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Datenschutzfreundliches Video-Plugin für Webseiten, ganz ohne YouTube und Vimeo

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Wer Datenschutz ernst nimmt, kann die Video Plugins von YouTube und Vimeo nicht nutzen. Alle anderen müssen mindestens eine Einwilligung abfragen, und tun dies oft falsch. In diesem Beitrag wird eine datenschutzkonforme Lösung für einen Video Player für die eigene Webseite vorgestellt.

In Kürze

Zusammenfassung:

Video-Plugins wie die von YouTube und Vimeo erfordern eine Einwilligung der Nutzer und bergen rechtliche Risiken, da sie Datenverarbeitungen für Marketing-Zwecke durchführen und nicht transparent sind. Eine datenschutzkonforme Alternative ist die Verwendung eines eigenen Video-Players, der auf einem deutschen Webhosting-Server gehostet wird. Dieser Video-Player verwendet keine Cookies, speichert keine IP-Adressen oder Browser-Fingerprints und unterliegt keinen amerikanischen Gesetzen. Tests zeigen, dass diese Lösung in der Praxis funktioniert.

Beantwortete Fragen:

Frage: Warum sind die Video Plugins von YouTube und Vimeo problematisch in Bezug auf den Datenschutz?
Antwort: Weil sie ohne Einwilligung der Nutzer zahlreiche Datenverarbeitungen durchführen und rechtliche Gefahren bergen.

Frage: Was ist das Hauptproblem bei der Wiedergabe von Videos auf Webseiten?
Antwort: Die Bandbreite, die für die Wiedergabe der Videos benötigt wird.

Frage: Wie kann eine datenschutzkonforme Lösung für einen Video Player auf einer Webseite aussehen?
Antwort: Hosten von Videos auf einem eigenen Server und verwenden eines einfachen HTML-Video-Befehls, ohne Cookies oder Nutzerprofilbildung einzusetzen.

Frage: Was ist das Ziel des vorgestellten Projekts zur Erstellung eines DSGVO-konformen Video Players?
Antwort: Zu zeigen, dass es möglich ist, Videos datenschutzkonform und mit einer ruckelfreien Wiedergabe für jeden Website-Besucher bereitzustellen, indem ein einfacher und kostengünstiger Webhosting-Service aus Deutschland verwendet wird.

Wichtige Schlagworte:

Datenschutz, Video Player, Web Hosting, DSGVO, Video Plugin, Bandbreite, Ausfallsicherheit, TDDDG, TTDSG, Low Cost Server

Das Problem mit Video Plugins von YouTube und Vimeo

Einige Unternehmen binden eigene Videos über ein Plugin auf ihren Webseiten ein, weil sie sich davon einen positiven Effekt versprechen. Ob dieser Effekt tatsächlich vorliegt, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Ich weise nur darauf hin, dass man sich mal die Zugriffsstatistiken für Videos ansehen und den dadurch erzielten Mehrwert für das Unternehmen prognostizieren sollte.

Wer den YouTube Video Player einbindet, setzt sich rechtlichen Gefahren aus. Der Grund: Es muss erklärt werden, welche Daten wie von wem und warum verarbeitet werden. Dummerweise verrät Google das nicht so genau. Und das, was nachzulesen ist, sorgt für Sorgenfalten auf der Stirn. Anscheinend geht es überwiegend gar nicht um das Abspielen eines Videos, sondern um Marketing-Zwecke. Nur so ist es zu erklären, dass selbst, ohne dass ein YouTube Video abgespielt werden soll, bereits zahlreiche Datenverarbeitungen stattfinden.

Die Plugins von YouTube und Vimeo können nicht ohne Einwilligungsabfrage genutzt werden. Selbst mit Einwilligung ist ein rechtssicherer Betrieb nicht möglich.

Siehe Beitrag sowie Art. 49 DSGVO.

Der Vimeo Video Player ist nicht viel besser und bringt eine ähnliche rechtlichen Problemlage mit sich.

Den Player von YouTube und das Plugin von Vimeo hatte ich bereits vor einiger Zeit untersucht. Erstaunlich ist jedenfalls, dass der YouTube Player selbst in der Einbindung im "Nocookie-Modus" doch ein Cookie setzt.

Dass die Anbieter von YouTube und Vimeo ihren Hauptfirmensitz in den USA haben, verschärft das Problem noch. Geheimdienste dort dürfen sich über weitere Datenlieferungen über Ihr Nutzerverhalten freuen, die frei Haus erfolgen. Verantwortlich sind die Betreiber deutscher Webseiten, die diese Video Player nutzen.

