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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Tags “Gesetze”

Artikel 65 DSGVO: Streitbeilegung durch den Ausschuss

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Der Europäische Datenschutzausschuss regelt Streitigkeiten zwischen Aufsichtsbehörden im Datenschutzbereich. Er trifft verbindliche Beschlüsse zu Zuständigkeiten, Verstößen und Einhaltung von Entscheidungen. Die endgültige Entscheidung liegt bei der federführenden Behörde, die auf dem Beschluss des Ausschusses basiert.

Artikel 63 DSGVO: Kohärenzverfahren

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Gesetzestext Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.

Artikel 5 DSGVO: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtmäßig, transparent und für festgelegte Zwecke erfolgen. Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es notwendig ist. Verantwortliche müssen diese Grundsätze nachweisen können, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Artikel 98 DSGVO: Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz

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Gesetzestext Die Kommission legt gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung anderer Rechtsakte der Union zum Schutz personenbezogener Daten vor, damit ein einheitlicher und kohärenter Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung sichergestellt wird.…

Artikel 97 DSGVO: Berichte der Kommission

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Gesetzestext (1)   Bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor. Die…