Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.
Hinweis zu diesem Datenschutz-Blog:
Anscheinend verwenden Sie einen Werbeblocker wie uBlock Origin oder Ghostery, oder einen Browser, der bestimmte Dienste blockiert.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
✓ Ausprobieren DSGVO Website-Check sofort DSGVO-Probleme finden
Externe Links sind mit dem Symbol Externer Link Symbol gekennzeichnet. Datenschutzinfo

VG Wort Meldung: Das ist zu beachten

0
Dr. DSGVO Newsletter erkannt: Erweiterte Funktionen verfügbar
Artikel als PDF · Mehr Inhalte & kompakte Kernaussagen · Webseiten-Checks · Offline-KI Live
Standardansicht: Dr. DSGVO Newsletter nicht erkannt. Erweiterte Funktionen nur für Abonnenten:
Artikel als PDF · Mehr Inhalte & kompakte Kernaussagen · Webseiten-Checks · Offline-KI Live
Dies ist ein älterer Beitrag, der nicht unbedingt die aktuelle Haltung des Autors darstellt. Insbesondere zu den Themen Datenschutz, Google und Social Media ist der Autor aufgrund mittlerweile gewonnener Erkenntnisse anderer Meinung als früher! Was Web Hosting angeht, empfehle ich Strato, 1&1 und andere große nicht mehr.

Die Verwertungsgesellschaft Wort schüttet Geld an Autoren aus. Erforderlich ist eine VG Wort Meldung durch den Autor, um in den Genuss einer Ausschüttung zu kommen.

VG Wort Meldung

Wozu eine VG Wort Meldung?

Die VG-Wort verwaltet Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten, wie Kopie oder Ausleihe, an Sprachrechten in Deutschland. Interessant ist das ganze also für Personen, die Texte veröffentlichen. Dzau gehören nicht nur Buchautoren, sondern insbesondere auch Blogger, die online tätig sind.

Das Geld, welches die Textschreiber erhalten, kommt aus diversen Quellen, die das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt. Meldeberechtigte Personen sind Deutsche gemäß dem Grundgesetz, normalerweise liegt ein Wohnsitz in Deutschland vor.

Meldepflicht für Textschreiber

Meldet ein Autor seinen Text nicht, dann erhält er auch keine Ausschüttung aus den Tantiemen! Ich als Buchautor war quasi automatisch bei der VG Wort gemeldet, es liegt allerdings schon länger zurück, so dass ich die Einzelheiten hierzu nicht mehr nennen kann. Jedenfalls ist es für Blog-Artikel und andere Online-Texte wichtig, sich rechtzeitig bei der VGWort zu melden, um mit dem entsprechenden Text registriert zu sein. Nur dann gibt es Geld.

Wie läuft eine Meldung ab?

Zunächst muss man sich kostenfrei bei der VG Wort registrieren. Danach kann man auf der Seite von VG Wort T.O.M. Zählmarken beantragen. T.O.M. steht für Texte in Online Medien. Auf dem TOM-Portal kann man diese Zählmarken unter dem vielsagenden Menüpunkt METIS (Texte im Internet) bekommen. Pro Blog-Artikel braucht man eine solche Marke. Man kann maximal 100 gleichzeitig herunterladen und pro Jahr höchstens 2000 pro Autor.

Aus einer Zählmarke wird letztendlich ein Zählpixel, der jedesmal aufgerufen wird, wenn der Beitrag des entsprechenden Autors angezeigt, also von einem Besucher gelesen wird. Ein Zählpixel wird als unsichtbares Bild in eine HTML Datei eingebunden. Wie die Einbindung konkret funktioniert, ist im Artikel VG Wort TOM Zählmarken  nachzulesen.

Bedingungen für Meldungen

Wenn am Ende eines Jahres (Stichtag: 31.12.) genügend Aufrufe des Beitrags angesammelt wurden, dann ist dieser Text für eine Ausschüttung berechtigt. In letzter Zeit lag die Mindestgrenze bei 1500 Views pro Jahr. Jeder Text, der weniger Aufmerksamkeit erhielt, wurde schlicht ignoriert, es gab also kein Geld für ihn. Die genauen Bedingungen sind hier nachzulesen (Quelle: VG Wort Webseite):

VG Wort Zählpixel

Stichtag für eine Meldung

Es ist für den Autor erforderlich, dass er bis zum 31.01. des Folgejahres seine Meldung macht. Das gilt allerdings nicht für Online Texte. Für die Meldung für 2015 ist bis Mitte des Jahres 2016 Zeit für eine Meldung. Anfang 2016 stand die Ausschüttungsquote noch gar nicht fest!

Dazu muss er wieder im TOM Portal tätig werden und seine Meldung pro Text vornehmen. Zu jeder Zählmarke gehört ein privater Identifikationscode. Dieser ist deshalb vorhanden, weil man ansonsten den VG Wort Code von jeder Webseite einfach klauen könnte (man muss sich dazu nur den Quellcode der Seite ansehen und nach vgwort oder met.vgwort suchen).

Damit das ganze nicht zu einfach wird, muss pro Text eine Meldung vorgenommen werden und zwar manuell. Mir jedenfalls ist keine andere Möglichkeit bekannt als diese.

Weitere Infos, wie man mit VG Wort Texten Geld als Autor verdienen kann, gibt es in einem anderen Beitrag .

PS. Dies ist ein älterer Beitrag.

Kernaussagen dieses Beitrags

Autoren können Geld von der VG Wort erhalten, wenn sie ihre Texte melden.

Die VG Wort verwaltet Tantiemen aus der Verwertung von Texten, z.B. bei Kopien oder Ausleihen.

Autoren müssen ihre Texte bei der VG Wort registrieren, um Tantiemen zu erhalten.

Der VG Wort Code muss manuell gemeldet werden, um ihn nicht einfach zu kopieren.

Das dient dem Schutz der Urheberrechte von Autoren.

Weitere Informationen zum Verdienst mit Texten gibt es in einem anderen Beitrag.

Über diese Kernaussagen

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
Bitte nutzen Sie bei Verwendung meiner Ergebnisse die Quellenangabe oder verlinken Sie gut wahrnehmbar auf diesen Artikel:
Quelle: Klaus Meffert, Dr. DSGVO Blog, Link: https://dr-dsgvo.de/vg-wort-meldung
Einen Kurzlink oder eine Bestätigung für Ihre Quellenangabe erhalten Sie kurzfristig auf Anfrage. Ein Teilen oder Verteilen dieses Beitrags ist natürlich ohne weiteres möglich und gewünscht.