Die Lösung

Grundsätzlich ist es technisch einfach, ein Video Plugin für Webseiten bereitzustellen. Das Problem ist eher die Bandbreite. Allerdings ist gerade diese Bandbreite für die allermeisten Webseiten eben kein Problem, wie wir zeigen wollen. Wir, das sind Philipp Lahn und ich. Wir kannten uns bis vor kurzem noch nicht. Das Projekt entstand spontan. Philipp Lahn ist Inhaber von LA Webhosting aus Erfurt und bietet ein Web Hosting aus Deutschland zu, wie ich finde, sehr guten Preisen an. Wir stehen übrigens in keiner Geschäftsbeziehung, sondern haben dieses Projekt spontan ins Leben gerufen.

Ja, richtig: Wer datenschutzkonforme Lösungen haben will, muss dafür in diesem Fall Geld bezahlen anstatt oft rechtswidrig mit den Daten von Nutzern. Die Lösung kann von Firmen auch selbst realisiert werden, ganz ohne weiteres Web Hosting. Es kommt eben auf den richtigen Tarif an. Übrigens kostet es auch Geld, wenn der Datenschutzbeauftragte wegen YouTube gefragt, die Agentur oder der Webmaster mit Änderungen beauftragt oder ausgefragt werden muss. Auch Rechtsunsicherheit muss mit einem fiktiven Geldbetrag eingepreist werden, der das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen oder von Mehrarbeit aufgrund von Aktionen betroffener Personen, wie etwa dem Recht auf Auskunft, reflektiert.

Wir machen hiermit einen Test für einen DSGVO-konformen Video Player. Dazu binde ich in diesem Beitrag ein Video von mir ein. Das Video entstand anlässlich meines Vortrags bei der Herbstakademie der Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) in Hannover Ende letzten Jahres.

Schauen Sie sich das Video bitte zum Test an, oder wenigstens Teile davon. Wir werden in einigen Tagen, wenn genügend Aufrufe vorliegen, eine Auswertung machen. Schreiben Sie mir, wenn das Video nicht ordentlich ablief und es nicht an Ihrem eigenen Internetzugang liegt.

Hier das Video (mit der Maus drüberfahren bzw. Play drücken zum Abspielen). Update: Video mit VIDEO-Tag eingebunden statt mit IFRAME, da IFRAME-Einbindung nicht zuverlässig funktionierte.

Achtung: uBlock Origin (Werbeblocker) blockiert das Video, wenn die Blocker-Einstellungen zu hoch gesetzt werden. Mit Ghostery wiederum (anderer Werbeblocker) funktioniert es einwandfrei. Allerdings blockiert uBlock auch die LinkedIn Plattform komplett.

Infos zum Video und zum Video Server

Das Video wurde über einen simplen Standard-HTML Befehl namens VIDEO eingebunden (sehr einfach: <video src="…" controls/>). Die responsive Größendarstellung für alle möglichen Endgeräte wurde nicht optimiert. Der Video Player ist HTML Standard.

Die Tonqualität im Video ist aufgrund der Aufnahme schlecht. Es liegt also nicht an der Wiedergabe! Auch die Bildqualität des Ausgangsmaterials ist nicht optimal. Auch die Darstellungsqualität liegt also grundsätzlich nicht an der Wiedergabe, sondern an der Aufnahme.

Auch wenn ich abgebildet bin, habe ich den Ersteller der Aufnahme um Erlaubnis für die Veröffentlichung gebeten. Die DSRI hat die freundliche Genehmigung erteilt.

Das Video liegt auf einem Server von Herrn Lahn. Es handelt sich um einen repräsentativen Server, der bei LA Webhosting für netto 2,51 Euro pro Monat erhältlich ist. Ich hatte Herrn Lahn extra gebeten, eine Low Cost Server zu verwenden, den sich jeder leisten kann. Der Server kann auch als Backup-Speicher, Datenspeicher sowie für das direkt unterstützte Nextcloud Webhosting genutzt werden.

Zum Datenschutz: Das Video Plugin verwendet keine Cookies. Warum auch? Nur YouTube und Vimeo meinen, sie bräuchten Cookies. Das Video ist auf einem Server im Erfurter Rechenzentrum von LA Webhosting gehostet. Diese Firma von Herrn Lahn hat keine amerikanische Muttergesellschaft. Klingt selbstverständlich, ist es aber nicht, wie Sie anhand von YouTube und Vimeo schnell selbst erkennen.

