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Artikel 20 DSGVO: Recht auf Datenübertragbarkeit

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Gesetzestext

(1)   Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und

b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

(2)   Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

(3)   Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

(4)   Das Recht gemäß Absatz 2 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Bemerkungen

Bei aller Kritik an einigen Internetkonzernen, muss festgestellt werden, dass diese deren Nutzern oft aktiv eine Möglichkeit geben, sich einen Datenabzug herunterzuladen.

Sofern Sie ein Google Konto besitzen, können Sie mit Google Takeout die Daten herunterladen, die Google im Laufe Ihres Internetlebens (offiziell) von Ihnen gesammelt hat.

Die Europäische Kommission arbeitet gerade am European Data Act. Der Entwurf liegt vor. Der Data Act wird auch als Datengesetz bezeichnet. Er legt fest, wann und für welche Stellen es erlaubt ist, Daten zur Wertschöpfung auszuwerten. Der Data Act beinhaltet Regeln für gängige Datenformate, die von Plattformen unterstützt werden sollen.

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