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Datenschutzhinweise vertonen für barrierefreie Webseiten

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Angeregt durch einen Vortrag auf der Datenschutzkonferenz IDACON habe ich meine Datenschutzerklärung vertont. Sehbehinderte Besucher meiner Webseite können sich die Datenschutztexte nun anhören. Beim Vertonen ergaben sich einige wertvolle Erkenntnisse, die auch den Standardtexten zugutekommen können.

Einleitung

Barrierefreie Webseiten sind auch für Menschen mit Behinderung geeignet. Ich habe mich den Sehbehinderten gewidmet und eine Möglichkeit geschaffen, wie diese meine Datenschutzhinweise anhören können. Dabei frage ich mich, ob Sehbehinderte nicht sowieso Screen Reader nutzen. Allerdings sind diese zwangsläufig allgemein gehalten. Eine spezielle Audio-Ausgabe, die auf den Einzelfall zugeschnitten ist, verspricht Vorteile. Die Anregung auf der IDACON war jedenfalls Anlass für mich, tätig zu werden. Anders bei Datenschutz-Icons, für die ich im Wesentlichen keine sinnvolle Verwendung in Datenschutzhinweisen sehe.

Ein Fließtext kann mithilfe einer speziellen Software in Sprache übersetzt werden. Programme dieser Art heißen Text-To-Speech, also „Text nach Sprache“. Mittlerweile gibt es sogar einige kostenfreie online Anwendungen. Ganz ohne Installation einfach den gewünschten Text per Copy & Paste in ein Formular einfügen und den Umsetzungsprozess starten. Danach kann die Sprachdatei heruntergeladen werden. Das gängigste Audio-Format ist wohl MP3.

Über den HTML-Standard können Audio-Dateien einfach in Webseiten eingebunden werden. Probleme mit dem Datenschutz können durch diese lokale Wiedergabe leicht vermieden werden. Aktuell dürfte jeder aufgrund der Google Fonts-Abmahnungen diesbezüglich sensibilisiert sein.

Vorgehen

Zunächst muss ein Text-To-Speech Konvertierer gefunden werden. Eine Suche in einer Suchmaschine ungleich Google liefert genügend Treffer. Wer nicht fündig wird, kann mich gerne anschreiben. Manche Converter bieten mehrere Stimmen und Sprechgeschwindigkeiten zur Auswahl.

Bevor die Konvertierung des Textes in Sprache stattfinden soll, empfiehlt sich ein Blick auf den Text. Man sollte sich bewusst werden, dass bestimmte Ausdrücke sprachlich nicht gut wiedergegeben werden können.

Hier ein paar Beispiele für problematische Textausdrücke, die man vor der Konvertierung in Sprache lieber umformen sollte:

  • E-Mail: Von einer Automatik kann der Text „Mail“ besser ausgesprochen werden.
  • Mail-Adressen: in Buchstaben schreiben: aus mail@dr-dsgvo.de wird dann mail @ d r minus d s g v o punkt d e
  • Abkürzungen ausschreiben: ggf. wird zu eventuell
  • Römisch eins: Statt „I.“ dann eben römisch eins oder noch besser, die Absatznummerierung einfach weglassen. Ich vermute, dass ein Hörer nach ein paar Minuten nicht mehr weiß, was Punkt 2 war, wenn Punkt 3 gerade vorgelesen wird.
  • Aufzählungen: Statt 1. einfach erstens
  • Rechtliche Angaben: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO liest sich so schlecht. Besser: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Noch besser: berechtigtes Interesse. Statt „6 Jahre Aufbewahrungsfrist gemäß § 257 Abs. 1 HGB“ schreibt man für das Vorlesen besser „6 Jahre Aufbewahrungsfrist gemäß Handelsgesetzbuch“.

Greifen wir den zuletzt genannten Punkt auf. Daraus wird deutlich, dass die Audio-Datei keine so hohe Genauigkeit aufweisen wird wie der geschriebene Text. Barrierefreie Webseiten sollten meiner Meinung nach daher einen Hinweis (Disclaimer) enthalten, dass im Zweifel das geschriebene vor dem gesprochenen Wort gilt.

Das Einbinden von Audio-Dateien kann ganz einfach über den HTML-Tag namens audio stattfinden. Ein Beispiel:

<audio controls="" src="https://dr-dsgvo.de/wp-content/uploads/2022/10/DSE-2-1.mp3"></audio>

Das sorgt für folgende Darstellung und Integration eines Audio-Players für die angegebene MP3-Datei:

Der Text enthält semantische Fallstricke. So wird darauf hingewiesen, die Datenschutzhinweise aufmerksam durchzulesen.

