Das Google Werbenetzwerk ist riesig. Viele kennen Google AdWords als eingeblendete Werbung in organischen Suchergebnissen. Auch Display-Werbung und Werbung in Smartphone-Spielen kennen viele aus leidlicher Erfahrung. Wahlwerbung ist wieder eine andere Kategorie. Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz aus, wenn Google Ads Werbung geschaltet wird?
Einleitung
Wir sprechen über Google Ads. Wir, das sind Stephan Plesnik und ich. Unsere Gesprächsrunde hat ihre Heimat im Datenschutz Deluxe Podcast.
Stephan beginnt mit einem Zitat von Paolo Bulgari, dem Gründer der Luxusmarke gleichen Namens:
Werbung ist teuer. Keine Werbung ist noch teurer.
Paolo Bulgari.
Das bedeutet übrigens nicht, dass man Google Ads Werbung schalten muss. Auch das Buchen von bezahlter Online Werbung ist nicht die logische Konsequenz dieses Zitats. Immerhin handelt es sich bei Bulgari um eine bekannte Weltmarke. Genau wie Rolex werden die Preise hochgetrieben, indem ein Luxus-Image aufgebaut wird. Diese Strategie dürfte für die (prozentual) wenigsten Unternehmen sinnvoll sein.
Im Übrigens kommt es darauf an, was der Begriff „Werbung“ bedeutet. Qualität ist die beste Werbung, hat mir ein guter Freund erzählt. Heutzutage funktioniert das Freemium-Modell (ohne Google Ads) auch sehr gut.
Wie funktioniert Google Ads Werbung?
Sie geben Google Geld und Ihre Werbeanzeige, entweder als Text oder als Bild oder als Kombination. Üblich sind Varianten von Werbeanzeigen, um diese in sogenannten Split Tests (oder A/B Tests) optimieren zu können.
Google spielt Ihre Werbung auf der gewünschten Plattform aus, beispielsweise im Google Suchergebnis oder als Display-Werbung auf Dritt-Webseiten. Klickt nun ein Nutzer auf Ihre Werbeanzeige, freut sich Google. Denn dann müssen Sie für diesen Klick Geld an Google bezahlen. Zum Dank schleust Google das Werbeopfer, das auf Ihre Anzeige geklickt hat, auf Ihre Landing Page.
Das wäre ja noch OK. Leider sammelt Google aber fleißig Daten von Ihnen und mir, wenn wir uns im Internet bewegen. Wenn Sie eine Webseite besuchen, die Google Fonts einbindet, bekommt Google ein Signal über Ihren Webseitenbesuch und weiß, dass Sie sich für Domina Claudette oder Master Michael interessieren. Sollten Sie mal zur falschen Zeit am falschen Ort sein und dabei auf Ihrem Smartphone in Ihr Google Konto eingeloggt sein, kann es sein, dass Sie als Verdächtiger oder möglicher Täter ermittelt werden (gab es schon).
Das beste Argument dafür, dass Google Ads personenbezogene Daten in ausufernder Weise verarbeitet, ist der hohe Umsatz, den Google mit Werbekunden erzielt.
Würde Google Ads nicht massiv personenbezogene Daten abgreifen, dann wären andere Werbenetzwerke ähnlich attraktiv für Werbekunden.
Der Werbetreibende erhält von Google einen Identifikator für diesen Klick, der nutzerbezogen ist. Dieser Identifier heißt GCLID (oder neuerdings auch WBRAID und GBRAID). GCLID steht für Google Click Identifier. Die GCLID ist ein höchst personenbezogener Datenwert. Es ist quasi die Bürger-ID, mit der aber erstmal nur Google was anfangen kann. "Nur" ist nicht gut aus Datenschutzsicht, sondern nur für Google als Monopolist. Nur Google kennt die genaue Semantik der GCLID. Das ist das Problem aus Datenschutzsicht. Wenn nämlich ein Werbetreibender eine Konvertierung an Google zurückmelden möchte, muss er dies in datenschutzfeindlicher Weise tun, weil Google keine andere Möglichkeit gibt.
Google optimiert nun mit rechtswidrig verarbeiteten personenbezogenen Daten Google Ads und kann uns alle nun noch besser beeinflussen. Google und Facebook arbeiten ähnlich und tauschen ihre Daten über uns auch aus. Deswegen ist auch Wahlwerbung zersetzt von rechtswidrig erworbenen Daten. Mit dem berechtigten Interesse als Rechtsgrundlage kommt man bei Google Ads jedenfalls nicht sehr weit.
Wer nichts zu verbergen hat, führt ein ausgesprochen langweiliges Leben. Aber selbst langweilige Menschen sind beeinflussbar.
Wer will beeinflussbar sein?
Eine gute Nachricht gibt es: Sie brauchen Google Ads nicht. Das trifft jedenfalls auf die allergrößte Mehrzahl aller Unternehmen zu, behaupte ich. Was Conversion Tracking angeht: Auch hierfür brauchen Sie Google Plugins nicht, selbst wenn Sie Google Ads nutzen.
Über dies und einiges mehr sowie über empfohlene Maßnahmen für Erfolg im Internet sprechen Stephan Plesnik und ich im Datenschutz Deluxe Podcast.
Die vorigen Folgen im Datenschutz Deluxe Podcast sind:
- Folge 1: Spannende Datenschutzfragen
- Folge 2: Cookies, Cookie Tools und PIMS (andere Fragen, anderer Moderator)
- Folge 3: Google Topics und Google FloC (das Ende aller Cookies? Nein!)
- Folge 4: Reichweitenmessung für Webseiten und Apps
- Folge 5: Server Side Tracking und Cookies
- Folge 6: Datenschutzverstöße: Diskussion zwischen Informatiker und Rechtsanwalt
- Folge 7: Smart Home Geräte: Datenschutz und gesetzliche Vorgaben
- Folge 8: Conversion Tracking
- Folge 9: Google Tag Manager: Weder ein Cookie noch eine Domäne noch erforderlich
- Folge 10: Cookies und Cookie Tools
- Folge 11: Wie erkennt man seriöse Internet-Agenturen?
- Folge 12: Die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DS-GVO
- Folge 13: Das berechtigte Interesse für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Folge 14: E-Mails, Phishing und die Echtheit elektronischer Nachrichten
Weitere Folgen finden Sie hier in der Übersicht zum Datenschutz Deluxe Podcast:
