(1) Jede Aufsichtsbehörde ist für die Erfüllung der Aufgaben und die Ausübung der Befugnisse, die ihr mit dieser Verordnung übertragen wurden, im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats zuständig. (2) Erfolgt die…
Gesetzestext (1) Der Ausschuss handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse gemäß den Artikeln 70 und 71 unabhängig. (2) Unbeschadet der Ersuchen der Kommission gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b…