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Die DSGVO in einfachen Worten. Das Regelbuch zum Datenschutz

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Eine Zusammenfassung des Inhalts der DSGVO in einfacher und in formaler Sprache. Passend zur DSGVO, die vom Schutz persönlicher Daten handelt, wurden die Ergebnisse des Beitrags mit Unterstützung eines datenfreundlichen KI-Sprachmodells generiert.

Dieser Beitrag illustriert den KI-Showcase aus der vorigen Woche mit einem konkreten Ergebnis. Genau so können Millionen andere Gesetze, Formulare, Anträge oder Merkblätter bürgerfreundlich gestaltet werden. Die Kosten des vorgestellten Ansatzes sind minimal. Das Onlinezugangsgesetz würde damit besser umgesetzt werden können.

Zum Start: Die DSGVO für kleine Kinder

Stell dir vor, du hast ein Spielzeugkästchen, in dem alle deine Lieblingssachen drin sind, wie Bilder von Freunden, dein Lieblingsessen und so weiter. Die DSGVO sagt, dass auch Erwachsene ein solches Kästchen haben, nämlich ihre persönlichen Daten. Das sind Namen, Adressen, Telefonnummern und vieles mehr. Diese Daten sind privat und sollten gut geschützt werden.

Bürgerfreundlich oder intellektuell?

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Die DSGVO in Kürze

Ein Gesetz mit 11 Abschnitten.

Die DSGVO besteht aus 11 Kapiteln.

Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln und 11 Kapiteln.

Die DSGVO in einem Satz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist wie ein Buch mit Regeln zum Schutz unserer persönlichen Daten.

Die DSGVO ist ein wichtiges EU-Gesetz, das unsere persönlichen Daten schützt und sicherstellt, dass wir zustimmen dürfen, bevor Unternehmen unsere Daten verwenden, und uns Rechte gibt, um zu kontrollieren, was mit unseren Daten geschieht.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt einen wesentlichen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union dar, der den Schutz persönlicher Daten gewährleistet, indem er betroffenen Personen umfassende Rechte einräumt, um die Verwendung ihrer Daten zu kontrollieren.

Kurz zusammengefasst

Die DSGVO ist ein Gesetz für Europa, das unsere persönlichen Daten schützt. Es sorgt dafür, dass Unternehmen unsere Daten sicher behandeln und uns fragen müssen, bevor sie sie benutzen.

Wir haben Rechte: Wir können erfahren, was über uns gespeichert ist und falsche Daten löschen lassen.

Kurz zusammengefasst

Die DSGVO ist ein EU-Gesetz, das unsere persönlichen Daten schützt. Es sorgt dafür, dass Unternehmen unsere Daten sicher behandeln und unsere Erlaubnis brauchen, um sie zu nutzen.

Wir haben Rechte: Wir können erfahren, was über uns gespeichert ist und falsche Daten korrigieren oder löschen lassen.

Das Gesetz sagt auch, wie Unternehmen Daten schützen müssen und arbeitet international zusammen. So schützt die DSGVO unsere Privatsphäre und gibt uns Kontrolle.

Kurz zusammengefasst

Die DSGVO ist ein EU-Gesetz, das unsere persönlichen Daten schützt. Es stellt sicher, dass Unternehmen unsere Daten sicher aufbewahren und nur mit unserer Erlaubnis verwenden.

Wir haben das Recht zu wissen, was über uns gespeichert ist und können korrigieren oder löschen lassen. Das Gesetz regelt auch, wie Unternehmen Daten schützen müssen und arbeitet international zusammen.

So schützt die DSGVO unsere Privatsphäre und gibt uns Kontrolle über unsere Daten.

Etwas länger zusammengefasst

Die DSGVO ist ein EU-Gesetz, das unsere persönlichen Daten schützt. Es stellt sicher, dass Unternehmen unsere Daten nur mit unserer Erlaubnis sammeln und verwenden dürfen.

Das Gesetz sagt, dass es gute Gründe braucht, um unsere Daten zu sammeln, wie unsere Zustimmung oder einen Vertrag.

Die DSGVO gibt uns auch Rechte: Wir können erfahren, was über uns gespeichert ist und falsche Daten korrigieren lassen. Wir können auch verlangen, dass unsere Daten gelöscht werden.

Das Gesetz sagt auch, wie Unternehmen unsere Daten schützen müssen und was passiert, wenn was schiefgeht. Es arbeitet international zusammen, damit unsere Daten überall sicher sind.

Also, die DSGVO ist wichtig, um unsere Privatsphäre zu schützen und uns mehr Kontrolle zu geben. Es macht die Regeln klar und sorgt für sichere Daten.

Etwas länger zusammengefasst

Die DSGVO ist ein EU-Gesetz zum Schutz unserer persönlichen Daten. Es sorgt dafür, dass unsere Daten sicher sind und nur mit unserer Erlaubnis verwendet werden.

