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Auskunftsgesuch an das Magazin DER Spiegel wegen Problemen mit dem Datenschutz auf der Website spiegel.de

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Dem Magazin DER Spiegel sind Datenschutzregeln anscheinend egal. Mit einer Paywall wird über extensive Cookie-Nutzung hinweggetäuscht. Senden Sie dem Spiegel doch ein Auskunftsgesuch, wenn Sie ein Besucher der Spiegel-Webseite sind.

Das Magazin DER Spiegel nimmt Datenschutz nicht ernst. Munter werden auf Veranlassung des Spiegel 40 Cookies von allen möglichen Anbietern gesetzt, und das trotz Paywall.

Update: Mittlerweile gibt es eine bessere Version des Generators für Auskunftsgesuche, der auch andere Websites unterstützt

Das heißt konkret: Der Spiegel setzt diese 40 Cookies, ohne dass auf der Spiegel-Webseite irgendetwas angeklickt oder bestätigt wurde. Stattdessen wird eine Paywall angezeigt, die einen für dumm verkauft. Erstens macht der Spiegel ohne Bestätigung der Paywall schon, was er will. Zweitens erscheint die Angabe, in was man denn zustimmen soll, völlig intransparent. Der Spiegel wurde von mir auf diese Problemchen hingewiesen und meinte aber, es wäre alles gut. Außerdem verwies der Spiegel auf Aufsichtsbehörden, die angeblich damit einverstanden seien. Jedenfalls wurde suggeriert, das sei so, was natürlich Bullshit ist.

Vom Spiegel ohne Einwilligung und ohne sonstige Nutzeraktion gesetzte Cookies.

Die 40 Cookies habe ich mir eingefangen, indem ich stur mehrere Seiten der Spiegel-Webseite durch Eingabe der Adresse im Browser eingegeben habe. Aus der Paywall ist mir nicht ersichtlich, welche Vorgänge der Spiegel auf welche Rechtsgrundlage stützt. Bin ich ein kleiner Dummie oder sind die Angaben intransparent oder gar unvollständig?

Daher meine Bitte an Sie persönlich als Leser dieses Textes, falls Sie mir nicht erklären können, für welche Dienste (Google Ads usw.) der Spiegel eigentlich eine Einwilligung als Rechtsgrundlage abfragt:

Richten Sie ein Auskunftsgesuch an den Spiegel per Mail an datenschutz@spiegelgruppe.de mit einem Text wie dem folgenden und geben Sie mir bitte eine Rückmeldung, wenn Sie eine Antwort erhalten haben (Vertraulichkeit wird eingehalten). Laut Art. 15 DSGVO steht Ihnen das zu, ebenso wie eine Antwort durch den Verantwortlichen innerhalb von einem Monat (nicht: 30 Tage).

Dazu bitte die Spiegel-Webseite spiegel.de aufrufen, Datum, Uhrzeit und Ihre IP-Adresse (über Aufruf von whatismyip.com ermitteln) im folgenden Vorschlagstext entsprechend einfügen. Update: Wenn alles klappt, sind diese Daten bereits vorausgefüllt (werde zur Laufzeit in Ihrem Browser ermittelt, ohne an mich weitergegeben zu werden).

Sehr geehrte Damen und Herren,


am 03.11.2022 um ca. 11:15 Uhr besuchte ich die Webseite von DER SPIEGEL (www.spiegel.de). Meine IP-Adresse lautete zu diesem Zeitpunkt: 88.152.72.18. Meine Gerätekennung (User-Agent) lautete zu diesem Zeitpunkt:
Daraufhin wurde mir eine „Paywall“ präsentiert. Dort ist eine Option namens „Weiter mit Werbung lesen“ gegeben. Diese Option verweist auf Ihre Seiten „Datenschutzerklärung“ und „Privacy Center“.
Ich konnte auch nach ein paar Minuten Studium der genannten Seiten nicht erkennen, in welche Datenverarbeitungen genau ich einwilligen soll.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Datenverarbeitungen Sie auf die Einwilligung, die über die genannte Option abgefragt wird, als Rechtsgrundlage stützen (insbesondere, welche Dienste und Plugins aufgrund meiner Einwilligung geladen werden).
Gemäß Art. 15 DSGVO bitte ich um Mitteilung innerhalb eines Monats an meine Mailadresse, um beurteilen zu können, ob ich in die oben genannte Option einwilligen will oder eventuell das Werbefrei-Abo kaufen möchte.

Ich danke Ihnen für Ihre Klarstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Mustertext für ein Auskunftsgesuch nach Art. 15 DS-GVO. Bitte Datum, Uhrzeit und IP-Adresse anpassen, sofern nicht korrekt vorbelegt.

