Das Internet. Unendliche Weiten. Digitaler Datenschutz ist komplex, bietet aber auch Chancen. Lösungen statt Probleme, Technik und Recht statt abstrakter Wortwolken. Datenschutz Deluxe heißt der neue Podcast, der diese Leitlinien…
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Veröffentliche Beiträge von “Dr. DSGVO”
Das LG München Urteil hat Google Fonts als rechtswidrig eingestuft, da es alternative, datenschonendere Varianten gibt und personenbezogene Daten nach den USA übertragen werden. Als milderes Mittel kann OpenStreetMap (OSM) zur Verwendung anstelle von Google Maps dienen, um den Datenschutz zu verbessern. ReCAPTCHA enthält ähnliche rechtliche Probleme wie Google Fonts und sollte daher ebenfalls vermieden oder durch alternative Sicherheitsmaßnahmen ersetzt werden, zum Beispiel mit mathematischen Aufgaben im Formular.
Die rechtskonforme Nutzung von Google Analytics erfolgt über Server Side Tagging, bei dem Daten zunächst an einen eigenen Web-Server gesendet werden, um eine Verarbeitung ohne Personenbezug sicherzustellen. Die pseudonymisierten Daten sendet man dann an Google weiter. Es ist wichtig, dass die an Google übermittelten Daten anonymisiert sind und keine personenbezogenen Informationen wie IP-Adressen enthalten, um Datenschutzvorschriften zu beachten. Der Verantwortliche für die Webseite muss jedoch sicherstellen, dass die ursprünglichen Daten gemäß DSGVO verarbeitet werden und dabei Maßnahmen zur Sicherheit der Daten angewendet werden, wie z.B. Verschlüsselung.
Webseiten können mithilfe von Sicherheitstests auf Schwachstellen untersucht werden, um sicherzustellen, dass Daten geschützt sind. Dabei wird geprüft, ob das SSL-Zertifikat korrekt ist, ob alle Datenverbindungen verschlüsselt sind und ob die Webseite gegen Angriffe wie XSS oder CSRF geschützt ist. Um die Sicherheit zu erhöhen, können z.B. die .htaccess-Datei angepasst sowie Konfigurationen wie Content-Security-Policy (CSP) und X-Frame-Options eingesetzt werden.
Datenschutz im digitalen Zeitalter: Herausforderungen durch Google Analytics, externe Links und Datenschutzverstöße. Kostenlose Webseiten-Scans für Hilfsorganisationen. Diskussion über DSGVO, TTDSG und Informationspflichten.
Erfolgreiches Conversion Tracking für Werbeanzeigen: datenschutzkonforme Methoden, um den Erfolg Ihrer Kampagnen zu messen, ohne auf Nutzerdaten zurückzugreifen. Alternativen zu Google Analytics entdecken. Ihre Website erfolgreich ohne Werbung und Plugins gestalten.
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Zeige deine Unterstützung für die Ukraine! Lerne, wie du deine Webseite in den ukrainischen Nationalfarben blau und gelb einfärben kannst – mit Bildern oder CSS-Code. Einfache Schritt-für-Schritt Anleitung.
Die meisten Webseiten verlinken auf externe Inhalte, um Suchmaschinen zu verbessern (SEO). Bei diesen externen Links muss der Webseitenbetreiber eine gewisse Verantwortlichkeit übernehmen.
Durch externe Links werden personenbezogene Daten des Nutzers wie die Netzwerkadresse (IP-Adresse) übertragen. Der Webseitenbetreiber könnte für diese Übertragung verantwortlich gemacht werden, insbesondere wenn die verlinkte Webseite in amerikanischer Hand ist und Schrems II-Problematiken auftritt.
Alkatraz-Verschlüsselung, Jahr 1991: Mein Beitrag zum Datenschutz (inkl. verstecktem Pseudonym im Programmcode)
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Der Kopierschutz "Alkatraz" verschlüsselte Amstrad CPC-Programme mit komplexen Schleifen und dem Refresh-Register. Hacker konnten ihn zwar knacken, was aber sehr aufwändig war.

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