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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
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Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Pragmatische Lösung schlägt rechtliche und organisatorische Vorschriften: Zwei Beispiele

Deutsche Version (Original)
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Viele Probleme erscheinen erstaunlicherweise unlösbar. Beispielsweise vertritt die IHK Wiesbaden die Auffassung, dass jedes Zwangsmitglied ebenso gezwungen sei, Wahlwerbung per Post oder E-Mail ertragen zu müssen. Soviel zum rechtlichen Beispiel, das folgt. Ein weiteres betrachtetes Beispiel ist die Unmöglichkeit, seinen selbst angelegten Google MyBusiness Eintrag entfernen lassen zu wollen. Für beide Probleme gibt es einen Ausweg.

Einleitung

Die Motivation für diesen Beitrag war eine Sache, die ich als Abstrusität bezeichnen möchte. Es geht um Wahlwerbung per E-Mail, die man nicht abstellen dürfe. Hinzu kommt, dass der Ersteller der Wahlwerbung, ein Kandidat für die Wahl zur IHK Vollversammlung, mehr als nur die angeblich erlaubte Wahlwerbung betrieben hat. Mehr dazu weiter unten. Nur soviel vorab: Thereotisch müsste man unendlich viele Werbemails ertragen, durch ein Gesetz vorgeschrieben!

Im Zuge dessen fiel mir ein früheres Problem an ganz anderer Stelle in die Erinnerung. Ich hatte damals einen Google MyBusiness Account für mein Unternehmen angelegt. Damals dachte ich noch, das würde was bringen. Dann merkte ich, dass dieses MyBusiness Konto erstens nichts bringt und zweitens sogar Ärger verursacht. Deswegen wollte ich das Konto wieder löschen. Aber Google verweigerte diese Möglichkeit.

Wie ich beide Probleme lösen konnte, erfahren Sie gleich. Vielleicht gehören Sie zu den Menschen, die alles über sich ergehen lassen oder meinen, wenn Sie eine Mail löschen, sei das Problem gelöst. Ich gehöre nicht zu dieser Sorte Mensch, sondern sehe nicht nur Probleme, wo sie da sind, sondern suche auch nach Lösungen.

Zwangsweiser Erhalt von Wahlwerbung per E-Mail

Was wie ein Märchen klingt, ist in Deutschland Realität: Ja, man kann gezwungen werden, Wahlwerbung per Email erhalten zu müssen. Das Gesetz ist meiner Meinung nach rechtswidrig, aber es ist eben da.

Es gibt ein IHK-Gesetz (IHKG) in § 9 (6) IHKG steht:

An Bewerber und Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung nach § 5 dürfen zum Zweck der Wahlbewerbung durch die Bewerber und der Wahlwerbung durch die Kandidaten Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und Wirtschaftszweig über Wahlberechtigte aus ihrer jeweiligen Wahlgruppe übermittelt werden, sofern der Empfänger der Daten sich gegenüber der übermittelnden öffentlichen Stelle verpflichtet hat, die Daten nur für den Zweck zu verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. Bewerber und Kandidaten haben die übermittelten Daten nach der Durchführung der Wahl unverzüglich zu löschen.

§ 9(6) IHKG

Damit ist es angeblich erlaubt, dass die IHK Wiesbaden meine Mitgliedsdaten inklusive meiner E-Mail-Adressen an alle Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung sendet. Ebenso, sagt die IHK Wiesbaden, dass es damit auch erlaubt sei, dass diese Kandidaten meine Mailadresse verwenden dürfen, um mir Wahlwerbung per Mail zuzusenden. Gleiches gilt für den Postweg.

Wahlwerbung per Mail

Ich erhielt tatsächlich eine Mail mit Wahlwerbung von einem der Kandidaten. In dieser Mail waren mehrere Dinge auffällig. Dies sind folgende Dinge, die durch hoffentlich pseudonymisierte Screenshots aus der Wahlwerbemail hiermit dokumentiert werden:

Beginn der Wahlwerbe-Email.

Der Kandidat bezeichnet die Webseite der IHK Wiesbaden als seine Webseite. Dies ist objektiv unzutreffend. Auf der IHK-Webseite zeigt das Impressum, dass die Webseite nicht dem Kandidaten zugehörig ist. Ebenso zeigt das sogenannte „Cookie Popup“ auf der IHK Webseite, welches ich übrigens für rechtswidrig halte, dass die Webseite die der IHK Wiesbaden ist.

