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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Artikel 94 DSGVO: Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

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Gesetzestext

(1)   Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.

(2)   Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.

Bemerkungen

Dieser Artikel geht auf die Artikel 29 Arbeitsgruppe ein, die Vorgängerin des Europäischen Datenschutzausschusses ist, der in Art. 68 DSGVO erwähnt wird. Die Artikel 29 Arbeitsgruppe hat eine ganze Reihe von Dokumenten veröffentlicht, die deren Auslegung der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie darlegen. Auszug aus den Dokumenten der Article 29 Working Party, wie sie ein englisch bezeichnet wird:

  • Stellungnahme 4/2007 zum Begriff „personenbezogene Daten“. Dort wird unter anderem postuliert, dass Daten bereits dann personenbezogen sind, wenn sie geeignet sind, eine Person in einer Gruppe von Personen von anderen Personen zu unterscheiden. Auch die oberste irische Datenschützerin, Helen Dixon, folgt dieser Auffassung. Siehe hierzu den von mir kommentierten Bescheid von Irland gegen WhatsApp. WhatsApp von Facebook (jetzt Meta, wird dadurch aber nicht besser) hat zahlreiche Datenschutzverstöße begangen, so die irische DPO. Im Kern reicht es schon aus, wenn ein Datenwert, der personenbezogen ist, mit einem Datenwert, der nicht personenbezogen ist, eine sehr kurze Zeit zusammen vorhanden war. Dann gilt auch der nicht personenbezogene Datenwert als personenbezogen.
  • Stellungnahme 09/2014 zur Anwendung der Richtlinie 2002/58/EG auf die Nutzung des virtuellen Fingerabdrucks

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Artikel 93 DSGVO: Ausschussverfahren