Das Gesetz sagt, dass unsere Daten nur aus bestimmten Gründen gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Zum Beispiel, wenn wir zustimmen oder wenn es für einen Vertrag nötig ist.

Die DSGVO gibt uns auch Rechte, wie das Recht, zu erfahren, welche Daten über uns gespeichert sind. Außerdem können wir falsche Daten korrigieren lassen oder verlangen, dass unsere Daten gelöscht werden.

Das Gesetz regelt auch, wie Unternehmen unsere Daten schützen müssen und was passiert, wenn etwas schiefgeht. Es arbeitet auch mit anderen Ländern zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Daten überall geschützt sind.

Die DSGVO ist also ein wichtiges Gesetz, das hilft, unsere Privatsphäre und unsere Daten zu schützen. Es macht die Regeln klarer und gibt uns mehr Kontrolle über unsere persönlichen Informationen.

Etwas länger zusammengefasst

Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt und den freien Verkehr solcher Daten innerhalb der EU gewährleistet.

Sie legt Grundsätze für die Verarbeitung fest, darunter Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.

Die Verarbeitung ist nur unter bestimmten Bedingungen rechtmäßig, wie Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, Schutz lebenswichtiger Interessen oder öffentliches Interesse.

Die DSGVO gewährt betroffenen Personen Rechte wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht.

Die DSGVO regelt die Übermittlung an Drittländer und sieht strenge Regeln und Sanktionen vor. Sie legt Verantwortlichkeiten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter fest und fördert Verhaltensregeln und Zertifizierungen.

Die DSGVO sieht eine Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden vor und ermöglicht Ausnahmen und Einschränkungen für bestimmte Verarbeitungssituationen. Die DSGVO hebt die vorherige Datenschutzrichtlinie auf und ersetzt sie durch neue Vorschriften.

Zusammenfassung der Kapitel

Die DSGVO hat 11 Abschnitte.Darum geht's:

Die DSGVO hat 11 Kapitel mit dem folgenden Inhalt:

Die DSGVO hat 11 Kapitel (römische Buchstaben I bis XI). Ihr Inhalt lautet in Kurzform:

In einfacher und kurzer Sprache

Abschnitt 1:

Die DSGVO ist ein Gesetz, das deine persönlichen Daten schützt. Es gilt für alle Firmen, die Daten von Leuten aus der EU nutzen, egal, wo sie sitzen. Persönliche Daten sind Sachen wie dein Name, deine Adresse oder Bankinfos – alles, womit man dich identifizieren kann.

Die DSGVO sagt genau, was mit deinen Daten passieren darf. Du hast Rechte: Du kannst erfahren, was über dich gespeichert ist und falsche Infos löschen lassen. Firmen, die sich nicht an die Regeln halten, kriegen Strafen. Die DSGVO sorgt also dafür, dass deine Daten sicher sind und niemand einfach so damit macht, was er will.

Abschnitt 2:

Die DSGVO regelt, was Firmen mit unseren persönlichen Daten anstellen dürfen und was nicht. Dabei geht's um Fragen wie: Dürfen sie das überhaupt? Was machen sie damit und warum? Und sind meine Daten bei denen sicher?

Einfach so dürfen die Firmen unsere Daten nicht sammeln. Wir müssen ihnen erst erlauben, das zu tun. Und wir müssen genau wissen, wofür wir da zustimmen. Nur wenn es dafür gute Gründe gibt, wie zum Beispiel einen Vertrag, dürfen die Firmen unsere Daten auch ohne unsere Zustimmung verarbeiten.

Bei sensiblen Daten, wie Gesundheitsinfos, gibt's extra Regeln. Und wenn die Firmen unsere Daten nicht mehr brauchen, müssen sie sie löschen.

Also, die DSGVO sorgt dafür, dass unsere Daten sicher sind und wir im Blick haben, was damit passiert.

Abschnitt 3:

Die DSGVO sagt, du hast ein Recht darauf zu wissen, was mit deinen Daten passiert. Firmen müssen dir genau erklären, warum sie deine Daten wollen und was sie damit machen.

Du kannst auch fragen: Sind meine Daten bei euch sicher? Kann ich sie sehen und ändern, wenn was falsch ist? Und wenn ihr meine Daten nicht mehr braucht, müssen sie weg.

Außerdem kannst du entscheiden, ob deine Daten für Werbung benutzt werden dürfen oder nicht. Und du kannst deine Daten auch zu einem anderen Dienst mitnehmen, das nennt man Datenübertragbarkeit.

Die DSGVO schützt dich auch vor Entscheidungen, die ein Computer allein über dich trifft, ohne dass ein Mensch mitredet.

Abschnitt 4:

Die DSGVO sorgt für sichere Daten und respektiert deine Rechte. Firmen müssen aufpassen, wie sie Daten sammeln und verwenden. Sie dürfen deine Daten nicht klauen und müssen dir sagen, warum sie sie brauchen.

