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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Tags “Rechtsgrundlagen”

§ 26 TDDDG: Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen

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Ein neues Gesetz regelt die Einbeziehung von Browser-Einstellungen bei der Einwilligungserteilung für Telemedien. Anerkannte Dienste sollen die Nutzergenehmigungen verwalten, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Wirksamkeit dieser Regelung wird in zwei Jahren evaluiert.

Artikel 51 DSGVO: Aufsichtsbehörde

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Gesetzestext (1)   Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung zuständig sind, damit die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung…

Artikel 40 DSGVO: Verhaltensregeln

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Verhaltensregeln für den Datenschutz in Unternehmen fördern eine transparente Datenverarbeitung und schützen personenbezogene Daten. Die EU-Kommission genehmigt diese Regeln, die von Aufsichtsbehörden geprüft und europaweit angewendet werden.

Erwägungsgrund 32: Einwilligung

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Der Erwägungsgrund 32 behandelt die Einwilligung durch eine betroffene Person, die notwendig ist, sofern keine andere Rechtsgrundlage greift. Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig,…

Artikel 33 DSGVO: Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

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Gesetzestext (1)   Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 51 zuständigen Aufsichtsbehörde,…

Artikel 3 DSGVO: Räumlicher Anwendungsbereich

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Gesetzestext (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon,…

Artikel 21 DSGVO: Widerspruchsrecht

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Das Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung ist ein wichtiges Schutzinstrument für Nutzer. Es gilt auch bei Direktwerbung und wissenschaftlicher Nutzung, wenn besondere Gründe vorliegen. Betroffene müssen über ihr Recht informiert werden und können es automatisiert geltend machen. Datenverarbeitung sollte transparent und begrenzt sein, um die Rechte der Nutzer zu schützen.