Selbstverständlich findet keine Nutzerprofilbildung statt. Auch Ihre IP-Adresse oder Ihr Browser Fingerprint werden nicht anlasslos gespeichert und gegen Sie verwendet (sondern höchstens, wenn Sie ein Bösewicht sind und als solcher entlarvt werden). Ebenso werden diese Daten auch nicht in verschlüsselter Form gespeichert. Google gibt bei Google Fonts ja an, die IP Adresse werde nicht gespeichert. Dafür speichert Google aber einen Wert, auf den Ihre IP-Adresse beim nächsten Google Kontakt zurückgeführt werden kann. Auch dies findet bei unserem Video selbstverständlich nicht statt. Zu allem Überfluss haben LA Webhosting und ich auch noch einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Haben Sie eigentlich einen mit YouTube oder Vimeo, wenn Sie Videos über diese Plattformen auf Ihren Webseiten einbetten?

Zum Inhalt des Videos eine Anmerkung: Ich hatte den § 26 TDDDG in einem Punkt wahrscheinlich falsch wiedergegeben. Nicht die Frist bis zum Erlass einer Verordnung nach § 26 TDDDG scheint zwei Jahre zu betragen, sondern die Frist, nachdem die noch zu erlassende Verordnung evaluiert werden soll.

Die Auswertung

Wir werden die auf dem Video Server verbrauchte Bandbreite auswerten. Die Bandbreite sollte in dem Bereich liegen, den der Low Cost Server inklusive bietet. Ich glaube ja, dass die meisten auf Webseiten eingebundenen Videos nur sehr selten abgerufen werden und wenn, dann auch nicht von 10 Usern gleichzeitig.

Außerdem werden wir Ihre Rückmeldungen einfließen lassen. Sicher wird es ab und zu bei jedem beliebigen Video Server vorkommen, dass ein Video aufgrund anderer Aspekte nicht flüssig abläuft. Deswegen streben wir keine vollständige Zufriedenheit an, dafür aber eine hohe Übereinstimmung mit der Lösung.

Zusätzlich werde ich mir ansehen, wie oft dieser Beitrag aufgerufen wurde. Wir warten jedenfalls so lange, bis eine nennenswerte Anzahl an Aufrufen vorliegt. Da dieser Datenschutz-Blog recht gut besucht ist, sollte es nicht Jahre, sondern eher wenige Wochen oder Monate dauern, bis eine repräsentative Zahl erreicht ist.

Erfahrungsbericht

Nach einigen Jahren Auswertemöglichkeit gibt es keine überraschenden Erkenntnisse. Videos sind keine Umsatzsteigerer. Vielmehr kann ein Video einen Mehrwert bieten, wenn der Hauptinhalt selbst wertvoll ist. Unabhängig davon erhöhen Videos die technische Komplexität auf einer Webseite.

Auch die rechtliche Komplexität wird erhöht, nämlich dann, wenn Dienste von YouTube oder Vimeo eingebunden werden. Denn beim Einbinden der Plugins passieren Dinge, die schwer mit dem Datenschutz vereinbar sind.

Bei Videos kommt es sehr auf den Markt und das mit dem Video beworbene Produkt oder die Dienstleistung an. Gute Erklärvideos findet man eher selten. Eingebundene Videos Dritter hingegen sind häufig anzutreffen. Was ist der Mehrwert eines Drittinhalts? Diese Frage sollte sich jeder einmal stellen.

Unabhängig vom Nutzen können Videos ohne Weiteres lokal auf der eigenen Webseite gehostet und eingebunden werden. Das manchmal vorgebrachte Argument, die Bandbreite wäre problematisch, lässt sich für die meisten Webseiten nicht erkennen. Sie werden sowieso nicht allzu oft aufgerufen. Nicht jeder Besucher schaut sich ein Video überhaupt an, oder wenn, dann oft nur den Anfang.

Fazit

Bereits diverse Male hatte ich selbst eigene Videos über einen lokalen Video Player eingebunden. Nun wollen wir es offiziell prüfen: Können Videos über ein ordinär billiges Webhosting Made in Germany so bereitgestellt werden, dass jeder Website-Besucher, der das Video sehen möchte, eine ruckelfreie Wiedergabe bekommt? Ein datenschutzfreundliches Video Plugin also.

Ich meine, dass dies möglich ist. Der Test wird es zeigen. Unternehmen, deren Webseiten zehntausende von Besuchern täglich haben, werden sicher statt 2,51 Euro pro Monat ein paar Euro mehr übrig haben, um sich einen etwas besseren Server zu leisten. Auch die Ausfallsicherheit kann mit ein paar Euro mehr noch weiter erhöht werden. Sie ist an sich schon sehr gut, weil die Infrastruktur über mehrere Gebäude verteilt ist, die hunderte Meter auseinander stehen. Eine Aufteilung auf mehrere Städte ist technisch möglich, kann aber im Rahmen dieses Pilotprojekts nicht geleistet werden.

