Das Nachverfolgen von Nutzern, die eine gewünschte Aktion, wie etwa einen Produktkauf, getätigt haben, wird auch als Conversion Tracking bezeichnet. Häufig wird Google Analytics hierfür verwendet, was weder rechtssicher noch einwilligungsfrei ist. Der Datenschutz lässt grüßen. Konvertierungen nachzuverfolgen geht auch ohne User Consent und ohne Cookies.
Vor allem Werbetreibenden möchten gerne wissen, welche Werbeanzeige am besten funktioniert. Mithilfe von A/B-Tests (Split-Tests) werden häufig sogar Variationen einer Werbeanzeige erzeugt, um zu sehen, welche Variante am besten funktioniert.
Ob eine Werbemaßnahme funktioniert, ist eine meist subjektive Feststellung des Werbetreibenden. Dieser legt für sich fest, welche Aktion eines Nutzers als Erfolg angesehen wird. Mindestens muss es ein Klick auf eine Werbeanzeige sein, denn ansonsten kann sie keinen Erfolg haben.
Eine gewünschte Aktion ist in Online-Shops beispielsweise ein Produktkauf. Aber auch, wenn ein Nutzer einen Artikel in den Warenkorb legt, kann das mit einem fiktiven Wert belegt werden.
Auch niedrigschwellige Aktionen können als gewünscht und somit als Erfolg angesehen werden. Beispielsweise, wenn ein Nutzer einen Newsletter abonniert oder sich für ein kostenfreies Webinar registriert.
Neben den bezahlten Werbeanzeigen gibt es auch unbezahlte oder nicht direkt auf den ersten Blick als werblich erkennbare Maßnahmen. Hierzu zählen Verlinkungen in Blogs von Dritten auf die eigene Webseite (Backlinks), aber auch eigene Beiträge auf der eigenen Webseite.
Das Conversion Tracking ermittelt nun den Auslöser einer gewünschten Aktion, woher also ein Nutzer kam, der etwas Erwünschtes getan hat. Der Veranlasser bzw. Impuls für eine Nutzeraktion wird also ermittelt.
Findet ein Conversion-Tracking im Online-Shop statt, wird häufig vom eCommerce-Tracking gesprochen.
Technisch muss beim Conversion Tracking der Eintrittspunkt vermerkt werden. Sobald eine gewünschte Aktion ausgeführt wird, muss der Eintrittspunkt mit der Aktion verknüpft und intern für eine spätere Auswertung gespeichert werden.
Häufig werden Landing Pages verwendet, um Nutzer zielgerichtet zu empfangen. Eine Landing Page ist eine Einsprungseite. Aus technischer Sicht sind hierbei mehrere Fälle zu betrachten.
Hat der Nutzer direkt auf der Einstiegsseite eine als gewünscht definierte Aktion ausgeführt, kann die Quelle, über die der Nutzer auf die Seite kam, leicht festgestellt werden. Hierfür muss lediglich der Referrer, also der technische Aufrufer, ausgelesen werden. Zusätzlich können zur Absicherung und feineren Aussteuerung die beim Aufruf mitgegebenen URL-Parameter ausgewertet werden.
Navigiert der Nutzer hingegen nach Einstieg in die betrachtete Webseite hin und her, bevor er beispielsweise einen Newsletter abonniert, ist die Rückverfolgung der Quelle, von der der Nutzer kam, anspruchsvoller. Mit Cookies geht das am einfachsten. Da hat aber der § 25 TTDSG etwas dagegen (quasi die ePrivacy-Richtlinie).
Einige Website-Betreiber nutzen Google Analytics, um Nutzer nachzuverfolgen. Das ist aus Datenschutzsicht eine denkbar schlechte Idee. Selbst mit Einwilligung durch den Nutzer ist dieses Google Tool nicht rechtssicher nutzbar. Wer ordentlich eine Einwilligung abfragt, verliert zudem mindestens 50 % der Daten. Dass es besser geht, zeige ich in meinen Beiträgen, indem ich Lösungen vorschlage.
All das und noch einiges mehr zum Conversion Tracking besprechen Frank Kremin und ich im Datenschutz Deluxe Podcast. Wie immer darf ein Zitat nicht fehlen, das zum Thema passt. Frank hat eines von Adriano Olivetti herausgesucht, aus dem das OSI 8-Schicht-Problem deutlich wird (der Informatiker weiß, was gemeint ist).
Im Podcast sprechen wir gegen Ende auch über die kontrovers diskutierte Chatkontrolle der EU.
Weiterführende Artikel von mir zum Thema Conversion Tracking finden Sie hier:
- Conversion Tracking ohne Cookies: Mein Beitrag für die Datenschutz PRAXIS
- Conversion Tracking und Marketing Attribution auf Webseiten: datenschutzfreundlich möglich?
- Ist Google Analytics mit serverseitigem Tracking datenschutzkonform nutzbar?
Die bisherigen Folgen des Datenschutz Deluxe Podcasts sind:
- Folge 1: Spannende Datenschutzfragen
- Folge 2: Cookies und Cookie Tools
- Folge 3: Google Topics und Google FloC (das Ende aller Cookies? Nein!)
- Folge 4: Reichweitenmessung für Webseiten und Apps
- Folge 5: Server Side Tracking und Cookies
- Folge 6: Datenschutzverstöße: Diskussion zwischen Informatiker und Rechtsanwalt
- Folge 7: Smart Home Geräte: Datenschutz und gesetzliche Vorgaben