Die Angabe des Attributs controls muss vorhanden sein (mindestens mit leerem Wert), da ansonsten der Audio-Player gar nicht zu sehen ist. Über diesen Parameter können jedenfalls weitere Einstellungen vorgenommen werden, die ich bisher nicht benötigt habe.

Erkenntnisse

Ein Inhaltsverzeichnis erscheint sinnvoll, um die einzelnen Abschnitt leichter zugänglich zu machen. Vor allem für Sehbehinderte Menschen, die sich Texte vorlesen lassen müssen, kann das Verzeichnis schneller zum Ziel führen.

Für alle Menschen ohne Sehbeeinträchtigung habe ich in meinen Datenschutzhinweisen eine Funktion zum Ausblenden der Audio-Dateien eingebaut. So wird der Text wieder so übersichtlich, wie er es ohne Audio-Dateien war. Nach Ausblenden der Audio-Player durch Klick auf einen Link erscheint eine Bestätigungsmeldung in folgender Form.

Hinweis, der in meinen Datenschutzhinweisen erscheint, wenn die Audio-Dateien ausgeblendet werden.

Die Vertonung von Texten ermöglicht auch eine Gamification, also eine spielerische Gestaltung der Webseite. Beispielsweise kann eine (sinnlose, aber möglicherweise erheiternde) Funktion angeboten werden, zufällig eines der Audio-Werke abzuspielen.

Leider gelang es mir nicht, eine Text-To-Speech Anwendung zu finden, die einen Text beispielsweise in Dialekt oder Slang spricht. Auch fände ich es lustig, wenn es einen Dienst gäbe, der aus einem hochdeutschen Text eine Jugendsprache erzeugt. Das würde es ermöglichen, dem Besucher der Website eine Option anzubieten, ob die Sprachausgabe beispielsweise in Gossensprache oder in Hochdeutsch erfolgt.

Das Vertonen der Texte zwingt einen dazu, die Texte noch einmal selber durchzulesen. Dabei fielen jedenfalls mir einige Verbesserungsmöglichkeiten auf. Noch vorhandene Rechtschreibfehler werden wahrscheinlich ebenfalls entdeckt. Immerhin bekommen Sie spätestens beim Abhören der Audio-Aufzeichnung einige Rechtschreibfehler vorgelesen. In dem Zusammenhang empfehle ich das Browser-Plugin namens LanguageTool.

Mein Vorschlag ist, für jeden Abschnitt eine eigenständige Audio-Datei zu erstellen. Eine barrierefreie Webseite ist so leichter zu erreichen, alleine schon, weil viele Text-To-Speech Anwendungen im Freemium-Tarif ein Zeichenlimit haben.

Zur Auflockerung der Texte könnten unterschiedliche Sprecher verwendet werden. Ich habe das jedenfalls getan und hoffe, es hat einen positiven Effekt.

Ich habe eine hohe Wiedergabegeschwindigkeit für die Sprachausgabe gewählt, da recht viele Texte für eine barrierefreie Webseite vorgelesen werden müssen. Nicht umsonst bietet selbst das extrem datenschutzfreundliche WhatsApp (Ironie!) eine Möglichkeit an, Sprachnachrichten in 1,5- oder 2-facher Geschwindigkeit abzuspielen.

Für das Abspielen der Audio-Dateien bitte keine Drittanbieter wie SoundCloud verwenden. Die Audiodateien können einfach lokal auf dem eigenen Server abgespeichert werden. Die Files benötigen nicht viel Speicherplatz und verbrauchen auch nicht viel Bandbreite.

Fazit

Hoffentlich bringt meine Maßnahme etwas. Das fertige Ergebnis kann in meinen Datenschutzhinweisen angeschaut und angehört werden. Übrigens ist es gar nicht so leicht, bei Textänderungen oder neuen Abschnitten mal eben schnell die Sprachausgabe dafür mit einzubinden. Es ist eben ein Unterschied, ob eine Änderung nur 10 Sekunden oder 5 Minuten Zeit kostet.

