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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Veröffentliche Beiträge von “Dr. DSGVO”

Google Fonts Urteil rechtskräftig: Auswirkungen auf Google Maps und reCAPTCHA

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Das LG München Urteil hat Google Fonts als rechtswidrig eingestuft, da es alternative, datenschonendere Varianten gibt und personenbezogene Daten nach den USA übertragen werden. Als milderes Mittel kann OpenStreetMap (OSM) zur Verwendung anstelle von Google Maps dienen, um den Datenschutz zu verbessern. ReCAPTCHA enthält ähnliche rechtliche Probleme wie Google Fonts und sollte daher ebenfalls vermieden oder durch alternative Sicherheitsmaßnahmen ersetzt werden, zum Beispiel mit mathematischen Aufgaben im Formular.

Google Analytics rechtskonform nutzbar? Aktueller Stand und Empfehlungen für das Tracking

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Die rechtskonforme Nutzung von Google Analytics erfolgt über Server Side Tagging, bei dem Daten zunächst an einen eigenen Web-Server gesendet werden, um eine Verarbeitung ohne Personenbezug sicherzustellen. Die pseudonymisierten Daten sendet man dann an Google weiter. Es ist wichtig, dass die an Google übermittelten Daten anonymisiert sind und keine personenbezogenen Informationen wie IP-Adressen enthalten, um Datenschutzvorschriften zu beachten. Der Verantwortliche für die Webseite muss jedoch sicherstellen, dass die ursprünglichen Daten gemäß DSGVO verarbeitet werden und dabei Maßnahmen zur Sicherheit der Daten angewendet werden, wie z.B. Verschlüsselung.

Webseiten vor Cyberangriffen durch Hacker schützen: Online Security Check

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Conversion Tracking und Marketing Attribution auf Webseiten: datenschutzfreundlich möglich?

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Erfolgreiches Conversion Tracking für Werbeanzeigen: datenschutzkonforme Methoden, um den Erfolg Ihrer Kampagnen zu messen, ohne auf Nutzerdaten zurückzugreifen. Alternativen zu Google Analytics entdecken. Ihre Website erfolgreich ohne Werbung und Plugins gestalten.

Externe Links auf Webseiten: Was ist zu beachten?

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Durch externe Links werden personenbezogene Daten des Nutzers wie die Netzwerkadresse (IP-Adresse) übertragen. Der Webseitenbetreiber könnte für diese Übertragung verantwortlich gemacht werden, insbesondere wenn die verlinkte Webseite in amerikanischer Hand ist und Schrems II-Problematiken auftritt.

Alkatraz-Verschlüsselung, Jahr 1991: Mein Beitrag zum Datenschutz (inkl. verstecktem Pseudonym im Programmcode)

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Der Kopierschutz "Alkatraz" verschlüsselte Amstrad CPC-Programme mit komplexen Schleifen und dem Refresh-Register. Hacker konnten ihn zwar knacken, was aber sehr aufwändig war.