Übrigens gibt es keine völlige Ausfallsicherheit, wie eine Störung am Flughafen Frankfurt/Main kürzlich zeigte. Wegen Bauarbeiten für eine Straßenbahn zertrennte ein Baggerfahrer ein Glasfaserkabel, das einige Kilometer vom Flughafen entfernt lag. Dadurch kam es zum Ausfall wichtiger IT-Systeme am Flughafen. Fast alle Flüge mussten gestrichen werden.

Dieses Projekt soll jedenfalls zeigen, dass es auf sehr einfache Weise möglich ist, Videos datenschutzkonform einzubinden. Wenn ein Video bei einem von hundert Besuchern mal nicht ruckelfrei oder gar nicht abspielt, dann wird das Unternehmen dadurch nicht zugrunde gehen.

Meine These ist auch, dass das Einbinden von Fremdvideos keinen echten Mehrwert bietet. Diese sollten über ein geeignetes Vorschaubild und einen Link auf die Seite mit dem Originalvideo eingebunden werden. Noch besser ist es oft, derartige Drittinhalte ohne jegliche eigene Mitarbeit einfach wegzulassen. Kopieren oder das Wiedergeben von Kopien ist jedenfalls kein besonderer Ausdruck von Qualität oder Kompetenz, sondern eher das Zeichen von Hilflosigkeit, fehlenden eigenen guten Inhalten oder ähnlichem.

Kernaussagen dieses Beitrags

Die Einbindung von YouTube- und Vimeo-Videos auf Webseiten ist datenschutzrechtlich problematisch und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Es ist oft sinnvoller, auf fremde Videos zu verzichten und stattdessen eigene Inhalte zu erstellen.

Über diese Kernaussagen

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
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Kommentare von Lesern

Die Kommentare drücken die Meinungen der jeweiligen Kommentargeber aus
  1. Anonym

    Als bei einem Kunden ein lokal eingebundenes Video bei diversen Nutzern nur ruckelig angezeigt wurde, habe ich mit dem Webhoster (All-Inkl.com) Kontakt aufgenommen. Dessen Info: Standard-Webhostingpakete sind nicht für Videoauslieferungen, wie sie Youtube/Vimeo etc. anbieten, optimiert. Youtube würde die Qualität der Videos der Bandbreite der Nutzer anpassen können. Auch wenn viele Nutzer gleichzeitig ein Video abrufen, kann es wohl bei einem Standard-Webhosting zu Problemen kommen. Sind solche Aussagen aus Ihrer Sicht nachvollziehbar?

    • Dr. DSGVO

      Ja, das kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Das Web Hosting, welches ich hier im Beitrag verwende, wurde nach Abstimmung mit dem Dienstleister (Herr Lahn) eingesetzt.
      Normalerweise geben Standardtarife zwar genügend Bandbreite für die meisten Firmen-Webseiten mit Videoeinbindungen (weil die Videos oft gar nicht oder nur teils oder nur von wenigen Nutzern insgesamt angeschaut werden).
      Jedenfalls möchte der Hoster für einen kostengünstigen 5-Euro-Tarif dann nicht auch noch für ruckelige Videos geradestehen.

      Mein Video ist ja gerade nicht über YouTube und Vimeo eingebunden, sondern über eine lokale Videodatei. Allerdings ist es wohl aus Bandbreitensicht egal (sofern keine signifikante Bandbreitenanpassung – vor allem nach oben – stattfindet), von wo aus ein Video geladen wird.

      Generell kann ich ALL-INKL allerdings sehr empfehlen! Top Support, läuft, kundenfreundlich. Zu Strato kann ich jedenfalls nicht so viel Positives mitteilen wie zu ALL-INKL.

  2. Benjamin Dick

    Hallo Herr Meffert,

    danke für die wie immer fundierte Reflexion, ich lese Ihre Artikel immer wieder gern – sowohl für wegen der fachlichen Kompetenz und Ausführung, als auch wegen Ihrer persönlichen Note.

    Ich habe das Video abgespielt und nach 2min pauschal in einen Bereich vorgespult, der noch nicht geladen war. Dabei gab es einen Netzwerkfehler und es geht nun nicht weiter. Ich bekomme das Video aus der aktuellen Sitzung auch nicht wieder abgespielt.

