Google Analytics ist ein Tool, das Webseitenbesucher zählt und analysiert. Um es rechtlich einwandfrei zu nutzen, muss man die Einwilligung der Besucher einholen, da es personenbezogene Daten wie IP-Adressen und Browser-Fingerprints sammelt.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Website-Analyse in Echtzeit
Erhalten Sie sofort detaillierte Einblicke
Tags “Rechtsgrundlagen”
Hohe Bußgelder wegen Datenschutzverstößen werden immer häufiger verhängt. Unternehmen müssen sich daher dringend um den Datenschutz kümmern, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden.
Der Erwägungsgrund 42 handelt von der Einwilligung, nach der eine betroffene Person zur Verarbeitung von Daten gefragt werden kann. Dieser Erwägungsgrund hat keinen offiziellen Titel. Text des Erwägungsgrunds Erfolgt die…
Dieser Text erklärt wichtige Datenschutzbegriffe wie personenbezogene Daten, Verantwortlicher und Verarbeitung sowie Datenerhebung und die gemeinsame Verantwortlichkeit von Unternehmen und Führungskräften.
Webseiten mit redaktionellen Inhalten müssen laut Medienstaatsvertrag ein Impressum mit Namen, Anschrift und Vertretungsberechtigten angeben. Verantwortliche für journalistische Inhalte müssen im Inland ihren ständigen Aufenthalt haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Kennzeichnung automatisiert erstellter Inhalte ist ebenfalls vorgeschrieben.
Der Leitfaden erklärt rechtliche Anforderungen für Webseiten, wie Impressumspflichten, Datenschutzbestimmungen und DSGVO-Konformität, für Transparenz und Vertrauenswürdigkeit.
Verständnis der Nutzungsbedingungen für gängige Web-Tools wie Google, Bing, Facebook und Pinterest. Die Übersicht deckt Datenschutz, Datennutzung und Vertragsbedingungen ab. Ein Leitfaden für Webmaster und Entwickler.
Datenschutzverletzungen auf Webseiten werden kritisiert. Cookie-Banner werden als unübersichtlich und undurchsichtig bezeichnet. Positive Veränderungen nach Beschwerden werden berichtet.

gekennzeichnet.






