Datenschutzverstöße auf Webseiten können mit Browser-Plugins erkannt werden. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Rechte durch Abmahnungen oder Klagen durchzusetzen. Beweissicherung ist entscheidend für rechtliche Schritte.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Tags “Podcast”
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Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die weit über reine Speicherung hinausgehen. Sie gilt für viele digitale Prozesse und bietet Ausnahmen bei gesetzlicher Verpflichtung. Bewusstes Handeln kann die Datenverarbeitung reduzieren.
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Smart Home Geräte vereinfachen das Leben, bergen aber Datenschutzrisiken durch Cloud-Computing. Das TTDSG regelt notwendige Updates, die Nutzer genehmigen müssen.

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