Durch die Bezeichnung „IHK Wiesbaden: Dienstleistungswirtschaft als kleines Unternehmen“ wird der Eindruck verstärkt, es handele sich um eine Mail der IHK Wiesbaden. Gleiches gilt für den Betreff der Mail, der lautet:

IHK-WAHL 2024, Fynn X

Betreff der Werbemail.

Dann folgt der Haupttext, in dem ich einige interessante Stellen rot markiert habe.

Haupttext des Anschreibens per Mail mit der Wahlwerbung + X.

Die Mail ist laut §9 (6) IHKG nur zum Zweck der Wahlwerbung erlaubt. Jedoch wird hier in der Wir-Form geschrieben (siehe mehrere markierte Stellen). Ebenso wird unterzeichnet mit „Kandidat + Team der Firma“.

Nebenbei sei erwähnt, dass die Absenderadresse nicht etwa eine personalisierte Adresse ist, sondern eine Sammelmailadresse. Schreibt man an diese Adresse, erhält man einen Autoresponder von der GmbH, nicht etwa unterschrieben vom Kandidaten.

Am Ende der Mail folgt eine Firmenangabe ohne Nennung des Kandidaten. Ein GmbH-Impressum, sofern es eines sein soll, enthält aber neben der Firmierung und der Adresse auch noch den Handelsregistereintrag sowie den Namen des Geschäftsführers.

Eine Mail eines Kandidaten hingegen enthält gar kein GmbH-Impressum.

Verwendet wurde die Mail über einen Dienstleister für den Newsletter-Versand. Die Mail enthielt einen Tracking Pixel. Anscheinend möchte der Kandidat wissen, ob ich die Mail gelesen oder geöffnet habe.

Alternativlos?

Wahlwerbung per Mail muss nicht sein. Hier eine Gesamtschau der Möglichkeiten, die die IHK aktuell nutzt, um die Kandidaten darzustellen:

  1. IHK-Webseite mit Übersicht aller Kandidaten: Sehr gut, kann bleiben. Belästigt niemanden.
  2. IHK-Wahlmagazin per Post, zusammen mit Wahl-Login: Habe ich nicht viel dagegen, muss ich akzeptieren.
  3. Wahlwerbung der Kandidaten per Mail: Absolut unnötig und – sage ich – insgesamt rechtswidrig. Vor allem, weil keine Begrenzung in der Anzahl der Mails vorgesehen ist.
  4. Wahlwerbung der Kandidaten per Post: Siehe 3, aber nicht ganz so rechtswidrig. Eine Widerspruchsmöglichkeit für mich existiert angeblich nicht, was – sage ich – für die Rechtswidrigkeit ausreicht. Ebenfalls gibt es hier keine Begrenzung in der Anzahl der Zusendungen.

Insgesamt haben die Kandidaten also auch mit den ersten beiden Publikationen genügend Werbefläche. Die IHK findet die Idee interessant, dass Kandidaten sich ab der nächsten Wahl in sozialen Medien darstellen sollen, statt Wahlwerbung per Mail zu senden. Dazu sage ich: Das ist homöopatisch verteilte Streuwerbung ohne jeden Effekt.

Bei der Wahl hat man echt viele Stimmen, fast so viele, wie es Kandidaten gibt. In meiner Warengruppe sind es 27 Stimmen. Wer wählt da gerne? Ich habe anderes zu tun, etwa, mich in solchen Beiträgen darüber aufzuregen…

Die Reaktion der IHK

Ich schrieb die IHK an, um mich über den Erhalt dieser Mail zu beschweren. Zum ersten habe ich ein Problem mit ungewünschter Wahlwerbung. Zum zweiten habe ich ein Problem damit, wenn jemand Unternehmenswerbung in seine Wahlwerbung hineinpackt.

Die IHK Wiesbaden sagte mir, dass das IHK-Gesetz es erlaube, dass meine Mailadresse zum Zweck der Wahlwerbung (und nur hierfür) von der IHK an die Kandidaten weitergegeben werde. Mir gelang es nicht, mit dem Gesprächspartner den Unterschied zwischen Weitergabe einer Mailadresse und Nutzung der weitergegeben Mailadresse zu erörtern. Die Ansicht der IHK ist, dass mir diese Wahlwerbung per Mail zugesagt werden dürfe.

