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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

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Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Posts in “Übersicht”

Artikel 9 DSGVO: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten, insbesondere sensible Kategorien wie Gesundheits- oder Biometrie-Daten. Datenerhebung ist nur in bestimmten Fällen erlaubt, z.B. mit Einwilligung, für lebenswichtige Interessen oder im öffentlichen Interesse. Die DSGVO legt strenge Regeln zur Verarbeitung und Sicherheit von Daten fest.

Artikel 34 DSGVO: Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

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Gesetzestext (1)   Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich…

§ 15 TMG – Nutzungsdaten

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Der Paragraf § 15 DDG regelt die Erhebung und Verwendung von Nutzungsdaten durch Telemedien-Anbieter. Nutzer müssen für viele Datenverarbeitungsvorgänge einwilligen, können diese aber jederzeit widerrufen. Anbieter dürfen Nutzerdaten zum Abrechnen und für Werbezwecke nutzen, wenn der Nutzer nicht widerspricht. Die Speicherung ist auf die Dauer der Abrechnung und gesetzliche Vorgaben beschränkt.

Einwilligungspflicht für ausgesuchte Website Tools: Rechtslage

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Viele Tools, wie z.B. Google Maps oder Cookies, benötigen eine Einwilligung des Nutzers, bevor sie eingesetzt werden können. Dies ist erforderlich, wenn personenbezogene Daten ohne berechtigtes Interesse verarbeitet werden, an unsichere Drittländer übertragen werden oder nichtfunktionale Cookies verwendet werden.

Artikel 49 DSGVO: Ausnahmen für bestimmte Fälle

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Der Transfer personenbezogener Daten in Drittländer ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, z. B. für öffentliche Interessen oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen. Die betroffene Person muss informiert werden und angemessene Datenschutzgarantien müssen gewährleistet sein. Der Einsatz von Google Plugins auf Webseiten kann datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen, da die internationale Datenverarbeitung durch Google möglicherweise nicht DSGVO-konform ist.

Verhängte DSGVO-Bußgelder

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Hohe Bußgelder wegen Datenschutzverstößen werden immer häufiger verhängt. Unternehmen müssen sich daher dringend um den Datenschutz kümmern, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden.

Erwägungsgrund 42 der DSGVO: Einwilligung durch die betroffene Person

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Der Erwägungsgrund 42 handelt von der Einwilligung, nach der eine betroffene Person zur Verarbeitung von Daten gefragt werden kann. Dieser Erwägungsgrund hat keinen offiziellen Titel. Text des Erwägungsgrunds Erfolgt die…