Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.
Hinweis zu diesem Datenschutz-Blog:
Anscheinend verwenden Sie einen Werbeblocker wie uBlock Origin oder Ghostery, oder einen Browser, der bestimmte Dienste blockiert.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Ausprobieren Online Webseiten-Check sofort DSGVO-Probleme finden
Externe Links sind mit dem Symbol Externer Link Symbol gekennzeichnet. Datenschutzinfo

IHK Datenschutzkongress in Frankfurt: Quick Wins

0
Dr. DSGVO Newsletter erkannt: Erweiterte Funktionen verfügbar
Artikel als PDF · Mehr Inhalte & kompakte Kernaussagen · Webseiten-Checks · Offline-KI Live
Standardansicht: Dr. DSGVO Newsletter nicht erkannt. Erweiterte Funktionen nur für Abonnenten:
Artikel als PDF · Mehr Inhalte & kompakte Kernaussagen · Webseiten-Checks · Offline-KI Live
Dies ist ein älterer Beitrag, der nicht unbedingt die aktuelle Haltung des Autors darstellt. Insbesondere zu den Themen Datenschutz, Google und Social Media ist der Autor aufgrund mittlerweile gewonnener Erkenntnisse anderer Meinung als früher! Was Web Hosting angeht, empfehle ich Strato, 1&1 und andere große nicht mehr.

Am 01.03. fand in der IHK Frankfurt (Börsenplatz) der Datenschutzkongress mit hochkarätigen Rednern statt. Der Kongress brachte viel Nützliches hervor. Hier das Wichtigste.

Im voll besetzten Plenarsaal der IHK erwarteten das Publikum insgesamt sechs Vorträge zum Thema Datenschutz. Durch die Veranstaltung führte Prof. Dr. Peter Reusch in souveräner Art. Von 13:30 bis 18:15 Uhr führte er von einem Referenten zum nächsten. Das Event wurde wie immer hochprofessionell organisiert, insbesondere von der Juristin und Datenschutzbeauftragten der IHK Frankfurt, Frau Bettelmann. Mit ihr hatte ich die Gelegenheit zum halbstündigen Gespräch vor dem Online Marketing Recht Seminar letzten Donnerstag. Ein Meinungsaustausch, der sich gelohnt hat!
Den Auftakt machte Dr. Christina Schmidt-Holtmann vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ihr Vortrag war professionell, wenngleich man sich etwas konkretere Ausführungen gewünscht hätte.

Quick Win 1: Erste Schritte

  1. Bestandsaufnahme aller Prozesse, die mit Daten zu tun haben
  2. Verarbeitungsverzeichnis erstellen (ist sowieso Vorschrift)
  3. Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Verarbeitung von Daten prüfen
  4. Einwilligungen von Betroffenen Personen einholen, um deren Daten verwenden zu dürfen
  5. Datenschutzfolgenabschätzung durchführen
  6. Auftragsdatenverarbeitungen klären und ADV-Verträge prüfen
  7. Betroffenenrechte ermöglichen

Danach trug Maria Christina Rost von Der Hessische Datenschutzbeauftragte vor. Sie erzählte über die neuen Bußgeldvorschriften, deren Umsetzung zukünftig in der Hand der Aufsichtsbehörden liegt.

Quick Win 2: Bußgelder vermeiden

Bußgelder orientieren sich an Art, Dauer und Schwere des Verstoßes:

  • Art, Zweck, Umfang der betreffenden verarbeitung
  • Zahl der betroffenen Personen
  • Ausmaß des erlittenen Schadens
  • Liegt ein "geringfügiger Verstoß" vor?
  • Liegt Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor?

Es ist immer eine gute Idee, mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, wenn man schon mal außerplanmäßig in den Kontakt mit ihnen treten sollte bzw. umgekehrt.

Nun kam Dr. Thomas Roth von Boehringer Ingelheim als Vertreter der Wirtschaft zu Wort. Er ist Jurist und in seinem Unternehmen für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung maßgeblich mit verantwortlich, eine weltweite Aufgabe! Denn:

Quick Win 3: Das Marktortprinzip

Die Datenschutzgrundverordnung gilt für alle Unternehmen, die sich an Kunden innerhalb der EU richten bzw. den europäischen Markt bedienen. Glückwunsch an Google mit Sitz in Irland. Es nützt nun nichts mehr, in Irland stationiert zu sein

Nach der Kaffeepause kam Julia Stoll als Informatikerin und Kollegin von Frau Rost zu Wort. Sie sprach über die Gewährleistungsziele für die Sicherheit der Verarbeitung. Im Gegensatz zur allerersten Rednerin war ihr Vortrag sehr konkret, was begrüßt wurde.

Quick Win 4: Zertifizierung

Wer mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeitet, die zertifiziert sind, spart sich viel Arbeit (etwa einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, ich hoffe das richtig verstanden zu haben).

Der Herausgeber der ZD (Zeitschrift für Datenschutz), Tim Wybitul, ein Volljurist, teilte dem Auditorium zahlreiche ziemlich juristische Sachverhalte mit. Für meinen Geschmack anfangs etwas zu viel Juristendeutsch, später aber besser werdend. Es ging ihm um datenschutzrechtliche Aspekte im Arbeitsverhältnis.

Quick Win 5: Einwilligung nur im Notfall einholen

Wenn Daten von Mitarbeitern erhoben werden sollen, dann sollte dies gemäß einer gesetzlichen Vorschrift geschehen. Eine Einwilligung einzuholen sollte, wenn es irgend geht, vermieden werden, etwa durch Inkenntnissetzen des Mitarbeiters, der bestätigt, mit bestimmten Prozessen einverstanden zu sein.

Den Abschluss bildete Rechtsanwältin Susanne Klein mit dem für mich interessantesten Thema des Tages: Direktmarketing und Social Media unter der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Quick Win 6: Social Media Plugins sind rechtswidrig

Dazu gehören der Facebook Like Button ebenso wie das Widget von Twitter oder Google+. Frau Klein behauptete nicht, dass diese Plugins rechtswidrig sind oder sein werden. Sie geht aber stark davon aus. Das ist auch meine Meinung und teils schon in Urteilen festgestellt worden. Lösung: Shariff verwenden.

Hidden Fact

Die Aufsichtsbehörden als zukünftige Bußgeldstellen sind keine Gefahr für kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich wenigstens etwas mit dem Thema Datenschutz beschäftigen. Umso größer ist die Gefahr dafür, die von Abmahnungen ausgeht. Außer, man kommt als deutsches Unternehmen mit dem spanischen Markt in Berührung. Dann droht Ungemach von der spanischen Aufsichtsbehörde, die ihren Haushalt gerne mittels hoher Strafen aufpoliert.

Kernaussagen dieses Beitrags

Mach eine Bestandsaufnahme aller Prozesse, die mit Daten zu tun haben.

Vermeide Bußgelder durch Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung.

Die Datenschutzgrundverordnung gilt für alle Unternehmen, die Kunden in der EU haben.

Bei der Datenerhebung von Mitarbeitern sollte man auf gesetzliche Vorgaben setzen und Einwilligungen nur im Notfall einholen.

Social Media Plugins wie den Facebook Like Button sind möglicherweise rechtswidrig und sollten durch Shariff-Alternativen ersetzt werden.

Kleine und mittelständische Unternehmen, die sich mit Datenschutz auseinandersetzen, müssen sich vor allem vor Abmahnungen schützen.

Bei der Datenerhebung von Mitarbeitern gelten strenge Gesetze.

Social Media Plugins können Probleme mit dem Datenschutz verursachen.

Über diese Kernaussagen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.