Als Betreff der E-Mail können Sie Auskunftsgesuch wegen Besuch der Webseite spiegel.de o. ä. verwenden. Das Auskunftsgesuch am besten von einer guten Mailadresse abschicken, nicht von einer Freemailer-Adresse (wegen der Glaubwürdigkeit).

Selbstverständlich können Sie einen anderen Text oder eine Abwandlung davon benutzen. Geben Sie aber immer Ihre IP-Adresse und den Zeitpunkt des Aufrufs der Webseite an.

Lassen Sie sich von Ihrem Mailprogramm eine Zustellbestätigung zusenden. Nutzen Sie keine Anhänge, sondern schreiben Sie den Text direkt in die E-Mail hinein. So kann schlechter bestritten werden, dass die Mail (bzw. der Anhang, der ja Viren enthalten könnte) angekommen wäre. Wenn bei 10 Auskunftsgesuchen von verschiedenen Personen 10 Mal abgestritten wird, dass die Mail ankam, dann wird die Luft für den Verantwortlichen noch dünner. Ich sammle diese Fälle gerne.

Gerne können Sie Ihrer Mail an den Spiegel in Blindkopie die Mailadresse auskunft@dr-dsgvo.de hinzufügen, um mich über Ihre Maßnahme in Kenntnis zu setzen. Auch die Antwort auf Ihr Auskunftsgesuch interessiert mich. Ebenso können Sie mich gerne informieren, wenn Sie nach mehr als 31 Tagen immer noch keine Antwort erhalten haben.

Fazit

Unternehmen wie DER Spiegel zwingen dazu, das nächste Level der Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Sie als Person, die diesen Text liest, sind aufgerufen, ein Auskunftsgesuch an den Spiegel oder andere Betreiber kritischer Webseiten zu senden, die den Datenschutz nicht einhalten wollen.

Demnächst wird es weiterhin einen Generator für Auskunftsgesuche geben. Somit wird das Auskunftsgesuch individueller. Es wird sogar so sein, dass statistisch jedes Auskunftsgesuch einmalig sein wird.

Zudem wird gerade geklärt, inwieweit effektiv gegen unbeantwortete oder mangelhaft beantwortete Auskunftsgesuche geklagt werden kann.

Update

Der Spiegel hält es nicht für nötig, ordentliche Antworten auf Auskunftsgesuche zu geben. Stattdessen lässt sich Spiegel Online fast 30 Tage für eine Antwort Zeit, die einen Copy & Paste Text enthält. In Art. 12 Abs. 3 DSGVO steht aber was von „unverzüglich“ und „in jedem Fall aber innerhalb eines Monats“. In dem Zuge sei auch das Urteil des LG Bonn (14.08.2022, 15 U 137/21) erwähnt, das 500 Euro Schadenersatz bei verspäteter Auskunft gewährt. Eine Auskunft ist erst dann erteilt, wenn sie vollständig und richtig erteilt wurde. Das scheint bei der folgenden Standardantwort von SPON nicht der Fall zu sein:

<Anrede>,

 vielen Dank für Ihre Mail und die damit einhergehende Anfrage. Wir nehmen den Datenschutz in der SPIEGEL-Gruppe sehr ernst und gerne möchte ich wie folgt auf Ihr Anliegen eingehen:

 Sie haben bei uns grundsätzlich die Wahl zwischen unserem kostenlosen Angebot mit Werbetracking und unserem kostenpflichtigen Angebot ohne Werbetracking, durch Abschluss unseres sog. Werbefrei lesen-Abonnements. Mit diesem können Sie uns komplett werbetrackingfrei und fast ganz ohne Cookies nutzen. Die wenigen Cookies und Tracker, die in der Werbefrei-lesen-Option eingesetzt werden, haben wir in dieser Tabelle hier zusammengestellt, jeweils aufgeführt sind dabei natürlich auch die einschlägigen Rechtsgrundlagen nach TTDSG und DSGVO. Bei den eingesetzten Trackern und Cookies handelt es sich u.a. um nicht personenbeziehbare bzw. obligatorische Cookies, Cookies zur Funktionssicherung und Authentifizierung oder dienen der bedarfsgerechten Ausgestaltung unserer Angebote oder dienen der Reichweitenmessung. Teilweise sind diese auch durch ein Opt-out deaktivierbar.