Auch Firmen außerhalb der EU brauchen einen Vertreter hier. Datenweitergabe ist nicht einfach so erlaubt.

Firmen müssen ein Protokoll führen, was sie mit Daten machen, für Behörden-Checks. Datenklau muss gemeldet werden.

Für riskante Datenaktionen brauchen Firmen deine Erlaubnis.

Abschnitt 5:

Die DSGVO legt fest, wann deine persönlichen Daten ins Ausland oder an internationale Organisationen weitergegeben werden dürfen. Deine Privatsphäre soll geschützt werden.

Es gibt auch Ausnahmen, wo die Weitergabe deiner Daten okay ist. Zum Beispiel, wenn du explizit zustimmst oder wenn es um einen Vertrag geht. Aber deine Rechte müssen trotzdem geschützt werden.

Wenn ein anderes Land deine Daten will, muss das an internationale Abkommen angelehnt sein. Sonst gibt es keine Zusammenarbeit. Die DSGVO hilft auch, dass alle beim Datenschutz an einem Strang ziehen und zusammenarbeiten.

Abschnitt 6:

Die DSGVO will, dass jedes Land eine Art "Wächter" hat, die darauf achten, dass die Regeln zum Datenschutz auch eingehalten werden. Diese "Wächter" sollen deine Rechte und Freiheiten schützen und dafür sorgen, dass deine Daten in der EU problemlos genutzt werden können. Sie arbeiten zusammen und mit der EU-Kommission, damit überall die gleichen Regeln gelten.

Die Mitglieder dieser "Wächter" sind unabhängig und werden sorgfältig ausgewählt. Sie müssen fit in Sachen Datenschutz sein und Erfahrung haben. Sie können von Firmen und Organisationen Infos einfordern, wenn sie was untersuchen. Und wenn jemand Mist baut, können sie auch Strafen verhängen.

Außerdem beraten sie Regierungen, Parlamente und andere Gruppen beim Thema Datenschutz. Sie wollen, dass alle Bescheid wissen über mögliche Risiken und ihre Rechte. Dafür arbeiten sie mit anderen Behörden zusammen und packen gemeinsam an. Jedes Jahr schreiben sie einen Bericht für alle.

Abschnitt 7:

Die DSGVO sorgt für Zusammenarbeit unter den Aufsichtsbehörden. Die Haupt-Aufsichtsbehörde führt hier das Kommando und arbeitet Hand in Hand mit den anderen. Sie unterstützen sich gegenseitig, bleiben in Kontakt und können gemeinsame Aktionen starten. Alle sind immer auf dem neuesten Stand.

Bei diesen Aktionen können alle Mitgliedstaaten mitmachen, wo der Verantwortliche oder Datenverarbeiter sitzt. Befugnisse können auch delegiert werden.

Es gibt auch den Europäischen Datenschutzausschuss, eine offizielle EU-Institution. Sie sorgen für einheitliche Anwendung der DSGVO, beraten die EU-Kommission und geben Tipps. Sie überprüfen die Umsetzung und treffen Entscheidungen für faire Prozesse.

Der Ausschuss schreibt Berichte über Datenschutz in der EU und weltweit. Er arbeitet demokratisch und wählt alle fünf Jahre einen Chef. Der Europäische Datenschutzausschuss unterstützt und setzt die Entscheidungen um.

Abschnitt 8:

Die DSGVO ist da, um dich zu schützen, wenn jemand deine persönlichen Daten klaut oder missbraucht. Persönliche Daten sind alles, was dich identifiziert, wie dein Name, deine Adresse oder was du im Internet so anklickst.

Wenn du das Gefühl hast, dass da was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kannst du dich bei einer Behörde beschweren. Die DSGVO stellt sicher, dass du deine Rechte durchsetzen kannst und diese Datendiebe bestraft werden. Du kannst sogar vor Gericht gehen und Schadenersatz fordern, wenn der Datenklau dir Probleme bereitet hat.

Die DSGVO will damit deine Rechte schützen und verhindern, dass jemand deine Daten einfach so missbrauchen kann.

Abschnitt 9:

Die DSGVO hat extra Regeln für spezielle Fälle. Diese Regeln sollen deine Privatsphäre schützen, aber trotzdem kann jeder seine Meinung sagen und Infos teilen. Das gilt auch für Journalisten und Wissenschaftler.

Persönliche Nummern oder Codes dürfen verwendet werden, solange die DSGVO eingehalten wird. Für den Arbeitsplatz gibt's extra Regeln, um deine Rechte und Privatsphäre zu schützen.

Einige deiner normalen Rechte können eingeschränkt werden, aber nur, wenn's wirklich nötig ist.

Kirchen und religiöse Gruppen, die schon Datenschutzregeln haben, können diese weiter nutzen, solange sie mit der DSGVO passen. Aber es muss unabhängig kontrolliert werden, dass alles fair läuft.

