Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.
Hinweis zu diesem Datenschutz-Blog:
Anscheinend verwenden Sie einen Werbeblocker wie uBlock Origin oder Ghostery, oder einen Browser, der bestimmte Dienste blockiert.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
✓ Ausprobieren DSGVO Website-Check sofort DSGVO-Probleme finden
Externe Links sind mit dem Symbol Externer Link Symbol gekennzeichnet. Datenschutzinfo

Veröffentliche Beiträge von “Dr. DSGVO”

Einwilligungsverwaltungs-Verordnung: Darum funktioniert die Totschlag-Einwilligung auf Basis von Kategorien nicht

0

Zentrale Einwilligungsverwaltungssysteme für Datenschutz sind unrealistisch und ineffektiv. Sie sind zu komplex, um Nutzer in die Kontrolle ihrer Daten zu bringen und bergen rechtliche Risiken. Statt allgemeiner Einwilligungen sollten Webseiten auf gezielte, kontrollierbare Einwilligungen setzen.

Datenschutzfreundliche Cloud-Lösungen aus Deutschland: Speicher, Computing, Server

1

Datenschutzfreundliche Cloud-Lösungen aus Deutschland bieten sichere Alternativen zu US-Anbietern. Der Artikel erklärt Cloud-Computing-Konzepte, wie Serverless und Container, und vergleicht Anbieter wie Open Telekom Cloud und IONOS. Entdecken Sie leistungsstarke und zuverlässige deutsche Cloud-Optionen für Ihre Daten.

Cloud Computing: Datenschutzfreundliche Alternative aus Deutschland statt AWS, Google Cloud oder Microsoft Azure

2

Deutsche Cloud-Dienste wie die Open Telekom Cloud bieten sichere und flexible Infrastrukturen für verschiedene Anwendungen. Im Vergleich zu US-amerikanischen Anbietern ermöglicht OTC mehr Kontrolle und Skalierbarkeit, auch für Nutzer ohne umfassende Erfahrung. Docker und Kubernetes ermöglichen skalierbare Softwarebereitstellung in Containern.

Consent Management Plattformen (CMP): Wie zuverlässig sind Cookie-Tools für Webseiten?

2

Consent Management Plattformen (CMPs) versprechen automatisierten Datenschutz, doch ihre Funktionsweise im Automatik-Modus ist problematisch. Webseiten-Dienste laden oft parallel, was Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der zuverlässigen Blockierung vor Zustimmung des Nutzers verursacht. Plugins und Browser-Einstellungen können die CMP-Funktionalität untergraben, sodass Webseiten nicht automatisch datenschutzkonform gemacht werden können.

Die Nicht-Protokollierung von IP-Adressen: Alles gut beim Datenschutz?

0

Die Nutzung von Google Fonts kann zu Datenerfassung und -verwendung durch Google führen, auch ohne direkte IP-Adressenprotokollierung. Hash-Werte und andere Daten können personenbezogen sein und zur Erstellung von Bewegungsprofilen und personalisierter Werbung genutzt werden. Datenschutz ist komplexer als nur IP-Adressen.

Cloud Anbieter in den USA rechtswidrig: Zum Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg

9

Der Einsatz amerikanischer Cloud-Anbieter wie Google, Microsoft und Amazon birgt Datenschutzrisiken für EU-Bürger aufgrund von US-Gesetzen zur Datenüberwachung. Die DSGVO und amerikanische Gesetze können zu Konflikten führen. Europäische Cloud-Anbieter bieten eine sichere Alternative für DSGVO-konforme Datenverarbeitung.

Datenschutz Geheimnisse enthüllen – Recht auf Privatsphäre und persönliche Sicherheit

2

Datenschutzbestimmungen werden unterschiedlich interpretiert und bergen Herausforderungen durch Komplexität. Gerichtliche Entscheidungen sind einzelfallabhängig und die deutsche Rechtsprechung kann mangelhaft und subjektiv sein.

Das berechtigte Interesse im Datenschutz: Kein Freifahrtschein, sondern ein Prüfauftrag

1

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO, wie z.B. Einwilligung, Vertragserfüllung oder ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen. Ein "milderes Mittel" bedeutet eine Option zur Minimierung der Datenverarbeitung, die auch umsetzbar und effektiv ist. Ein berechtigtes Interesse kann bei Bedarf als Rechtfertigung herangezogen werden, solange keine milderen Alternativen verfügbar sind und die Privatsphäre nicht übermäßig beeinträchtigt wird.