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Google Fonts Nutzungsbedingungen: Irreführende Angaben statt Eingeständnis der Datenverarbeitung

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Die Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts auf Webseiten führten oft zu Abwehrhaltungen. Statt den Verstoß abzustellen, wird versucht, ihn wegzudiskutieren. Eine Strategie von Datensündern ist die positive Deutung der Google Fonts Nutzungsbedingungen. Dem trete ich mit Fakten entgegen.

Einleitung

Google Fonts sind Schriften beliebiger Menschen, die von den Erstellern der Schriften auf Google Servern hochgeladen wurden. Danach können diese Schriften von Google Servern auf Webseiten eingebunden werden. Die Schriften sind also nicht von Google und können somit leicht heruntergeladen und frei verwendet werden (weitere Details finden Sie in meinem älteren Google Fonts Beitrag).

In Deutschland und Österreich haben nun ein paar Personen zahlreiche Abmahnungen gegen Website-Betreiber wegen der Nutzung von Google Fonts erlassen. Die Argumentation der Abmahnungen folgt dem Urteil des LG München vom 20.01.2022. Die IP-Adresse ist in Deutschland per se ein personenbezogenes Datum. Siehe Entscheidungen „Breyer“ von EuGH und BGH. In Österreich ist das laut meinen Informationen, die mir ein österreichischer Anwalt gab, an sich anders. Das ändert aber nichts daran, dass IP-Adressen für Google potentiell immer personenbezogen sind, auch in Österreich. Google könnte über Ihre IP-Adresse nämlich sehr oft herausfinden, wie Sie heißen und wo Sie wohnen. Somit ist für Google ein Personenbezug über die IP-Adresse gegeben. Lesen Sie den im vorigen Satz verlinkten Beitrag, bevor Sie meinen, eine andere Meinung haben zu wollen.

Manche fühlten sich daher berufen, als letzten Ausweg zur Negierung eines Google Fonts Verstoßes die Google Fonts Nutzungsbedingungen umzudeuten.

Aber wenn Google doch schreibt, dass Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen, dann muss das doch so sein, oder?

Die ist eine leider des Öfteren anzutreffende, ziemlich dumme Annahme, dass alles, was eine prominente Stelle schriftlich behauptet, auch stimmt..

Damit etwas Falsches nicht als etwas Richtiges wahrgenommen wird, und Google nicht blind vertraut wird, werde ich im Folgenden einige Fakten liefern.

Die Google Fonts Nutzungsbedingungen

Dafür schaue ich mir die Nutzungsbedingungen an, die Google für sein Schriftenverzeichnis liefert. Diese Nutzungsbedingungen gelten (soweit die Annahme) automatisch, wenn jemand Google Fonts einbindet. Den Link zu den Nutzungsbedingungen finden Sie am Ende des vorigen Abschnitts.

Google macht aus personenbezogenen Daten andere personenbezogene Daten. Das erleichtert es, andere irrezuführen.

IP-Adressen werden weder auf Google-Servern protokolliert noch gespeichert und sie werden nicht analysiert. Die Google Fonts Web API protokolliert Details der HTTP-Anfragen (angeforderte URL, User-Agent und Verweis-URL). Der Zugriff auf diese Daten ist eingeschränkt und streng kontrolliert. Die angeforderte URL identifiziert die Schriftfamilien, für die der Nutzer Schriftarten laden möchte. Diese Daten werden protokolliert, damit wir bestimmen können, wie oft eine bestimmte Schriftfamilie angefordert wird. Bei der Google Fonts Web API muss der User-Agent die Schriftart anpassen, die für den jeweiligen Browsertyp generiert wird. Der User-Agent wird in erster Linie zum Debugging protokolliert und verwendet, um aggregierte Nutzungsstatistiken zu generieren, mit denen die Beliebtheit von Schriftfamilien gemessen wird. […] Schließlich wird die Verweis-URL protokolliert, sodass die Daten für die Wartung der Produktion verwendet und ein aggregierter Bericht zu den Top-Integrationen basierend auf der Anzahl der Schriftartenanfragen generiert werden kann. [aber womöglich auch für andere Zwecke].

Google verwendet keine der von Google Fonts erfassten Informationen, um Profile von Endnutzern zu erstellen oder zielgerichtete Anzeigen zu schalten.

Wie wäre es mit folgender Erklärung? Diese würde doch alle Zweifel ausräumen können (nur ein schneller Wurf, kein finaler Vorschlag):

Sämtliche Daten, die aufgrund des Abrufs von Google Fonts bei Google anfallen, werden ausschließlich dazu verwendet, um die Google Fonts Auslieferung zu optimieren. Eine Datenverwendung außerhalb von Google Fonts findet in keinster Weise statt. Die genannte Optimierung ist die rein zahlenmäßig aggregierte Ermittlung der Zugriffshäufigkeit jeder Schriftart, um für die am häufigsten zugegriffen Web Fonts mehr Netzwerk-Bandbreite bereitzustellen (rein zahlenmäßig heißt, dass ein Zähler um eins erhöht wird, wenn eine Schrift erneut abgerufen wird).

