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Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Veröffentliche Beiträge von “Dr. DSGVO”
Google erklärt den Google Tag Manager für funktionsunfähig: Datenschutz wird bestmöglich eingehalten
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Der Google Tag Manager sammelt Daten zur Systemstabilität, behauptet Google, ohne personenbezogene Daten wie IP-Adressen. Die Funktionsweise des Systems scheint jedoch IP-Adressen zu benötigen, was zu Widersprüchen führt. Kritiker werfen Google vor, den Tag Manager als cookielos zu bezeichnen, obwohl dies falsch sei. Nutzerdaten können trotz der Behauptungen von Google erfasst und Personen identifiziert werden.
Google Analytics ist einwilligungspflichtig, weil es Zugriffe auf das Endgerät des Nutzers vornimmt. Dies gilt auch dann, wenn Cookies deaktiviert wurden, da der Cookie-Paragraph im deutschen Datenschutzgesetz nicht nur Cookies, sondern alle Zugriffe auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers regelt.
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Erhalten Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts? Beantworten Sie sie nicht, sondern entfernen Sie die Schriftart von Ihrer Website. Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen sind oft unbegründet, da sie meist ohne Beweise erfolgen. Prüfen Sie die Abmahnung und gestalten Sie Ihre Website datenschutzkonform.
Fünf-wöchige kostenlose Online-Schulung für Datenschutzbeauftragte und Ausbilder: DSGVO, TTDSG und beste Praktiken zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Diskussionen und Q&A inklusive.

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