Eine Einwilligung ist erforderlich, wenn Cookies oder andere Tools verwendet werden, um Daten zu sammeln. Die Einwilligung muss rechtssicher sein und kann durch Consent-Tools erlangt werden, aber diese sind nicht immer ausreichend.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
DSGVO und andere rechttliche Themen
Personenbezogene Daten sind solche, die eine Person identifizieren lassen. Dies kann direkt passieren, wenn zum Beispiel Name und Adresse einer Person bekannt sind, oder indirekt, wenn beispielsweise eine Person in einer Gruppe von Personen unterschieden werden kann.
Juristen müssen oft präzise juristische Texte verstehen, was mit Künstlicher Intelligenz (KI) möglich ist. Einige KI-Systeme wie ChatGPT können jedoch nicht immer zuverlässig antworten, insbesondere bei komplexen Fragen.
Kontaktformulare sind eine gute Möglichkeit, um mit Besuchern einer Webseite zu kommunizieren. Um Datenschutzfragen zu vermeiden, sollten nur notwendige Angaben abgefragt werden, wie z.B. die Mailadresse, der Name oder ein Pseudonym und die Nachricht.
Das "berechtigte Interesse" ist eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, die aber sorgfältig abgewogen werden muss. Mildere Methoden sollten bevorzugt werden, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Cookies sind immer personenbezogene Daten und benötigen eine explizite Rechtsgrundlage.
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Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Technologie, die durch Grafikkarten-Prozessoren (GPUs) besonders gut ausgeführt wird. Durch die Verwendung von GPUs können KI-Algorithmen schnellere Ergebnisse erzielen als mit herkömmlichen Prozessoren (CPUs).
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die weit über reine Speicherung hinausgehen. Sie gilt für viele digitale Prozesse und bietet Ausnahmen bei gesetzlicher Verpflichtung. Bewusstes Handeln kann die Datenverarbeitung reduzieren.
Weitere Beiträge
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten, insbesondere sensible Kategorien wie Gesundheits- oder Biometrie-Daten. Datenerhebung ist nur in bestimmten Fällen erlaubt, z.B. mit Einwilligung, für lebenswichtige Interessen oder im öffentlichen Interesse. Die DSGVO legt strenge Regeln zur Verarbeitung und Sicherheit von Daten fest.
Artikel 34 DSGVO: Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
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Gesetzestext (1) Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich…
Im Impressum ist häufig folgender Satz zu finden: "Keine Abmahnung ohne vorigen Kontakt". Was hat es damit auf sich? Sollte eine solche Angabe gemacht werden oder wirkt sie eher negativ?…
Der Paragraf § 15 DDG regelt die Erhebung und Verwendung von Nutzungsdaten durch Telemedien-Anbieter. Nutzer müssen für viele Datenverarbeitungsvorgänge einwilligen, können diese aber jederzeit widerrufen. Anbieter dürfen Nutzerdaten zum Abrechnen und für Werbezwecke nutzen, wenn der Nutzer nicht widerspricht. Die Speicherung ist auf die Dauer der Abrechnung und gesetzliche Vorgaben beschränkt.
Eine Datenschutzerklärung ist für jede Webseite zwingend vorgeschrieben, um die Rechte der Nutzer zu schützen. Die Erstellung einer Datenschutzerklärung reicht jedoch nicht aus, da auch andere Faktoren wie fehlende SSL-Zertifikate oder rechtswidrig eingebundene Tools Gefahren darstellen können.
Im Impressum wird im Disclaimer häufig ein Haftungsausschluss für verlinkte externe Inhalte vorgenommen. Diese Vorgehensweise schadet eher als dass sie nützt. Der Disclaimer Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Hamburg vom…
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen Sicherheitsmaßnahmen implementieren, die dem Risiko angemessen sind und Aspekte wie Pseudonymisierung, Verschlüsselung und Systemverfügbarkeit umfassen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

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