Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.
Ausprobieren
Online Webseiten-Check
sofort das Ergebnis sehen
Auf meiner Webseite sind externe Links mit dem Symbol gekennzeichnet. Datenschutzhinweise · Wissensartikel

Smart Home Geräte: Datenschutz und gesetzliche Vorgaben

0

Intelligente Assistenten für den Haushalt werden immer populärer. Die Intelligenz liegt in der Cloud. Das führt zu Datenschutzfragen, weil dauernd Daten über das Internet verschickt werden. Auch das TTDSG als Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie spielt hier eine Rolle, obwohl es nicht um Cookies geht, dafür aber um Updates.

In Folge sieben des Datenschutz Deluxe Podcasts sprechen wir über Smart Home Geräte wie Amazon Alexa oder Google Nest. Wir, das sind Frank Kremin und ich.

Solche Geräte zeichnen sich durch eine sehr gute Spracherkennung aus. Üblicherweise werden sie mit einem Signalwort aktiviert, wie beispielsweise „Alexa“. Star Trek Liebhaber können auch „Computer“ als Signalwort verwenden.

Die Spracherkennung erlaubt das intuitive Erteilen von Befehlen durch den Menschen. Um Sprache erkennen zu können, wird sie im Smart Home Gerät aufgenommen und über das Internet an eine eigene Rechnerinfrastruktur geschickt, die oft als Cloud bezeichnet wird.

Amazon nutzt die über Alexa erhaltenen umfangreichen Daten zur Produktverbesserung, was auch immer das genau bedeuten mag. Gnädigerweise wird dem Nutzer erlaubt, diese Option zu deaktivieren. Ein Datenschützer würde eine Einwilligung abfragen und nicht mit dem Widerspruchsrecht arbeiten. Amazon ist möglicherweise kein Unternehmen, welches Datenschutz-affin ist.

Wer sein Smart Home Gerät permanent aktiviert hat, kann zumindest im Wahrnehmungsbereich des Geräts potentiell dauernd ausgeforscht werden. Wer Google traut, möge sich einmal überlegen, ob Mahatma Gandhi für sich das Motto „Tue nichts Böses“ gewählt hätte. Wer Amazon traut, sollte wissen, dass Jeff Bezos Bücher hasst und „nur“ einen Buchladen gegründet hat, um Geld zu verdienen.

Seit 01.12.2021 gilt das TTDSG. In § 25 TTDSG wird der Zugriff auch auf Smart Home Geräte geregelt. Updates, die funktional sind, müssten somit vom Nutzer genehmigt werden. Anders wäre es bei reinen Sicherheits-Updates oder Fehlerbehebungen. Über Sicherheit reden wir im Podcast auch.

Im Podcast schweifen wir etwas ab und reden auch über Tesla und Elon Musk. Der Tesla-Kopf will den Mars besiedeln, wie mir zwei Tesla-Fahrer mitteilten, die auch Teslas vermieten und Tesla-Aktien halten.

Die bisherigen Folgen des Datenschutz Deluxe Podcasts sind:

Weitere Folgen finden Sie hier in der Übersicht zum Datenschutz Deluxe Podcast:

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Mir sind juristische Gegebenheiten nicht fremd. Meine Ergebnisse gewinne ich durch Betrachtung von Technik und Recht. Das scheint mir absolut notwendig, wenn es um digitalen Datenschutz geht. Über Ihre Unterstützung für meine Arbeit würde ich mich besonders freuen. Als Geschäftsführer der IT Logic GmbH berate ich Kunden und biete Webseiten-Checks an.
Bitte nutzen Sie bei Verwendung meiner Ergebnisse die Quellenangabe oder verlinken Sie gut wahrnehmbar auf diesen Artikel:
Einen Kurzlink oder eine Bestätigung für Ihre Quellenangabe erhalten Sie kurzfristig auf Anfrage. Ein Teilen oder Verteilen dieses Beitrags ist natürlich ohne weiteres möglich und gewünscht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Nächster Beitrag

Webseiten-Logfiles: Welche Speicherdauer ist zulässig? Eine Datenschutzfrage