Abschnitte 10 & 11:

Es gibt Regeln vor, wie Firmen mit deinen Daten umgehen dürfen. Die DSGVO kommt von der Europäischen Union und gilt für alle EU-Länder. Das heißt, die EU-Kommission entscheidet, wie das Gesetz umgesetzt wird. Aber das EU-Parlament hat auch was zu sagen und kann Änderungen verlangen.

Die DSGVO ist eine neue Version von einem älteren Datenschutz-Gesetz. Sie stellt sicher, dass deine Daten sicher sind und dass alte Regeln zur Datenübertragung weiter gelten. Die EU-Kommission muss regelmäßig checken, ob das Gesetz noch gut funktioniert und ob es vielleicht geändert werden muss.

Alle EU-Länder müssen sich an die DSGVO halten. Das Gesetz gilt schon seit dem 25. Mai 2018.

In einfacher Sprache

Kapitel 1:

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist ein Gesetz, das deine persönlichen Daten schützen soll. Das gilt für alle Firmen und Organisationen, die mit Daten von Leuten aus der EU arbeiten, egal, wo die Firmen ihren Sitz haben.

Persönliche Daten sind alle Infos, die dich identifizieren können, wie dein Name, deine Adresse, deine E-Mail oder auch deine Bankdaten. Die DSGVO sagt genau, was mit diesen Daten passieren darf und was nicht. Du hast zum Beispiel das Recht zu wissen, welche Daten über dich gespeichert sind, und kannst verlangen, dass falsche Infos gelöscht werden.

Außerdem gibt's hohe Strafen für Firmen, die sich nicht an die Regeln halten und deine Daten nicht schützen. Die DSGVO soll also dafür sorgen, dass deine persönlichen Daten sicher sind und niemand damit macht, was er will.

Kapitel 2:

Die DSGVO legt fest, wie Unternehmen unsere persönlichen Daten behandeln dürfen.

Dabei geht es um Regeln wie: Ist es legal, was machen sie mit den Daten und warum? Außerdem: Sind die Daten sicher und korrekt?

Die Unternehmen dürfen unsere Daten nur mit unserem Okay sammeln und verarbeiten. Oder wenn es einen guten Grund gibt, wie zum Beispiel einen Vertrag.

Wir müssen freiwillig zustimmen und es muss klar sein, warum wir zustimmen. Wenn es um unsere Gesundheit geht oder die Polizei etwas ermittelt, gibt es extra Regeln.

Wenn die Unternehmen unsere Daten nicht mehr brauchen, müssen sie sie löschen.

Die DSGVO achtet also darauf, dass unsere Daten sicher und korrekt behandelt werden und dass wir ein Wörtchen mitreden können.

Kapitel 3:

Die DSGVO schützt deine Rechte, wenn jemand deine persönlichen Daten benutzt. Organisationen müssen dir klar und einfach erklären, warum sie deine Daten brauchen und was sie damit machen.

Du hast auch das Recht, deine Daten einzusehen und zu fragen, ob sie richtig sind. Wenn nicht, kannst du sie ändern lassen. Du kannst auch verlangen, dass deine Daten gelöscht werden, vor allem, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Außerdem kannst du dich dagegen wehren, dass deine Daten benutzt werden, zum Beispiel für Werbung. Und du kannst verlangen, dass deine Daten zu einem anderen Dienst übertragen werden, das nennt man Datenübertragbarkeit.

Die DSGVO schützt dich auch vor automatisierten Entscheidungen, die dich betreffen, ohne dass ein Mensch dabei mitredet. Organisationen müssen sich an diese Regeln halten und deine Rechte respektieren. Sie dürfen deine Rechte nur einschränken, wenn das Gesetz es erlaubt und wirklich nötig ist.

Kapitel 4:

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist ein Regelwerk für Firmen und Organisationen, wie sie mit deinen persönlichen Daten umgehen dürfen. Persönliche Daten sind alle Infos, die was über dich verraten, wie dein Name, Adresse oder was du im Internet machst.

Die DSGVO sagt, dass die Firmen und Organisationen aufpassen müssen, wie sie deine Daten sammeln und verwenden. Sie müssen deine Rechte respektieren und dafür sorgen, dass deine Daten sicher sind. Das heißt, sie müssen deine Daten zum Beispiel verschlüsseln, so dass niemand anders sie klauen kann.

Die Firmen und Organisationen müssen auch klar sagen, warum sie deine Daten brauchen und was sie damit machen. Wenn sie mit anderen Firmen zusammenarbeiten, müssen sie sich einigen und offen sagen, was sie planen. Firmen außerhalb der EU müssen jemanden in der EU haben, der für die Daten verantwortlich ist.

Die Firmen dürfen auch andere Firmen beauftragen, mit deinen Daten zu arbeiten, aber nur wenn diese versprechen, sich an die Regeln zu halten. Und sie dürfen nicht einfach so andere Firmen dafür einspannen. Dafür brauchen sie einen Vertrag.