 Die Trackingtools unserer Anzeigendienstleister (sog. Third-Party-Tracker), die wir in unserem kostenlosen Angebot einsetzen und in die Sie nach den einschlägigen Gesetzen des TTDSG und der DSGVO einwilligen, finden Sie in unserem Privacy Center hier. Dort werden u.a. alle eingesetzten Anbieter aufgeführt sowie die Verarbeitungszwecke. Sie erhalten dort alle gesetzlich nötigen Informationen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Derartige Privacy Center sind branchenüblich und standardisiert. Details zu unseren eigenen Trackern (sog. First-Party-Trackern) können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Details zu unseren Datenverarbeitungsvorgängen mit jeweiliger Rechtsgrundlage finden Sie in den Ziffern 3, 4 und 7. So beruht beispielsweise die Funktion „Angemeldet bleiben“ und das dafür eingesetzte Cookie auf Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

 Ich kann mir vorstellen, dass die Fülle an Informationen zum Datenschutz und insbesondere zum Tracking auf den ersten Blick etwas überfordernd wirken können, da sehr umfangreich. Dennoch haben wir uns bemüht und bemühen wir uns auch weiterhin, alle nötigen rechtlichen Informationen so kompakt und verständlich wie nötig wiederzugeben und für unsere Nutzer bereitzustellen, aber aufgrund der Komplexität dieser Thematik und den gesetzlichen Anforderungen ist dies keine ganz einfache Aufgabe. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir unsere Angebote und unsere Inhalte finanzieren müssen, sei es durch zahlende Nutzer  über unsere Werbefrei lesen Option oder eben durch Werbung und Tracking. Dennoch haben wir auch Ihre Anfrage zum Anlass genommen und überarbeiten derzeit einige unserer rechtlichen Informationen.

Ich hoffe Ihnen ist jetzt so eine informierte Entscheidung möglich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
 
Veronika ... 

Rechtsabteilung / Datenschutz
DER SPIEGEL GmbH & Co. KG
...
Das Beitragsbild ganz oben wurde von einem Computer-Programm und ohne meine kreative Mitarbeit erzeugt. Verwendet wurde ein KI-Programm, was ähnlich zu Dall-E ist. Die Bilder dürfen auf Webseiten frei verwendet werden, mit der Bitte, eine Verlinkung auf diesen Blog zu setzen.
Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Mir sind juristische Gegebenheiten nicht fremd. Meine Ergebnisse gewinne ich durch Betrachtung von Technik und Recht. Das scheint mir absolut notwendig, wenn es um digitalen Datenschutz geht. Über Ihre Unterstützung für meine Arbeit würde ich mich besonders freuen. Als Geschäftsführer der IT Logic GmbH berate ich Kunden und biete Webseiten-Checks an.
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Einen Kurzlink oder eine Bestätigung für Ihre Quellenangabe erhalten Sie kurzfristig auf Anfrage. Ein Teilen oder Verteilen dieses Beitrags ist natürlich ohne weiteres möglich und gewünscht.

Kommentare von Lesern

Die Kommentare drücken die Meinungen der jeweiligen Kommentargeber aus
  1. Ein Fan

    Lieber Herr Meffert,

    vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit und Ihre ausgezeichnete Unterstützung, vor allem bei diesem MSM, dagegen vorgehen zu können.

    Schöne Grüße
    [Anm. Redaktion: MSM = Mainstream-Medium]

  2. Jane Doe Jr.

    Huch, der moralische Gralshüter "Spiegel" veräppelt seine Fans und Kunden derart und bricht bestehendes Datenschutzgesetz?
    Ein saftiges Bußgeld der Aufsichtsbehörden würde mir schon ein kleines Lächeln bescheren, muss ich in dem Fall eingestehen, obwohl ich kein schadenfroher Mensch bin…
    Wenn ich mir überlege, welche Anstrengungen meine Mandanten so unternehmen, um geltendes Recht einzuhalten, finde ich die Vorgehensweise von diesem Verlag wirklich untersuchenswert, ob das Ganze justiziabel sei.

  3. Marcello

    Danke für die gute Idee und E-Mail Vorlage. Meine Mail an den Spiegel ging gerade raus. Ich werde berichten, sobald ich etwas zurück höre.

  4. Noch ein begeisterter Leser

    Hallo Herr Meffert,

    da empfehle ich auch einmal die Unicef-Webseite "Datenschutz steht bei uns an oberster Stelle". 55 externe Dienste und 99 Cookies – da ist man erst mal mit prüfen beschäftigt. Im April habe ich diese, mit Report und der Aufforderung nachzubessern, kontaktiert. Bisher ist nichts passiert.
    Was mich allerdings beunruhigt ist der Trend zum Server-Side-Tracking. Da finden dann Datenverarbeitungen statt welche wir als ausenstehende Dritte nicht mehr nachvollziehen können.
    Wie sehen Sie das? Wird für vertrauensvolle Telemedien/Webseiten zukünftig eine Zertifizierung notwendig sein?
    Mit welchen Maßnahmen schützen Sie Ihre Privatsphäre beim surfen im Internet?

    Liebe Grüße

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