    Ich hoffe mein Kommentar hilft bei der Verbesserung Ihrer Idee, die ich voll und ganz unterstütze. Es wäre natürlich von Vorteil, wenn die Bildqualität sich am Endgerät oder mindestens an der Übertragungsgeschwindigkeit orientiert. Das geht bei iframe Einbindung aber meines Wissens nach nicht.

    Herzliche Grüße,
    Benjamin Dick

    • Dr. DSGVO

      Hallo Herr Dick,

      vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung zu meinem Datenschutz-Blog.
      Ihr Hinweis zum Video hat geholfen, das Problem zu finden. Nun ist das Video über den VIDEO-Befehl statt über IFRAME eingebunden und sollte funktionieren.

      Eine endgültige Lösung könnte Ihren Wunsch nach Bandbreitenanpassung berücksichtigen. Dafür müsste man ein Streaming-Script verwenden. Das wird die nächste Stufe sein, die wir in Angriff nehmen werden 🙂

  3. Kai Nungesser

    Vielen Dank für den Ansatz. Läuft tadellos. Aber eines müssten Sie bittenoch erklären. Zitat:

    "Auch Ihre IP-Adresse oder Ihr Browser Fingerprint werden nicht anlasslos gespeichert (sondern höchstens, wenn Sie ein Bösewicht sind und als solcher entlarvt werden). "

    Auch nicht im Server-Logfile? Und wie wird ein Bösewicht erkannt, ohne dass Daten zumindest zwischengespeichert und durch was für ein Tool auch immer bewertet werden?

    Beste Grüße und weiter so

    • Dr. DSGVO

      Vielen Dank Herr Nungesser für Ihre freundliche Rückmeldung. Super, dass es bei Ihnen funktioniert.

      Zu Ihrer Frage: Bösewichter bieten einen Anlass zur Protokollierung. Beispiele:
      * 1 bis n Fehlversuche beim Login in einen geschützten Bereich
      * DDoS-Versuch: Häufiger Aufruf der Webseite in sehr kurzer Zeit
      * Bekannte bösartige IP-Adresse

      Hier finden Sie weitere Informationen dazu: https://dr-dsgvo.de/protokollierung-von-ip-adressen-in-server-logs-erlaubt-oder-nicht/

  4. Ursula Guth

    sowohl am Rechner als auch am Smartphone einwandfrei funktioniert, vor Allem das mit dem Vorspulen – das kenn ich ganz anders, mit vielen Problemen. Für mich eine gute Alternative 🙂
    Danke sehr!

  5. Ramona

    Hallo Herr Meffert,

    ganz toller Artikel! Ich würde mich riesig freuen, wenn Sie sich einmal alugha.com anschauen würden, wir bieten sowohl Player, als auch Hosting, Encoding usw. an; dazu unseren Dubbr, mit dem man die Videos multilingual machen kann (selbst entwickelte KI).

    LG Ramona Groh

  6. Anonym

    Leider kann ich kein Video sehen.

    Stattdessen sehe ich dort ein graues Feld, in dessen Mitte steht:

    "Kein Video mit unterstütztem Format und MIME-Typ gefunden"

    Verwende Firefox

    • Dr. DSGVO

      Video ist wieder aktiv.
      Wir hatten das Video früher auf dem Low Cost Webspace von Herrn Lahn abgelegt. Jetzt liegt es auf dem Web Space, auf dem auch die Webseite selbst liegt. Bin gespannt, ob es auch so funktioniert.

  7. Anonym

    Ich bin Einzelunternehmer mit einem kleinen Coaching-Kurssystem. Ich habe mir das mal ausgerechnet und komme auf ca. 1 TB im Monat. Das ist das 100-fache von dem, was mein Hostingvertrag hergibt. Ich habe lange recherchiert und keine Alternative zu vimeo gefunden, schon gar nicht bezahlbar.

    • Dr. DSGVO

      Anscheinend nbasiert Ihr Geschäftsmodell auf Videos. Insofern nehme ich an, dass Sie bereit sind, mehr als 2 Euro pro Monat für rechtskonformes Video-Hosting ausgeben zu wollen.
      Schauen Sie sich doch mal BunnyCDN an. Kostet 0,01 € pro Gigabyte, also 10 Euro pro Terabyte.

      Sind 10 Euro für Sie zu viel? Glaube ich eher nicht. Wenn es Streaming sein soll, ist es ebenfalls in Ihrer Preisklasse. Wer 1000e Euro Geld durch Videos einnehmen will und hoffentlich auch einnimmt, könnte sicherlich 100 Euro pro Monat (oder mehr) an Kosten tragen und immer noch viel Gewinn machen.

      https://bunny.net/pricing/

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