Die Firmen und Organisationen müssen auch eine Liste machen, was sie mit den Daten machen und mit den Behörden zusammenarbeiten. Wenn was schiefgeht und deine Daten geklaut werden, müssen sie es den Behörden sagen und manchmal auch dir.

Wenn die Firmen und Organisationen was Gefährliches mit deinen Daten machen wollen, müssen sie erst prüfen, ob das okay ist. Und wenn es gefährlich ist, müssen sie die Behörden fragen. Manchmal müssen sie auch einen Datenschutz-Experten einstellen, der aufpasst.

Die DSGVO will auch, dass Firmen sich an Regeln halten, die zeigen, dass sie die Regeln einhalten. Dafür gibt es so was wie ein Siegel oder ein Prüfzeichen. Eine spezielle Stelle kann überprüfen, ob die Firmen sich an die Regeln halten. Aber die Firmen müssen das nicht machen, es ist freiwillig.

Kapitel 5:

Die DSGVO regelt, wann persönliche Daten an andere Länder oder an internationale Organisationen weitergegeben werden dürfen. Dabei geht es darum, deine Privatsphäre zu schützen. Die EU-Kommission entscheidet, ob ein anderes Land oder eine Organisation deine Daten gut genug schützt, damit sie dahin weitergegeben werden dürfen. Dabei schaut sie, wie es in dem Land oder bei der Organisation mit Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Datenschutz aussieht.

Es gibt auch Ausnahmen, wo die Datenweitergabe erlaubt ist, zum Beispiel wenn du ausdrücklich zustimmst oder wenn es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Aber auch dann muss der Verantwortliche dafür sorgen, dass deine Rechte geschützt sind. Die Datenschutzbehörden können auch Regeln aufstellen, an die sich Unternehmen halten müssen, um deine Daten zu schützen.

Wenn ein anderes Land Daten von dir haben will, muss das an internationale Abkommen angelehnt sein, sonst machen wir da nicht mit. Die DSGVO hilft auch dabei, dass Länder und Unternehmen weltweit besser beim Datenschutz zusammenarbeiten, zum Beispiel indem sie Informationen austauschen und Regeln aufstellen, an die sich alle halten müssen.

Kapitel 6:

Die DSGVO will, dass jedes Land eine oder mehrere Aufsichtsbehörden hat. Diese Behörden checken, ob die Regeln auch eingehalten werden. Sie sollen dafür sorgen, dass deine Rechte und Freiheiten beim Thema Datenschutz gewahrt bleiben und dass deine Daten in der EU frei fließen können. Sie arbeiten zusammen und mit der EU-Kommission, damit überall die gleichen Regeln gelten.

Die Mitglieder dieser Behörden sind unabhängig und werden nach klaren Regeln ausgesucht. Sie müssen Ahnung von Datenschutz haben und Erfahrung. Diese Behörden können Firmen oder Organisationen anweisen, ihnen Infos zu geben, wenn sie was untersuchen. Sie können auch Strafen verhängen, wenn jemand Mist baut.

Außerdem beraten sie Regierungen, Parlamente und andere Gruppen beim Thema Datenschutz. Sie wollen, dass die Leute Bescheid wissen über Datenschutz-Risiken und ihre Rechte. Dafür arbeiten sie auch mit anderen Behörden zusammen und helfen sich gegenseitig aus. Jedes Jahr schreiben sie einen Bericht, den jeder lesen kann.

Kapitel 7:

Die DSGVO legt fest, wie die Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten sollen. Die Haupt-Aufsichtsbehörde arbeitet mit den anderen Behörden zusammen, unterhält Kontakte und versucht, sich mit ihnen zu einigen. Sie können sich gegenseitig helfen, gemeinsame Aktionen starten und Entscheidungen treffen. Alle Beteiligten werden informiert.

Gemeinsame Aktionen können Untersuchungen und Strafverfolgungen beinhalten. Jeder Mitgliedstaat, in dem der Verantwortliche oder Datenverarbeiter ansässig ist, kann mitmachen. Die Behörden können sich auch gegenseitig erlauben, ihre Befugnisse zu nutzen oder zu delegieren.

Es gibt auch den Europäischen Datenschutzausschuss, eine offizielle Einrichtung der EU. Dieser Ausschuss stellt sicher, dass die DSGVO überall gleich angewendet wird, und berät die EU-Kommission in Datenschutzfragen. Sie geben Leitlinien, Tipps und Tricks heraus und schauen, ob diese auch befolgt werden. Außerdem treffen sie verbindliche Entscheidungen, um sicherzustellen, dass die DSGVO einheitlich angewendet wird.

Der Ausschuss schreibt außerdem einen jährlichen Bericht über den Schutz von persönlichen Daten in der EU und möglicherweise auch in anderen Ländern. Sie treffen Entscheidungen mit der Mehrheit ihrer Mitglieder und haben ihre eigenen Regeln. Der Vorsitz und seine zwei Stellvertreter werden für fünf Jahre gewählt. Der Europäische Datenschutzausschuss unterstützt den Ausschuss und macht, was der Vorsitz sagt.

