Google Analytics kann ohne Cookies verwendet werden, indem man den Code zum Einbinden von Google Analytics anpasst. Stattdessen kann Web Storage verwendet werden, um Daten im Endgerät des Nutzers zu speichern, aber dafür ist eine Einwilligung erforderlich.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
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Der Transfer personenbezogener Daten in Drittländer ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, z. B. für öffentliche Interessen oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen. Die betroffene Person muss informiert werden und angemessene Datenschutzgarantien müssen gewährleistet sein. Der Einsatz von Google Plugins auf Webseiten kann datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen, da die internationale Datenverarbeitung durch Google möglicherweise nicht DSGVO-konform ist.
Hohe Bußgelder wegen Datenschutzverstößen werden immer häufiger verhängt. Unternehmen müssen sich daher dringend um den Datenschutz kümmern, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden.
Unternehmen müssen laut DSGVO alle Datenverarbeitungsvorgänge dokumentieren, einschließlich eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, Sicherheitskonzepte und Einhaltung von Datenschutzstandards.
Der Erwägungsgrund 42 handelt von der Einwilligung, nach der eine betroffene Person zur Verarbeitung von Daten gefragt werden kann. Dieser Erwägungsgrund hat keinen offiziellen Titel. Text des Erwägungsgrunds Erfolgt die…

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