OK. Habe ich dann zwar nicht respektiert, aber akzeptiert. Nun wollte ich der Nutzung meiner Mailadresse zum Zweck der Wahlwerbung widersprechen. Ich hatte dann sogar der Weitergabe meiner Mailadresse durch die IHK an Dritte widersprochen. Den Ansprechpartner bei der IHK hatte ich nämlich so verstanden, dass mir wenigstens dieses Recht zustehe. Der Herr von der IHK rief mich übrigens insgesamt zweimal an, um mit mit zu sprechen und mir die Sache zu erklären.

Die IHK hat sich ein Gesetz gegeben, an das sie sich jetzt halten muss. Dadurch wird die IHK gezwungen, die Adressdaten aller Mitglieder (samt Mailadressen) an Kandidaten einer Wahl herauszugeben. Die Kandidaten dürfen angeblich eine Mail (oder 10?) mit Wahlwerbung an alle relevanten Mitglieder senden.

Nun war ich etwas überrascht, als mir mitgeteilt wurde, dass ich die Wahlwerbung per Mail ertragen müsse. Ich habe kein Recht auf Nichterhalt der Wahlwerbung, weder per Post noch per Mail. Nebenbei möchte ich erwähnen, dass ich § 9 (6) des IHKG für rechtswidrig halte.

Es gab keinen Ausweg. Ich müsste also schlimmstenfalls 53 Mails mit Wahlwerbung ertragen, nämlich von jedem Kandidaten eine, so er oder sie mir denn eine Mail schreiben möchte. Falls jemand öfter schreiben wollte, wären es noch mehr. Das IHKG verbietet das ja nicht.

Wäre mein Unternehmen in einer anderen "Warengruppe", dann müsste ich die Mails von noch mehr Kandidaten ertragen. Da fällt mir ein: Wie oft darf (angeblich) ein Kandidat mir eigentlich (vor der Wahl) schreiben? Das IHKG sagt hierzu nichts.

Das halte ich für Bullshit. Der einzige Ausweg war folgendes Schreiben von mir an die IHK Wiesbaden:

Liebe IHK Wiesbaden,
bitte löschen Sie meine Mailadresse aus meinen Mitgliedsdaten, die bei Ihnen gespeichert sind.

Sinngemäße Wiedergabe meines Schreibens an die IHK Wiesbaden, das das Problem für die Zukunft löst.

Die Antwort kam Minuten später. Meine Mailadresse wurde gelöscht. Ende des Problems. Denn wo keine Mailadresse, da kann auch keine Mailadresse weitergegeben werden. In fünf Jahren, wenn die nächste Wahl ist, wird mir hoffentlich keine Wahlwerbung per Mail zugesandt. Denn dann werde ich wirklich böse.

Jedenfalls ist das Problem damit fast gelöst. Denn per Post darf mir gegen meinen Willen immer noch Wahlwerbung zugesandt werden. Leider kann ich meine Adressdaten bei "meiner" IHK nicht löschen lassen.

Außerdem dürfen mir alle Kandidaten, die mir jetzt für diese Wahl noch eine Wahlwerbe-Mail schreiben möchten, dies tun. Meine Aufforderung, die IHK Wiesbaden mögen diesen Kandidaten mitteilen, dass ich keine Wahlwerbung zu erhalten wünsche, wurde als unzulässig abgeblockt.

Google MyBusiness

Nächstes Beispiel, das allerdings schon einige Jahre zurückliegt. Möglicherweise ist die Sachlage jetzt anders. Wer Google kennt, weiß, dass Google alles tut, um mehr Umsatz zu generieren und Gesetze nur einhält, wenn es nicht anders geht oder unwirtschaftlich wäre, die Gesetze nicht einzuhalten. Update: Anscheinend gibt es My Bysiness in der damaligen Form nicht mehr.

Google MyBusiness ist eine angeblich tolle Möglichkeit für Unternehmen, eine Art online Visitenkarte des Unternehmens zu erstellen. Diese wird dann bei Suche nach dem Unternehmen möglicherweise im Suchergebnis des Suchenden angezeigt.