Ich selbst habe keine Erfahrungen damit, wie sehbehinderte Menschen Texte finden, die in verkürzter oder vereinfachter Weise als Sprache ausgegeben werden. Gerne lasse ich mich hierzu informieren. Ich glaube jedenfalls, dass eine Vereinfachung bei der Sprachausgabe jeder barrierefreien Webseite zugutekommen kann.

Über Rückmeldungen zu den vorgelesenen Datenschutzhinweisen freue ich mich. Auch Kontakte zu Sehbehinderten Menschen, die mir Rückmeldungen geben könnten, nehme ich gerne entgegen.

Das Beitragsbild ganz oben wurde von einem Computer-Programm und ohne meine kreative Mitarbeit erzeugt. Verwendet wurde ein KI-Programm, was ähnlich zu Dall-E ist. Die Bilder dürfen auf Webseiten frei verwendet werden, mit der Bitte, eine Verlinkung auf diesen Blog zu setzen.
Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Mir sind juristische Gegebenheiten nicht fremd. Meine Ergebnisse gewinne ich durch Betrachtung von Technik und Recht. Das scheint mir absolut notwendig, wenn es um digitalen Datenschutz geht. Über Ihre Unterstützung für meine Arbeit würde ich mich besonders freuen. Als Geschäftsführer der IT Logic GmbH berate ich Kunden und biete Webseiten-Checks an.
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Kommentare von Lesern

Die Kommentare drücken die Meinungen der jeweiligen Kommentargeber aus
  1. Michael B.

    Kurze Anmerkung:
    So schnell, wie hier neue erstklassige Beiträge erscheinen, kann ich sie aus Zeitgründen z. B. nicht lesen,
    super.

    Zum Artikel:
    Wegen der Barrierefreiheit muss man gar nicht bei gehandicapten Leuten suchen, da gibt es weitaus umfangreichere Schwierigkeiten.

    Ab ca. 50 Jahren nimmt bei fast allen Menschen der graue Star seinen Anfang und die altersbedingte Fehlsichtigkeit nimmt zu.

    Da ist es eine große Erleichterung, wenn die Kontraste auf den Webseiten stimmen,
    vor allem der Hell-Dunkel-Kontrast. Dieser ist schon auf dieser Seite schlecht.

    Bis heute hat mir noch kein Designer sagen können, warum der Hintergrund eingegraut wird. – Inzwischen nehme ich an, dass dadurch die Blendwirkung abgeschwächt wird. Aber dann gehört auch dazu, dass ein dunklerer Schrifttyp gewählt wird.

    Ganz schwer zu lesen ist weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund. Durch die überwiegende Schwarzfärbung öffnen die Pupillen, was zur Folge hat, dass die Schärfe dann nur noch in einem eingeschränkten Bereich gegeben ist.

    Ganz schlechtes Beispiel für eine erschwerte Betrachtung liefern die Designer des öffentlich-rechtliche-Rundfunks:
    Weiße Schrift in hellen orangenen oder anderen milchigfarbenen Balken und nur ganz kurze Zeit. Aber das wäre ein eigenes Thema.

  2. Michael B.

    Noch ein Kommentar zum Thema Text-to-Speech, bzw. Speech-to-Text.

    Als Linux-Nutzer habe ich bis jetzt keine Einstellung gefunden, wo insbesondere die Speech-to-Text eingerichtet werden kann.

    Da ich kein Mobil benutze, muss ich eine Anwendung für den PC finden. Auch Google fkt. nicht.

      • Dr. DSGVO

        Zu Ihrer Frage wegen Text-to-Speech:
        Ich habe einen Web Service genutzt. Der Prozess ist wie folgt:
        Webseite aufrufen, Text einfügen, Konvertieren starten, MP3-Datei herunterladen.

        Beispiel für einen solchen Dienst: https://www.narakeet.com/app/text-to-audio/

        Zu Ihren allgemeinen Anmerkungen:
        Ja, da haben Sie recht. Auch etwas ältere Menschen haben oft bereits Probleme mit der Sehkraft oder eine Art der Sehbeeinträchtigung, wie Sie es auch benennen.
        Ich habe aufgrund Ihrer Anmerkungen zum Kontrast das "Schwarz" der Schriftart etwas dunkler gemacht. Der Grund für die Vergrauung der schwarzen Schrift ist bei mir, dass wegen des hohen Kontrasts und der Leuchtkraft moderner Monitore ein sehr schwarzes Schwarz vielen unangenehm erscheint. Das meinen Sie wahrscheinlich mit Blendwirkung.

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