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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
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Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Disclaimer auf Webseiten: "Keine Abmahnung ohne vorigen Kontakt"

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Im Impressum ist häufig folgender Satz zu finden: "Keine Abmahnung ohne vorigen Kontakt". Was hat es damit auf sich? Sollte eine solche Angabe gemacht werden oder wirkt sie eher negativ?

Der Wunsch vieler Betreiber von Webseiten ist verständlich. Sie möchten keine Abmahnung erhalten. Manche fühlen sich daher berufen, dies auch im Impressum der Webseite zu erklären. Sie bitten höflich um vorige Kontaktaufnahme. Eine Abmahnung könne doch durch eine einvernehmliche Abstimmung vermieden werden.

Klausel gegen Abmahnung ist wirkungslos

Eine Klausel, die eine Abmahnung untersagt, ist wirkungslos. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Eine Anti-Abmahnklausel zeigt vielmehr eine gewisse Wehrlosigkeit oder Haltung, erhöht die Rechtssicherheit aber um keinen Millimeter.

Schädlicher Disclaimer

Ein Disclaimer ist ein Haftungsausschluss. Ein solcher kann regelmäßig negativ und somit schädlich wirken. Dies gilt beispielsweise für den Haftungsausschluss bei externen Links.

Die Anti-Abmahnklausel ist ebenso schädlich. Das haben das OLG Hamm und das OLG Düsseldorf festgestellt. Nach deren Urteilen verliert der Erklärende sogar den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten (siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.09.2017 – I-20 U 79/17 und vom 26.01.2016, – I-20 U 52/15 sowie des OLG Hamm vom 31.01.2012 – I-4 U 169/11).

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Eine Angabe, die eine Abmahnung ohne vorigen Kontakt ausschließt, ist sogar ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der relevante § 12 UWG schafft die Voraussetzungen für eine Prozessverhinderung durch eine Abmahnung.

Es droht also eine Abmahnung gerade wegen der Anti-Abmahnklausel und zwar alleine wegen dieser. Weitere Gründe könnten dazukommen, was das Prozessrisiko bzw. den Verlust des Verfahrens erheblich erhöhen würde.

Empfehlung

Allgemeine Klauseln, die Haftung ausschließen sollen, sind im Impressum unwirksam. Das Gesetz regelt bereits die Haftungsgrenzen. Diese lassen sich allgemein nicht weiter verschieben. Eine Anti-Abmahnklausel hat darüber hinaus sogar mehrere Nachteile. Sie ist einerseits unwirksam, weiterhin schädlich und drittens auch noch ein zusätzliches Risiko.

Der einfachste Weg, das Problem mit der Klausel "Keine Abmahnung ohne vorigen Kontakt" aus der Welt zu schaffen, ist die ersatzlose Streichung der Klausel.

Danach empfehle ich eine Absicherung der Webseite, um die Gefahr von Abmahnungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Auch Disclaimer zu externen Links sollten einfach gestrichen werden. Für externe Links entsteht erst Handlungsbedarf nach Kenntnis der Rechtswidrigkeit eines verlinkten Inhalts. Vorher haftet man nicht dafür und muss hier auch keine Haftung ausschließen. Ab Kenntniss sollte bzw. muss die Verlinkung zeitnah entfernt werden, wodurch die Haftung ebenfalls ausgeschlossen wird.

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere Lösungen an (mit und ohne KI).
Bitte nutzen Sie bei Verwendung meiner Ergebnisse die Quellenangabe oder verlinken Sie gut wahrnehmbar auf diesen Artikel:
Quelle: Klaus Meffert, Dr. DSGVO Blog, Link: https://dr-dsgvo.de/disclaimer-keine-abmahnung-ohne-vorigen-kontakt
Einen Kurzlink oder eine Bestätigung für Ihre Quellenangabe erhalten Sie kurzfristig auf Anfrage. Ein Teilen oder Verteilen dieses Beitrags ist natürlich ohne weiteres möglich und gewünscht.

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