Manche versprechen sich von MyBusiness einen positiven Effekt. Ich sah es anders. Vor allem kann jeder Hansel Ihnen eine negative Bewertung geben, ohne jemals mit Ihnen geschäftlich oder überhaupt zu tun gehabt zu haben. Diese Bewertungen sind oft schädlich für das Geschäft und lassen sich oft nicht löschen.

Also wollte ich mein MyBusiness Konto löschen. Doch dies war von Google nicht vorgesehen. Ich schrieb eine Nachricht an Google. Google rief mich von einer irischen Nummer aus an. Am Hörer war ein Mann, der deutsch als Muttersprache hat.

Wie bei der IHK führte das Ganze zu nichts. Mir wurde gesagt, dass ich das von mir selbst angelegte Konto mit meinen eigenen Daten nicht löschen könne.

Google & IHK suck.

Mein Fazit.

Was mach' ich denn jetzt, um dieses blöde MyBusiness Konto, und damit die mehreren negativen Bewertungen von einer Person, die mehrere Personen vorgab zu sein, zu löschen?

Mir fiel die Lösung ein, nachdem eine Recherche zeigte, dass viele andere dieses Problem auch hatten, aber nicht lösen konnten. Dank Google.

Ich benannte mein „Business“ einfach um. Aus dem echten Firmennamen wurde ein beliebiger Begriff, der in keinem Zusammenhang mit meinem „Business“ steht.

Google zwingt Dich dazu, aus dem eigenen Firmennamen die Makromaus Agentur für unsinnigen Zeitvertreib zu machen.

Dann nämlich findet niemand mehr das eigene Business samt ungerechtfertigt erhaltener negativer Bewertungen.

Problem gelöst.

Fazit

Rechtsvorschriften wie das IHK-Gesetz zwingen den Verantwortlichen bei der IHK, meine Daten weiterzugeben. Sie zwingen mich, Wahlwerbung per Post und Mail akzeptieren zu müssen. Angeblich. Jedenfalls müsste man dagegen klagen und das Gesetz als rechtswidrig kennzeichnen lassen.

Organisatorische Vorgaben wie die von Google verbieten es Menschen, Herr oder Frau über ihre eigenen Daten zu sein. Angeblich. Jedenfalls müsste man auch hier den Rechtsweg beschreiten, was wenig Spaß macht und lange dauert. Bis dahin wären die negativen Bewertungen wie ein Klotz am Bein.

Doch wo kein Rechtsweg, da ein Weg. Die pragmatische Vorgehensweise hilft es, überraschend einfache und effektive Lösungen für scheinbar unlösbare Probleme zu finden.

Kernaussagen dieses Beitrags

Obwohl es Gesetze gibt, die Wahlwerbung per E-Mail erlauben, kann man diese oft trotzdem vermeiden, indem man sich kreativ mit den Vorschriften auseinandersetzt.

Wahlwerbung per E-Mail ist unnötig und möglicherweise sogar illegal.

Der Autor ärgerte sich über ungewollte Wahlwerbung per E-Mail von Kandidaten der IHK, da er das als unnötig und übergriffig empfand. Er konnte die Weitergabe seiner Adresse nicht verhindern, aber löschte sie bei der IHK, um zukünftige Werbung zu vermeiden.

Manchmal gibt es umständliche Regeln, aber mit kreativen Lösungen kann man trotzdem erfolgreich sein.

Über diese Kernaussagen

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
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Kommentare von Lesern

Die Kommentare drücken die Meinungen der jeweiligen Kommentargeber aus
  1. Winston

    Einen Google-MyBusiness-Eintrag erhält man (leider!) vollautomatisch. Es gibt nur den Unterschied, ob man diesen selbst übernimmt und inhaltlich pflegt oder ob man das Google und seinen Nutzern überlässt, welche hier Änderungsvorschläge unterbreiten können. Daher kann man den wohl auch nicht löschen.
    Der MyBusiness-Eintrag ist eben vergleichbar den diversen Web-Branchenbuch-Einträgen verschiedener Anbieter, die ebenfalls automatisch angelegt werden, sobald man im Netz mit Firmendaten auftaucht (z.B. über eine eigene Website).