Kapitel 8:

Die DSGVO hilft dir, wenn jemand deine persönlichen Daten klaut oder missbraucht. Persönliche Daten sind zum Beispiel dein Name, deine Adresse oder was du im Internet so anklickst. Wenn du denkst, dass da was schiefgelaufen ist, kannst du dich bei einer Behörde beschweren.

Die DSGVO sorgt dafür, dass du deine Rechte durchsetzen kannst und die Typen, die deine Daten geklaut haben, bestraft werden. Du kannst auch vor Gericht gehen und Schadenersatz verlangen, wenn du wegen dem Datenklau irgendwelche Probleme bekommen hast.

Je nachdem, wie schlimm der Datenklau war, musst du vielleicht auch nicht nur vor Gericht, sondern die Diebe müssen auch eine dicke Strafe zahlen. Das hängt davon ab, was die Behörde entscheidet.

Die DSGVO will damit sicherstellen, dass deine Rechte geschützt werden und keiner einfach so mit deinen Daten machen kann, was er will.

Kapitel 9:

Die DSGVO hat spezielle Regeln für bestimmte Situationen. Diese Regeln sorgen dafür, dass deine Privatsphäre geschützt wird, aber trotzdem jeder seine Meinung sagen und Informationen teilen kann. Das gilt auch für Journalisten und Wissenschaftler.

Die Länder in der EU dürfen ein paar Sachen in der DSGVO anpassen, um sicherzustellen, dass jeder seine Meinung sagen kann und seine persönlichen Daten geschützt sind. Das kann bedeuten, dass manche Daten, die in offiziellen Dokumenten stehen, unter bestimmten Bedingungen geteilt werden dürfen.

Manche Nummern oder Codes, die für dich persönlich sind, dürfen verwendet werden, solange die DSGVO eingehalten wird. Für den Arbeitsplatz können spezielle Regeln festgelegt werden, um deine Rechte und Privatsphäre zu schützen. Wenn Daten für Archivierung, Forschung oder Statistiken verwendet werden, gelten auch hier bestimmte Regeln, um deine Privatsphäre zu schützen.

Ein paar Rechte, die du normalerweise hättest, können in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, aber nur, wenn das wirklich sein muss. Die Länder in der EU können auch Regeln aufstellen, damit deine Daten privat bleiben und gleichzeitig Firmen und Organisationen, die mit deinen Daten arbeiten, Geheimnisse wahren können.

Kirchen und religiöse Gruppen, die schon Regeln zum Schutz von Daten haben, können diese weiter nutzen, solange sie mit der DSGVO übereinstimmen. Aber auch hier muss jemand unabhängig kontrollieren, dass alles fair abläuft.

Kapitel 10 & 11:

Die DSGVO ist ein Gesetz, das deine persönlichen Daten schützen soll. Es gibt Regeln vor, wie Firmen und Organisationen mit deinen Daten umgehen müssen. Die DSGVO kommt von der Europäischen Union und gilt für alle Länder in der EU. Das Gesetz sagt, dass die Europäische Kommission entscheiden kann, wie das Gesetz genau umgesetzt wird. Aber das Europäische Parlament kann auch mitreden und Änderungen verlangen.

Die DSGVO ist eine neue Version von einem älteren Datenschutz-Gesetz. Sie stellt sicher, dass alte Vereinbarungen zur Datenübertragung weiterhin gelten. Die EU-Kommission muss regelmäßig checken, wie gut das Gesetz funktioniert und ob es verändert werden muss. Alle EU-Länder müssen die DSGVO befolgen. Das Gesetz ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft.

In formaler Sprache

Kapitel I:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt und den freien Verkehr solcher Daten innerhalb der EU gewährleistet.

Sie gilt für die automatisierte und nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten und definiert wichtige Begriffe wie "personenbezogene Daten", "Verarbeitung", "Einwilligung" und "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten".

Die DSGVO gilt für Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten, unabhängig vom Standort des Unternehmens. Sie legt die Rechte der betroffenen Personen fest, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.

Die DSGVO sieht auch strenge Regeln für die Datenübermittlung an Drittländer vor und verlangt von Unternehmen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen. Die Einhaltung der DSGVO wird von unabhängigen Aufsichtsbehörden überwacht, die bei Verstößen Sanktionen verhängen können.

Kapitel II:
Die DSGVO legt strenge Regeln für den Schutz personenbezogener Daten fest. Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden und dürfen nur für festgelegte, eindeutige Zwecke erhoben werden. Die Verarbeitung muss auf das notwendige Minimum beschränkt sein und die Daten müssen korrekt und aktuell gehalten werden. Die Speicherung ist nur so lange erlaubt, wie es für den Zweck erforderlich ist, und die Daten müssen sicher aufbewahrt werden. Die Zustimmung der betroffenen Person ist in den meisten Fällen erforderlich.

