Eine Aufstellung relevanter DSGVO Gesetze und Richtlinien mit Verlinkung zu den Gesetzestexten.

ePrivacy Richtlinie
Kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, die in eine Verordnung übergegangen sein sollte, es aber nicht ist.
Bezeichnung: Richtlinie 2009/136/EG, vormals Richtlinie 2002/58/EG
Beschreibung: Die ePrivacy Richtlinie regelt verbindliche Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation. Seit 2009 schränkt sie die Verwendung von „Informationen, die im Endgerät eines Teilnehmers gespeichert werden“ ein. Die Richtlinie 2009/136/EG wird auch als Cookie-Richtlinie bezeichnet, was an sich ungenügend ist, weil Cookies nur eine Form der Datenverarbeitung unter vielen sind und Cookies von Diensten (Tools) verwaltet werden und ohne diese nicht existieren können. In der Richtlinie taucht das Wort Cookie nur ein einziges Mal in einem Erwägungsgrund auf.
Beiträge zur ePrivacy-Richtlinie:
- Die ePrivacy Richtlinie
- Das neue TTDSG: Das Einwilligungserfordernis für Webseiten und Apps
- § 25 TTDSG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- Was ist Reichweitenmessung?
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Bezeichnung: VERORDNUNG (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
Beschreibung: Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Die DSGVO trat also schon 2016 in Kraft, durch mir unverständliche juristische Hilfskonstrukte aber eigentlich erst am 25.05.2018. Diese Zwischenzeit wurde als Übergangszeit definiert. Art. 99 der DSGVO sagt.
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
Art. 99 DSGVO
Annotierte Artikel der DSGVO (Auswahl):
- Artikel 6 DSGVO (Rechtsgrundlagen der Verarbeitung)
- Artikel 12 DSGVO (Transparente Information)
- Artikel 13 DSGVO (Informationspflichten)
- Artikel 15 DSGVO (Auskunftsrecht)
Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)
Bezeichnung: Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz
Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/1972.
Beiträge zum TTDSG:
- Das Einwilligungserfordernis für Webseiten und Apps
- Dienste zur Einwilligungsverwaltung und zu Endnutzereinstellungen helfen dem Datenschutz nicht
- Gesetzesentwurf des TTDSG: Reichweitenmessung auf Webseiten, was ist das eigentlich?
- Cookie Banner sollen abgeschafft werden: Warum das richtig ist, aber Browser-Voreinstellungen, Plugins oder eine zentrale Einwilligungsverwaltung keine Lösung sind
Telemediengesetz (TMG)
Bezeichnung: Telemediengesetz
Beschreibung: Umsetzung der Richtlinien 2000/31/EG, 2003/58/EG und Richtlinie 98/34/EG
Richtlinie der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Bezeichnung: Richtlinie 95/46/EG
Beschreibung: Richtlinie der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, wurde 1995 erlassen und mit Art. 94 DSGVO zum 25.05.2018 aufgehoben und durch die DSGVO ersetzt.

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