Beispielhafte, menschenfreundlichere Angabe zur Datenverarbeitung bei Google Fonts, die Unklarheiten beseitigt.

Google hat eben großen Spaß daran, andere irrezuführen. So trägt es sich zu, dass heute die GCLID (Google Click ID) bei Klick auf eine Werbeanzeige im Suchergebnis der Google Suche immer an den Werbetreibenden bzw. dessen durch den Klick aufgerufene Webseite übertragen wird. Dies passiert ungeachtet der Ablehnung von nicht notwendigen Datenverarbeitungen, die nun mit einem Klick möglich ist, anstatt wie früher, mit fünf oder sechs Klicks. Hierüber wird noch zu berichten sein.

Aus Daten werden personenbezogene Daten

Hier kommt der Taschenspielertrick von Google:

  1. Ein Datenwert, der auf Ihre Person hinweist oder objektiv hinweisen kann (das ist gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO und EuGH-Urteil "Breyer" das gleiche), wird von Google aufgesammelt. Im Internet handelt es sich immer um Ihre IP-Adresse. Bei Diensten wie GMail oder allen Google-Diensten, die ein Login erfordern, handelt es sich aber auch um Ihre Mailadresse. Bei kostenpflichtigen Google-Diensten kommen Ihre Zahldaten (Kreditkartendaten, Kontodaten…) sowie oft Ihre Postadresse hinzu.
  2. Dieser eben genannte Datenwert wird nun mittels eines Algorithmus' in einen anderen Datenwert überführt. Der Algorithmus formt so einen konkreten Datenwert X1 immer in den anderen Datenwert Y1 um. Aus X2 wird so immer Y2 usw. Kommt nun Ihr Datenwert X1 irgendwann wieder bei Google vorher, etwa weil jemand Google Fonts auf seiner Webseite einbindet, dann errechnet Google den Datenwert Y1. Google kann dann wissen, dass X1 der auf Sie bezogene Datenwert ist.
  3. Google speichert angeblich Ihren Datenwert X1 nicht. Das muss Google auch nicht tun, wenn X1 immer zu Y führt und Ihr X1-Wert andauernd an Google übermittelt wird. So kann Ihre Historie samt Ihrer persönlichen Vorlieben (Sexualität, Religion, politische Gesinnung, Ihre womöglich aus Sicht mancher „kranken“ Phantasien) anhand der Y1-Werte ermitteln.
  4. Damit es noch einfacher ist, nutzt Google zudem Cookies (vgl. google.de, maps.google.de, Google Analytics usw.), Browser Fingerprints, WLAN-Daten, Ihre Android Werbe-ID, Ihre Android Telefonnummer, Ihr GPS-Signal usw.
Verarbeitung personenbezogener Daten wie am Fließband, nur schneller.

Mehr über personenbezogene Daten und wie sie entstehen, finden Sie in einem eigenen Beitrag. Ebenso beschreibe ich, warum die IP-Adresse für Google weltweit ein personenbezogenes Datum ist, egal, wie die Gesetze zur Strafverfolgung in dem jeweiligen Land auch sein mögen. In Österreich ist es nämlich anscheinend anders als in Deutschland, was für Konzerne wie Google bezüglich der datenschutzrechtlichen Bewertung allerdings keinen Unterschied macht.

Fazit

Wer Google für ein Unternehmen hält, das Datenschutzregeln einhält, tut dies nur, weil er oder sie Google Plugins nutzen möchte oder will. Eine kritische Betrachtung offenbart das Gegenteil.

Wenn Sie den Begriff „Privacy Sandbox“ in Zusammenhang mit Google hören, dann denken Sie daran: Sand ist kein stabiles Fundament.

Seit ChatGPT seinen Siegeszug angetreten hat, nahm der Börsenwert von Google ganz erheblich ab. Ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Leben ganz ohne Google wird nur sehr kurzzeitig von Traurigkeit geprägt sein, die schnell durch mehr Lebensfreude und Alternativen ersetzt werden wird. Endlich mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben, anstatt stundenlang pro Tag mit Werbung über Google Werbeplattformen bedacht zu werden (wie beispielsweise bei Spielen für mobile Endgeräte).

Übrigens weiß selbst ChatGPT, dass Google ein Datensünder ist (siehe vorigen Link).

Alle Bilder in diesem Beitrag wurden von einem Computer-Programm und ohne meine kreative Mitarbeit erzeugt. Verwendet wurde ein KI-Programm, was ähnlich zu Dall-E ist. Die Bilder dürfen auf Webseiten frei verwendet werden, mit der Bitte, eine Verlinkung auf diesen Blog zu setzen.
Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Mir sind juristische Gegebenheiten nicht fremd. Meine Ergebnisse gewinne ich durch Betrachtung von Technik und Recht. Das scheint mir absolut notwendig, wenn es um digitalen Datenschutz geht. Über Ihre Unterstützung für meine Arbeit würde ich mich besonders freuen. Als Geschäftsführer der IT Logic GmbH berate ich Kunden und biete Webseiten-Checks an.
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