    • Dr. DSGVO

      Früher war es so, dass man seinen Eintrag durch eine erhaltene Postkarte von Google, die man anfordern konnte, verifizieren musste (Code von der Postkarte eingeben).
      Wie auch immer, die Daten im Eintrag stammten von mir. Ich selbst durfte laut Google diesen Eintrag aber nicht wieder löschen.
      Meine Recherche eben ergab, dass das Problem nach wie vor besteht. Meine pragmatische Lösung scheint hier die beste zu sein: Unternehmen umbenennen, dann ist es weg. Geht das auch heute noch? Ich möchte es nicht ausprobieren, da Google Plattformen für mich keine Rolle spielen.

  2. D.

    Die IHK-Wahlwerbung bzw. für deren Organe /Bewerber könnte prinzipiell zulässig sein, aber die Verarbeitung der personenbezogenen Daten hierfür hätten erforderlich(!) zu sein. Das IHKG allein wäre keine Rechtsgrundlage, sondern Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (weil die IHK sich aufgrund solcher Gesetze für öffentliche Stellen halten dürfen). Das Trackingpixel und die Verwendung abseits des IHK-Bezugs sind nicht erforderlich, also nicht zulässig.

    Das Einwilligungserfordernis für E-Mail-Werbung aus § 7 Abs. 2 UWG greift nicht, weil die IHK kein Unternehmen ist. Das werbende Unternehmen aber schon; v. a. für die Sachen, die von der IHK abdriften.

    Also kein Freifahrschein für alles, was in diesem Zusammenhang passiert.

    Die Löschung der Maildadresse ist natürlich ein praktikabler Schachzug. Briefwerbung wird den meisten das Porto nicht wert sein.

    D., der meistens irgendwas findet.

    • Dr. DSGVO

      Vielen Dank für die Rückmeldung.

      Verarbeitung erforderlich: Sehe ich genauso. Niemand braucht Wahlwerbung per Email. Gerne informiere ich mich selbst über Kandidaten, wenn ich das fü nötig erachte.

      Einwilligungserfordernis : Die Mail kommt von irgend einer Person (die Teil eines Unternehmens ist). Wenn die IHK selbst eine Mail geschrieben hätte, wäre das etwas anderes, worum es hier aber nicht geht.

      kein Freifahrschein: Sieht die IHK anders (ein Prof., der Jurist ist). Er kennt aber den Datenschutz nicht, meint aber, alles sei juristisch geprüft. Daher blieb mir nur der Weg über die Löschung der Mailadresse.
      Dennoch: Wahlwerbung per Post will ich auch nicht, die muss ich aber laut IHK ertragen. Sehe ich anders.

  3. Jenni Mustermensch

    Kann man denn die Annahme der Briefe nicht verweigern?
    Obwohl, dass die Post dann die Mehrbelastung trägt, ist auch nicht ganz fair.

  4. Ted

    Werbung & Tracking als KLIMAKILLER

    Mey zitiert eine Studie von 2018 die zum Ergebnis kam, "dass bei Webseiten durchschnittlich 50% des Datenverkehrs durch Werbung und Tracking verursacht werden". Dieser Verkehr wiederum macht Serveranlagen notwendig die Energie fressen (Der Kampf ums Internet v. Stefan Mey 2023).

    >>>Sodann ist Datenschutz auch Umweltschutz!!!<<<

    • Dr. DSGVO

      Interessante Sichtweise. Auf jeden Fall verursacht fehlerhafter Datenschutz Energieverschwendung (vor allem bei betroffenen Personen, denen ihre Rechte wichtig sind), in welcher Form auch immer.

  5. Axel Nitzschner

    Hallo Dr. Meffert,

    ich habe lange nach einer brauchbaren DSGVO konformen Kartenlösung und Alternative zum Datenfresser Google gesucht und bin fasziniert von Ihrer hier angebotenen und obendrein kostenlosen Lösung. Herzlichen Dank dafür.
    Ihre WordPress Variante habe ich mit einem simplen UI etwas nutzerfreundlich aufpoliert. Wenn Sie mögen können Sie sie jederzeit auf Ihren Seiten mit anbieten, ob verändert oder nicht. https://github.com/anito/open-maps/ . Ich nutze sie selber für meine persönlichen Zwecke.
    Beste Grüße
    A. Nitzschner

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