Die DSGVO unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten, einschließlich besonderer Kategorien wie ethnischer Herkunft, politischer Meinungen und Gesundheitsdaten, die einem höheren Schutz unterliegen. Die Verarbeitung solcher Daten ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie z. B. mit ausdrücklicher Zustimmung oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen. Die Verarbeitung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten unterliegt ebenfalls strengen Auflagen.

Die DSGVO gewährt betroffenen Personen Rechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Die Einwilligung zur Verarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten, unabhängig vom Standort des Unternehmens. Die Einhaltung der DSGVO wird streng überwacht und Verstöße können zu hohen Geldbußen führen.

Kapitel III:

Die DSGVO legt die Rechte von Personen fest, deren Daten verarbeitet werden, und schreibt vor, wie Organisationen diese Rechte respektieren und schützen müssen.

Zu den Rechten der betroffenen Personen gehören das Recht auf transparente Informationen, Kommunikation und Ausübung ihrer Rechte. Organisationen müssen Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten klar und verständlich bereitstellen.

Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu erhalten, einschließlich der Zwecke der Verarbeitung, der Kategorien personenbezogener Daten und der Empfänger dieser Daten. Sie können auch die Berichtigung oder Löschung ihrer Daten verlangen.

Die DSGVO sieht auch ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit vor. Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere wenn diese für Direktwerbung verwendet wird.

Die Verordnung enthält außerdem Bestimmungen über automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling, die die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen schützen sollen. Organisationen müssen die Beschränkungen der DSGVO beachten und dürfen die Rechte der betroffenen Personen nicht einschränken, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt und notwendig.

Kapitel IV:
Die DSGVO legt Verantwortlichkeiten und Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter fest, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dazu gehören die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln und Zertifizierungsverfahren.

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten, und sie müssen die betroffenen Personen über ihre Rechte und die Verarbeitung ihrer Daten informieren. Die DSGVO fördert auch die Entwicklung von Verhaltensregeln und Zertifizierungsverfahren, um die Einhaltung der DSGVO zu erleichtern und zu demonstrieren.

Kapitel V:
Die DSGVO regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen. Die Übermittlung ist nur zulässig, wenn geeignete Garantien für den Schutz der Daten bestehen. Die Kommission kann beschließen, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau bietet, was die Übermittlung ohne weitere Genehmigung ermöglicht. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter können auch geeignete Garantien durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln oder Zertifizierungsmechanismen bieten. Die Übermittlung kann auch in bestimmten Fällen wie der Einwilligung der betroffenen Person, der Vertragserfüllung oder der Geltendmachung von Rechtsansprüchen zulässig sein. Die DSGVO fördert die internationale Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zum Schutz personenbezogener Daten.

Kapitel VI:
Die DSGVO sieht die Einrichtung unabhängiger Aufsichtsbehörden in jedem Mitgliedstaat vor, um die Anwendung der DSGVO zu überwachen und durchzusetzen. Diese Aufsichtsbehörden sind für die Erfüllung verschiedener Aufgaben und die Ausübung verschiedener Befugnisse zuständig, darunter die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Beratung von Behörden, die Untersuchung von Beschwerden und die Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden.

Sie verfügen über Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse und können Geldbußen verhängen. Die Aufsichtsbehörden arbeiten zusammen und tauschen Informationen aus, um eine einheitliche Anwendung der DSGVO zu gewährleisten.

Kapitel VII:
Die DSGVO sieht ein Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten vor, um eine einheitliche Anwendung der DSGVO zu gewährleisten. Die federführende Aufsichtsbehörde arbeitet mit anderen betroffenen Aufsichtsbehörden zusammen und kann gemeinsame Maßnahmen durchführen.

Bei Meinungsverschiedenheiten kann die federführende Aufsichtsbehörde den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) um eine Stellungnahme oder einen verbindlichen Beschluss ersuchen. Der EDSA hat die Aufgabe, die einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen, und kann Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Verfahren herausgeben.

Der EDSA besteht aus Vertretern der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Kapitel VIII:
Die DSGVO sieht verschiedene Rechtsbehelfe für betroffene Personen vor, darunter das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf.

Betroffene Personen haben auch das Recht auf Schadenersatz, wenn ihre Rechte aufgrund der DSGVO verletzt wurden. Die DSGVO sieht auch Geldbußen und andere Sanktionen für Verstöße gegen die DSGVO vor.

Die Höhe der Geldbußen hängt von der Schwere des Verstoßes und anderen Faktoren ab, wie Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit.

Kapitel IX:
Die DSGVO sieht spezielle Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten in bestimmten Situationen vor. Dazu gehören die Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, die Verarbeitung von Daten in amtlichen Dokumenten, die Verarbeitung nationaler Kennziffern und die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten. Die DSGVO ermöglicht Ausnahmen und Einschränkungen für die Rechte der betroffenen Personen in diesen Situationen, um das Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten und anderen wichtigen Rechten und Interessen zu wahren. Die Mitgliedstaaten können auch spezielle Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften festlegen.

