Zwei Experten diskutieren in knackigen 20-Minuten-Folgen aktuelle Datenschutzthemen wie Google FLoC, Cookies und Datenschutzverstöße. Der Podcast nimmt auch Fragen von Hörern entgegen und bietet Informationen zu IT-Sicherheit und Datenschutzrichtlinien.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Veröffentliche Beiträge von “Dr. DSGVO”
Server Logs von Web Servern: Protokollierung von IP-Adressen ist keine gute Idee (Vorratsdatenspeicherung)
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die unkontrollierte Speicherung von IP-Adressen illegal ist, Ausnahmen gelten nur für schwerwiegende Zwecke.
Jentis präsentiert sich als Anbieter datenschutzkonformen, serverseitigen Trackings. Ihre Werbebotschaft suggeriert Vollständigkeit und Konformität mit Datenschutzgesetzen wie DSGVO und ePrivacy-Richtlinie. Allerdings wird kritisiert, dass Jentis falsche Behauptungen über Anonymisierung von Daten macht – anonyme Daten könnten beim Datentransfer nicht vorhanden sein. Die Webseite von Jentis zeigt zudem eine mangelhafte Verankerung von Datenschutzbedenklichkeiten an, was Zweifel an der tatsächlichen Kompliance weckt.
Webseite der Schirmherren BfDI und DSK mit Schrems-Livestream ignorierte Schrems II Urteil und enthielt weitere Rechtsverstöße
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Die Webseite ihres Livestreams mit Max Schrems verletzte den Datenschutz, insbesondere durch unerlaubten Datentransfer über Akamai-Server (USA) ohne Einwilligung der Nutzer. Trotz angeblicher "Korrektur" vor der Veranstaltung waren die Datenschutzhinweise noch immer unvollständig und falsch, so dass weiterhin Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht wahrscheinlich waren. Die Betafication (Erstellung einer verbesserten Version) durch den BfDI war zwar angekündigt, aber nicht ausreichend umfangreich, da die wesentlichen Rechtsverstöße fortbestanden.

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