Eine Datenschutzerklärung ist für jede Webseite zwingend vorgeschrieben, um die Rechte der Nutzer zu schützen. Die Erstellung einer Datenschutzerklärung reicht jedoch nicht aus, da auch andere Faktoren wie fehlende SSL-Zertifikate oder rechtswidrig eingebundene Tools Gefahren darstellen können.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Veröffentliche Beiträge von “Dr. DSGVO”
Im Impressum wird im Disclaimer häufig ein Haftungsausschluss für verlinkte externe Inhalte vorgenommen. Diese Vorgehensweise schadet eher als dass sie nützt. Der Disclaimer Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Hamburg vom…
Der Einsatz von Facebook Plugins auf Webseiten kann Datenschutzprobleme verursachen, da Nutzerdaten an Facebook übertragen werden. Rechtliche Regelungen wie die DSGVO erfordern eine Einwilligung für die Verwendung von Cookies und Plugins. Alternativen wie Shariff werden empfohlen.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen Sicherheitsmaßnahmen implementieren, die dem Risiko angemessen sind und Aspekte wie Pseudonymisierung, Verschlüsselung und Systemverfügbarkeit umfassen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Mit WordPress kann man Beiträge in sozialen Medien wie Facebook oder Twitter teilen, ohne Datenschutzprobleme zu haben. Dazu gibt es ein Plugin namens MashShare, das automatisch Teilen-Buttons für Facebook und Twitter in jedem Beitrag einbindet.
Auf webseiten andere Dienste statt Google-Tools zu verwenden, erhöht die Rechtssicherheit oft erheblich
Google Analytics ist ein Tool, das Webseitenbesucher zählt und analysiert. Um es rechtlich einwandfrei zu nutzen, muss man die Einwilligung der Besucher einholen, da es personenbezogene Daten wie IP-Adressen und Browser-Fingerprints sammelt.

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