Kapitel X:
Die DSGVO sieht die Übertragung von Befugnissen an die Europäische Kommission vor, um delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt, der die Kommission bei der Ausübung ihrer Befugnisse berät und überwacht.

Kapitel XI:
Die DSGVO hebt die vorherige Datenschutzrichtlinie auf und ersetzt sie durch neue Vorschriften. Sie legt auch den Zeitplan für ihre Anwendung fest und betont die Notwendigkeit, andere Rechtsakte der EU zum Datenschutz zu überprüfen und zu aktualisieren, um ein einheitliches und kohärentes Datenschutzniveau in der EU sicherzustellen.

Über diesen Text

Dieser Text wurde mit einem Open-Source KI-Sprachmodell generiert. Dazu wurden verschiedene Mechanismen verwendet. Der Ansatz ist in hier beschrieben. Aus rechtlichen Gründen: Der Text wurde manuell nachbearbeitet und dient der vereinfachten Darstellung.

Der Text darf unter Nennung der Quelle "Dr. DSGVO" samt anklickbarer und gut sichtbarer Verlinkung auf dr-dsgvo.de für Zwecke der unentgeltlichen Information (auch auf Webseiten von Unternehmen und Behörden) verwendet werden.

Weitere Möglichkeiten, die sich aus der KI-Unterstützung ergeben:

  • Diesen ganzen Text inklusive Einleitung und Abschnitt "Über" in den jeweiligen Sprachstil ummünzen.
  • Zahlreiche Gesetze (kuratiert) in verschiedenen Sprachstilen und verschieden langen Zusammenfassungen darstellen. Aufgrund der Zeitersparnis durch die KI ist dies eine sehr gut leistbare Aufgabe. Ein Test mit Hessischen Gesetzen verlief sehr gut. So bekommt jeder die Möglichkeit, schnell noch mal zu lernen, was das ABG (Allgemeine Berggesetz) ist, bevor es am 31.12.2030 außer Kraft treten wird.
  • Übersetzung in andere Sprachen: funktioniert praxistauglich, auch für Ukrainisch und andere Sprachen mit einem Einzugsgebiet, das außerhalb Europas liegt.
  • Vorgabe eigener Begriffe und Synonyme an die KI, um das Ergebnis feinzuschleifen.
  • Beliebige Anpassungen, ohne auf Dritte hoffen zu müssen.

Wann starten Sie mit Ihrem Unternehmen, Ihrer Behörde oder Ihrer Organisation ins KI-Zeitalter?

Kernaussagen dieses Beitrags

Die DSGVO ist ein EU-Gesetz, das den Schutz unserer persönlichen Daten sicherstellt.

Die DSGVO gibt der Europäischen Kommission neue Befugnisse, um Datenschutzregeln zu erstellen und zu ändern.

Über diese Kernaussagen

KI-Beratung, KI-Lösungen

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Leistungsangebot:

  • Erstberatung inkl. Machbarkeitsaussagen
  • Schulungen und Workshops für Führungskräfte, Berufsgeheimnisträger, Angestellte, Entwickler
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Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere Lösungen an (mit und ohne KI).
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Kommentare von Lesern

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  1. Nicole

    “Die EU-Kommission muss regelmäßig checken, wie gut das Gesetz funktioniert und ob es verändert werden muss. Alle EU-Länder müssen die DSGVO befolgen.”

    Wann kommt endlich der Homepage-Baukasten für Vereine, gemeinnützigen Organisationen o.ä. mit eingebauter und automatisierter DSGVO sowie Rechtsschutz unabhängig vom Inhalt- alleine Meinung oder die zufällige Abbildung vin Produkten ist schon Werbung und müsste theoretisch gekennzeichnet werden.
    Die Unsicherheit bezgl. wechselnder Gesetzes Anpassungen benachteiligt alle, die keinen Umsatz mit ihrer Homepage generieren und Kosten durch Abmahnung, Wartung etc. haben.
    🤔… Inhaltlich falsche bzw. gesetzeswidrige Aussagen sollten durch ein Impressum doch ausreichend abgegolten werden können?

    • Dr. DSGVO

      Mein Tipp für eine datenfreundliche Webseite: Inhalte einbinden, sonst nichts.
      Inhalte sind Texte, eigene Bilder, eigene Videos. Das alles lokal auf der Webseite abgelegt. Dann reichen Standard-Datenschutzhinweise.
      Kontaktformular: Mussfelder sparsam verwenden, SSL-Zertifikat (https) nutzen, Text dafür: siehe meine Datenschutzhinweise.
      Karte geht auch: https://dr-dsgvo.de/karte2-wp/

      Für eine erste Prüfung, hier mein online DSGVO-Check: https://dr-dsgvo.de/webseiten-check

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